{"id":"bgbl2-2022-18-5","kind":"bgbl2","year":2022,"number":18,"date":"2022-10-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2022/18#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2022-18-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2022/bgbl2_2022_18.pdf#page=18","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Dynamis, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-141-02)","law_date":"2022-09-05T00:00:00Z","page":546,"pdf_page":18,"num_pages":3,"content":["546 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil II Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 18. Oktober 2022\nRegierung der Republik Moldau zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Vereinbarung\nzwischen den Regierungen bilden, die mit dem Datum der Antwortnote in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration der Republik Moldau erneut\nihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.\nUllrich Kinne\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration\nder Republik Moldau\nChişinău\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Dynamis, Inc.“\n(Nr. DOCPER-AS-141-02)\nVom 5. September 2022\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland sta-\ntionierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Oktober\n1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom 18. März\n1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021, 1022;\n1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel vom\n7. Juni 2022 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die\nGewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Dynamis,\nInc.“ (Nr. DOCPER-AS-141-02) geschlossen worden. Die Vereinbarung ist nach\nihrer Inkrafttretensklausel\nam 7. Juni 2022\nin Kraft getreten. Die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 5. September 2022\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil II Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 18. Oktober 2022           547\nAuswärtiges Amt                                                     Berlin, den 7. Juni 2022\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika den Eingang der Verbalnote Nummer 117 vom 7. Juni\n2022 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nder Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,\ndie mit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundes-\nrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind (Rah-\nmenvereinbarung), bewirkt durch den Notenwechsel vom 29. Juni 2001, in der jeweils gel-\ntenden Fassung, sowie unter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des\nNotenwechsels vom 7. Juni 2022 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Gewährung von Be-\nfreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen Science Applications International\nCorporation (SAIC) (DOCPER-AS-11-41) Folgendes mitzuteilen:\nZur Erbringung von Dienstleistungen für die in der Bundesrepublik Deutschland stationier-\nten Truppen der Vereinigten Staaten hat die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nmit dem Unternehmen Science Applications International Corporation (SAIC) (Hauptauf-\ntragnehmer) einen Vertrag über die Erbringung von analytischen Dienstleistungen ge-\nschlossen (Vertragsnummer DOCPER-AS-11-41). Der Hauptauftragnehmer hat zur Erfül-\nlung seiner vertraglichen Verpflichtungen einen Untervertrag mit dem Unternehmen Dynamis,\nInc. (Unterauftragnehmer) geschlossen (Untervertragsnummer DOCPER-AS-141-02).\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem\nUnterauftragnehmer zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und Vergünstigungen nach\nArtikel 72 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS)\ngewährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des ZA-NTS zu schließen, die folgen-\nden Wortlaut haben soll:\n1. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bestätigt hiermit, dass der Haupt-\nauftragnehmer mit dem Unterauftragnehmer den beigefügten Untervertrag über die Er-\nbringung folgender Dienstleistungen geschlossen hat:\nDer Unterauftragnehmer erbringt Unterstützung für das Hauptquartier der Luftstreit-\nkräfte der Vereinigten Staaten in Europa (USAFE), die eine Bandbreite von Durch-\nführungs- und Einhaltungsmaßnahmen im Bereich der Rüstungsbeschränkung auf der\nGrundlage rechtlich und politisch bindender Verträge und Übereinkünfte, unter anderem\nINF-Vertrag, KSE-Vertrag, Wiener Dokument von 2011, Chemiewaffenübereinkommen,\nVertrag über den Offenen Himmel sowie Weltweiter Austausch Militärischer Informa-\ntionen, umfasst.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verlangt, dass alle Beschäftigten\ndes Unterauftragnehmers vor Aufnahme ihrer Arbeit an dieser Aufgabe Schulungen und\nZertifizierungen durchlaufen. Der Schwerpunkt dieser Schulungen hat darin zu liegen,\nden Beschäftigten des Unterauftragnehmers die Tatsache bewusst zu machen und sie\ngenau darin zu unterweisen, dass der autorisierte Arbeitsbereich für diese Aufgabe\nlediglich solche Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umfassen darf,\ndie unter Einhaltung deutschen Rechts durchgeführt werden können. Der Unterauftrag-\nnehmer ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass seine Be-\nschäftigten deutsches Recht einhalten. Zu diesem Zweck hat die Regierung der Ver-\neinigten Staaten von Amerika folgende Schritte zu unternehmen:\n1.) Sie verlangt von dem Unterauftragnehmer eine Bestätigung, dass alle Beschäftigten\ndes Unterauftragnehmers die erforderlichen Schulungen und Zertifizierungen voll-\nständig durchlaufen.\n2.) Sie stellt sicher, dass der Unterauftragnehmer und alle seine Beschäftigten den Tä-\ntigkeitsbereich und dessen Grenzen nach dem Vertrag kennen und ihnen bewusst\nist, dass Verstöße gegen deutsches Recht dazu führen können, dass der Unterauf-\ntragnehmer und seine Beschäftigten vorbehaltlich einer Notifikation und eines ord-\nnungsgemäßen Verfahrens ihre Rechtsstellung nach dem NATO-Truppenstatut und\nalle damit verbundenen Vorrechte verlieren.\n3.) Sie verlangt unverzügliche Berichte an die Vertreter der Truppen der Vereinigten\nStaaten in der Bundesrepublik Deutschland über jegliches Verhalten, das eine Miss-\nachtung deutschen Rechts darstellt.\n4.) Sie verlangt einen monatlichen Bericht durch die Beschäftigten des Unterauftrag-\nnehmers und das Programm-Management-Personal, um zu bescheinigen, dass alle\nim Berichtszeitraum durchgeführten Tätigkeiten unter Einhaltung deutschen Rechts\ndurchgeführt wurden.","548 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil II Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 18. Oktober 2022\nDer Untervertrag umfasst die folgende Tätigkeit beziehungsweise die folgenden Tätig-\nkeiten: „Arms Control Advisor“ (Anhang III Nummer 2 der Rahmenvereinbarung).\n2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung und nach den darin vereinbarten\nRahmenbedingungen, vor allem Nummer 4, werden dem Unterauftragnehmer die\nBefreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des ZA-NTS\ngewährt.\n3. Der Unterauftragnehmer wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für die\nin der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten tätig.\n4. Nach Maßgabe der unter Nummer 6 der Rahmenvereinbarung genannten Bestimmun-\ngen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buchstabe b\ndes ZA-NTS, werden Beschäftigten des Unterauftragnehmers, deren Tätigkeit be-\nziehungsweise Tätigkeiten unter Nummer 1 genannt sind, wenn sie ausschließlich für\ndiesen Unterauftragnehmer tätig sind, die gleichen Befreiungen und Vergünstigungen\ngewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der Vereinigten Staaten, es\nsei denn, dass die Vereinigten Staaten von Amerika solche Befreiungen und Vergüns-\ntigungen beschränken.\n5. Für die Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen der Rahmenvereinbarung.\n6. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der Durch-\nführung des Untervertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienst-\nleistungen das deutsche Recht eingehalten wird. Ferner trifft sie alle erforderlichen\nMaßnahmen, um sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer, dessen Unterauftrag-\nnehmer und ihre Beschäftigten bei der Erbringung der unter Nummer 1 genannten\nDienstleistungen das deutsche Recht einhalten.\n7. Diese Vereinbarung tritt bei Eintritt des früheren Ereignisses von entweder dem Ablauf\ndes Hauptvertrags oder dem Ablauf des Untervertrags außer Kraft, sofern die Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland nicht mindestens zwei Wochen vor Ablauf des\njeweiligen Vertrags einen Vorschlag zur weiteren Gewährung der Befreiungen und Ver-\ngünstigungen in Form eines Entwurfs einer einleitenden Note erhält. In Ausnahmefällen\nkann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Einreichung des Entwurfs der\neinleitenden Note noch nach dieser Frist, jedoch vor Ablauf des jeweiligen Vertrags,\nannehmen. Erhält die Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Vorschlag min-\ndestens zwei Wochen vor Ablauf des jeweiligen Vertrags oder nimmt sie den nach\ndiesem Datum erhaltenen Entwurf der einleitenden Note an, so genießen die Beschäf-\ntigten weiterhin bis zum Austausch der Noten oder bis zur endgültigen Entscheidung\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland, keine Noten zu dem jeweiligen Vertrag\nauszutauschen, die nach dieser Vereinbarung gewährten Befreiungen und Vergünsti-\ngungen, jedoch nicht länger als zwei Monate. Eine Zusammenfassung des Unterver-\ntrags mit einer Laufzeit vom 26. August 2021 bis 25. August 2022 (Memorandum for\nRecord) ist dieser Verbalnote beigefügt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika stellt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine einfache Kopie des\nUntervertrags zur Verfügung. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika teilt\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Beendigung oder Verlängerung des\nUntervertrags unverzüglich mit.\n8. Für den Fall, dass der Unterauftragnehmer nicht im Einklang mit den Bestimmungen\nder Rahmenvereinbarung oder der vorliegenden Vereinbarung handelt, kann eine Ver-\ntragspartei der vorliegenden Vereinbarung diese jederzeit nach vorhergehenden Kon-\nsultationen durch Notifikation kündigen; die vorliegende Vereinbarung tritt drei Monate\nnach Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.\n9. Der englische und deutsche Wortlaut dieser Vereinbarung ist gleichermaßen verbind-\nlich.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 9 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\nder Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinig-\nten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Arti-\nkel 72 Absatz 4 des ZA-NTS bilden, die am 7. Juni 2022 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu\nversichern.“\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein-\nverstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten\nvon Amerika Nummer 117 vom 7. Juni 2022 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten\nStaaten von Amerika gemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Trup-"]}