{"id":"bgbl2-2022-19-24","kind":"bgbl2","year":2022,"number":19,"date":"2022-11-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2022/19#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2022-19-24/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2022/bgbl2_2022_19.pdf#page=31","order":24,"title":"Bekanntmachung über den Anwendungsbereich des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen","law_date":"2022-10-11T00:00:00Z","page":583,"pdf_page":31,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 7. November 2022           583\nBekanntmachung\nüber den Anwendungsbereich des Abkommens vom 10. November 1995\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms\nder Vereinten Nationen\nVom 11. Oktober 2022\nDas Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligen-\nprogramms der Vereinten Nationen (BGBl. 1996 II S. 903, 905) wird nach seinem\nArtikel 4 Absatz 2\nab dem 13. September 2022\nauf das Büro der Vereinten Nationen „Exzellenzzentrum der Geodäsie der\nVereinten Nationen“ sinngemäß angewandt.\nDie deutsche Bestätigungsnote vom 13. September 2022 wird nachstehend\nveröffentlicht.\nBerlin, den 11. Oktober 2022\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nTa n i a v o n U s l a r - G l e i c h e n\nAuswärtiges Amt                                                 Bonn, den 13. September 2022\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, dem Sekretariat des Freiwilligenprogramms der\nVereinten Nationen Folgendes mitzuteilen:\nNach Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligen-\nprogramms der Vereinten Nationen wird hiermit bestätigt, dass das genannte Abkommen\nsinngemäß für das Exzellenzzentrum der Geodäsie der Vereinten Nationen (GGCE), ein\nBüro der Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten\nNationen, in Bonn gilt. Das GGCE Büro ist das erste Zentrum eines geplanten föderalen\nAnsatzes zur Verbesserung der globalen Zusammenarbeit und Koordination zwischen den\nMitgliedstaaten und relevanten geodätischen Interessengruppen, zur Stärkung der geo-\ndätischen Infrastruktur sowie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung\nihrer nationalen Beiträge zur globalen geodätischen Infrastruktur.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, das Sekretariat des Freiwilligenprogramms\nder Vereinten Nationen erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.\nAn das\nSekretariat des Freiwilligenprogramms\nder Vereinten Nationen\nPlatz der Vereinten Nationen 1\n53113 Bonn"]}