{"id":"bgbl2-2021-7-4","kind":"bgbl2","year":2021,"number":7,"date":"2021-04-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2021/7#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2021-7-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2021/bgbl2_2021_7.pdf#page=11","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt","law_date":"2021-03-17T00:00:00Z","page":307,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 14. April 2021                          307\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Protokolls von Nagoya\nüber den Zugang zu genetischen Ressourcen\nund die ausgewogene und gerechte Aufteilung\nder sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile\nzum Übereinkommen über die biologische Vielfalt\nVom 17. März 2021\nDas Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu geneti-\nschen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus\nihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über\ndie biologische Vielfalt (BGBl. 2015 II S. 1481, 1483) wird nach seinem Artikel 33\nAbsatz 2 für\nBrasilien*                                                                        am 2. Juni 2021\nnach Maßgabe von Erklärungen zu Artikel 33 Absatz 2, Artikel 8 Buch-\nstabe c, Artikel 5 und 6 des Protokolls sowie unter Hinweis auf die nationale\nGesetzgebung\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n11. November 2020 (BGBl. II S. 1171).\n* Erklärungen:\nErklärungen zu diesem Protokoll, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt\nTeil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Ver-\neinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. zu benennenden Zen-\ntralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 17. März 2021\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. J o a c h i m B e r t e l e"]}