{"id":"bgbl2-2021-27-3","kind":"bgbl2","year":2021,"number":27,"date":"2021-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2021/27#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2021-27-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2021/bgbl2_2021_27.pdf#page=14","order":3,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung des deutsch-liechtensteinischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen","law_date":"2021-11-18T00:00:00Z","page":1294,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["1294 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2021\ndieser Protokollbestimmung genannten Titels ausgeführt werden sollen, und die\ngetroffenen Maßnahmen nicht zur vollständigen Tilgung der Forderung führen wer-\nden.“\nFalls sich die Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit den unter den Nummern 1\nbis 20 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das\nEinverständnis der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zum Ausdruck bringende\nAntwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Fürstentums Liechtenstein bilden, die mit dem Datum der Antwort-\nnote in Kraft tritt.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein\nerneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft des Fürstentums Liechtenstein\nMohrenstraße 42\n10117 Berlin\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Protokolls\nzur Änderung des deutsch-liechtensteinischen\nAbkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung\nund der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der\nSteuern vom Einkommen und vom Vermögen\nVom 18. November 2021\nNach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. Juni 2021 zu dem Protokoll vom\n27. Oktober 2020 zur Änderung des Abkommens vom 17. November 2011 zwi-\nschen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur\nVermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet\nder Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2021 II S. 566, 567) wird\nbekannt gemacht, dass das Protokoll nach seinem Artikel 5 Absatz 2\nam 29. Oktober 2021\nin Kraft getreten ist.\nBerlin, den 18. November 2021\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k"]}