{"id":"bgbl2-2022-17-11","kind":"bgbl2","year":2022,"number":17,"date":"2022-09-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2022/17#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2022-17-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2022/bgbl2_2022_17.pdf#page=21","order":11,"title":"Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2021-08-24T00:00:00Z","page":517,"pdf_page":21,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2022 517\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n5. April 2022 (BGBl. II S. 256).\nBerlin, den 22. August 2022\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 24. August 2022\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 4. Juli 2018/19. September 2018 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Föderativen Republik Brasilien über Finan-\nzielle Zusammenarbeit ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 24. September 2018\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. August 2022\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nFra n z M a r ré","518 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2022\nDer Geschäftsträger a. i.                                          Brasilia, den 4. Juli 2018\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 21. Septem-\nber/20. November 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Föderativen Republik Brasilien sowie das Protokoll der Regierungsverhand-\nlungen über Entwicklungszusammenarbeit vom 15. Dezember 2017 folgende Vereinbarung\nüber die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Finanzierungsbeitrages der dem Ziel der\nEntwicklung der Föderativen Republik Brasilien zugutekommenden bilateralen Zusammen-\narbeit vorzuschlagen:\n1. In Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvor-\nschriften werden für das Vorhaben „Amazonienfonds II“ Finanzmittel in Form eines nicht\nrückzahlbaren Finanzierungsbeitrages (nachfolgend als „Finanzierungsbeitrag“ be-\nzeichnet) im Wert von bis zu 35 000 000 Euro (in Worten: fünfunddreißig Millionen Euro)\nvon der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Kreditanstalt für Wieder-\naufbau (nachfolgend als „KfW“ bezeichnet) an den Empfänger „Banco Nacional de\nDesenvolvimento Econômico e Social (BNDES)“ (nachfolgend als „Empfänger“\nbezeichnet) vergeben, mit dem Ziel, in Übereinstimmung mit den in der Föderativen\nRepublik Brasilien geltenden Rechtsvorschriften das genannte Vorhaben in der Föde-\nrativen Republik Brasilien durchzuführen.\n2. Die Zusage für das unter Nummer 1 genannte Vorhaben und den unter Nummer 1 ge-\nnannten Betrag entfällt, soweit nicht innerhalb von vier Jahren nach dem Zusagejahr\nder entsprechende Finanzierungsvertrag geschlossen wurde. Die entsprechende Frist\nendet mit Ablauf des 31. Dezember 2021.\n3. Das unter Nummer 1 bezeichnete Vorhaben kann nicht durch andere Vorhaben ersetzt\nwerden.\n4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der eingangs genannten Vereinbarung in der\nForm eines Notenwechsels vom 21. September/20. November 2017 auch für diese\nVereinbarung.\n5. Diese Vereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit der oben dargestellten Über-\neinkunft einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und die das\nEinverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, deren Wortlaut als verbindlich und\nendgültig festgelegt wird. Sie tritt für das unter Nummer 1 genannte Vorhaben an dem\nDatum in Kraft, an dem bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine schriftliche\nNotifizierung der Regierung der Föderativen Republik Brasilien darüber eingeht, dass die\ninnerbrasilianischen Voraussetzungen zur Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages\ngegeben sind.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nSeiner Exzellenz\ndem Außenminister\nder Föderativen Republik Brasilien\nHerrn Aloysio Nunes Ferreira Filho\nBrasilia"]}