{"id":"bgbl2-2022-21-14","kind":"bgbl2","year":2022,"number":21,"date":"2022-12-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2022/21#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2022-21-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2022/bgbl2_2022_21.pdf#page=23","order":14,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Revision 3 des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden","law_date":"2022-11-14T00:00:00Z","page":655,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2022     655\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\nder Revision 3 des Übereinkommens\nüber die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften\nfür Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile,\ndie in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können,\nund die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen,\ndie nach diesen Vorschriften erteilt wurden\nVom 14. November 2022\nDas Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher tech-\nnischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die\nin Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die\nBedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach\ndiesen Vorschriften erteilt wurden, ist in der Fassung der Revision 3 (BGBl.\n2019 II S. 220, 222) nach seinem Artikel 7 Absatz 3 für\nUganda                                                          am 22. Oktober 2022\nin Kraft getreten.\nDarüber hinaus wird das Übereinkommen in der Fassung der Revision 3 nach\nseinem Artikel 7 Absatz 3 für die\nPhilippinen                                                     am   2. Januar 2023\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n19. Mai 2020 (BGBl. II S. 366).\nBerlin, den 14. November 2022\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nTa n i a v o n U s l a r - G l e i c h e n"]}