{"id":"bgbl2-2022-24-4","kind":"bgbl2","year":2022,"number":24,"date":"2022-12-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2022/24#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2022-24-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2022/bgbl2_2022_24.pdf#page=14","order":4,"title":"Bekanntmachung der deutsch-ecuadorianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2022-11-16T00:00:00Z","page":830,"pdf_page":14,"num_pages":2,"content":["830 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2022\nBekanntmachung\nzu dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt\nüber bürgerliche und politische Rechte\nVom 15. November 2022\nB e l a r u s hat am 8. November 2022 gegenüber dem Generalsekretär der Ver-\neinten Nationen in dessen Eigenschaft als Verwahrer das Fakultativprotokoll vom\n19. Dezember 1966 zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische\nRechte (BGBl. 1992 II S. 1246, 1247) nach seinem Artikel 12 Absatz 1 g e k ü n -\nd i g t . Die Kündigung wird am 8. Februar 2023 wirksam.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n2. Mai 2022 (BGBl. II S. 301).\nBerlin, den 15. November 2022\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nTa n i a v o n U s l a r - G l e i c h e n\nBekanntmachung\nder deutsch-ecuadorianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 16. November 2022\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 4. September 2019/13. September 2019 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Ecuador über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit ist nach ihrer lnkrafttretensklausel\nam 13. September 2019\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 16. November 2022\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nGundula Weitz-Huthmann","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2022           831\nDer Botschafter                                               Quito, den 4. September 2019\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen über Entwicklungszusam-\nmenarbeit vom 16. und 17. Oktober 2018 folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der Re-\npublik Ecuador oder anderen, von beiden Regierungen gemeinsam auszuwählenden\nEmpfängern, von der KfW folgende Finanzierungsbeiträge zu erhalten:\n– bis zu 12 400 000 Euro (in Worten: zwölf Millionen vierhunderttausend Euro) für das\n„Nationale Programm zum Erhalt der Biodiversität und Wasserressourcen“,\n– bis zu 7 000 000 Euro (in Worten: sieben Millionen Euro) für das Vorhaben „Schutz\nder Biodiversität in den tropischen Anden in Ecuador“,\nwenn nach Prüfung die entwicklungspolitische Förderungswürdigkeit dieser Vorhaben\nfestgestellt und bestätigt worden ist, dass sie als Vorhaben des Umweltschutzes oder\nder sozialen Infrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe\noder als hilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung oder als Maßnahme, die\nzur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Frau dienen, die besonderen\nVoraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllen.\n2. Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der Regierung der Republik\nEcuador zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur\nVorbereitung der unter Nummer 1 genannten Vorhaben oder Finanzierungsbeiträge für\nnotwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung der unter Nummer 1\ngenannten Vorhaben von der KfW zu erhalten, findet diese Vereinbarung Anwendung.\n3. Die Verwendung der unter Nummer 1 genannten Beträge, die Bedingungen, zu denen\nsie zur Verfügung gestellt werden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen\ndie zwischen der KfW und den Empfängern der Finanzierungsbeiträge zu schließenden\nVerträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften\nunterliegen.\n4. Die Zusage der unter Nummer 1 genannten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb einer\nFrist von vier Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Finanzierungsverträge\ngeschlossen wurden. Für diese Beträge endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember\n2022.\n5. Die Regierung der Republik Ecuador stellt die KfW von sämtlichen Steuern und sons-\ntigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit Abschluss und Durch-\nführung der unter Nummer 3 genannten Verträge in der Republik Ecuador erhoben\nwerden.\n6. Die Regierung der Republik Ecuador überlässt bei den sich aus der Gewährung der\nFinanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen und Gütern im See-,\nLand- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrs-\nunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der\nVerkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder\nerschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunter-\nnehmen erforderlichen Genehmigungen.\n7. Die Registrierung dieser Vereinbarung beim Sekretariat der Vereinten Nationen nach\nArtikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird unverzüglich nach Inkrafttreten der\nVereinbarung von der Regierung der Republik Ecuador veranlasst. Die andere Vertrags-\npartei wird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der erfolgten Registrierung\nunterrichtet, sobald diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen bestätigt worden ist.\n8. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Ecuador mit den unter den Nummern 1 bis 8 ge-\nmachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nIhrer Exzellenz\ndem Minister für Außenbeziehungen\nund Migration der Republik Ecuador\nHerrn Dr. José Samuel Valencia Amores\nQuito"]}