{"id":"bgbl2-2021-23-1","kind":"bgbl2","year":2021,"number":23,"date":"2021-11-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2021/23#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2021-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2021/bgbl2_2021_23.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung des deutsch-nepalesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2021-09-23T00:00:00Z","page":1130,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["1130 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 18. November 2021\nBekanntmachung\ndes deutsch-nepalesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. September 2021\nDas in Kathmandu am 14. Juni 2021 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung von Nepal über Finan-\nzielle Zusammenarbeit 2020 ist nach seiner Inkrafttretens-\nklausel\nam 14. Juni 2021\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 23. September 2021\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. U t e H e i n b u c h","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 18. November 2021                       1131\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung von Nepal\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2020\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vor-\nhaben festgestellt worden ist,\nund\n2. Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur\ndie Regierung von Nepal –\nDurchführung und Betreuung des folgenden Vorhabens:\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen           „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im ländlichen und\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und Nepal,                    semiurbanen Raum – Finanzierung Phase III von Kleinst-,\nKlein- und mittelgroßen Unternehmen (KKMU) – Begleit-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch          maßnahme“ in Höhe von bis zu 1 500 000 Euro (in Worten:\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und         eine Million fünfhunderttausend Euro).\nzu vertiefen,\n(2) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Be-      der Regierung von Nepal zu einem späteren Zeitpunkt ermög-\nziehungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                     licht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung der in Ab-\nsatz 1 genannten Vorhaben oder für notwendige Begleitmaßnah-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung  men zur Durchführung und Betreuung der in Absatz 1 genannten\nin Nepal beizutragen,                                             Vorhaben von der KfW zu erhalten, findet dieses Abkommen An-\nwendung.\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-\nlungen vom 24. November 2020 –                                                                 Artikel 2\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Be-\nsind wie folgt übereingekommen:                                träge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt wer-\nden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die\nArtikel 1                            zwischen der KfW und den Empfängern der Finanzierungsbei-\nträge zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht    Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\nes der Regierung von Nepal oder anderen, von beiden Regierun-\ngen gemeinsam auszuwählenden Empfängern, von der Kredit-             (2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Beträge\nanstalt für Wiederaufbau (KfW) Finanzierungsbeiträge in Höhe      entfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach\nvon bis zu 13 800 000 Euro (in Worten: dreizehn Millionen acht-   der Zusage die entsprechenden Finanzierungsverträge geschlos-\nhunderttausend Euro) zu erhalten:                                 sen wurden. Diese Beträge verfallen somit am 23. November\n2025.\n1. Für die Vorhaben:\n(3) Die Regierung von Nepal, soweit sie nicht selbst Empfän-\na) „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im ländlichen und\nger der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige Rückzahlungs-\nsemiurbanen Raum – Finanzierung Phase III von Kleinst-,\nansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden\nKlein- und mittelgroßen Unternehmen (KKMU)“ in Höhe\nFinanzierungsverträge entstehen können, gegenüber der KfW\nvon bis zu 7 000 000 Euro (in Worten: sieben Millionen\ngarantieren.\nEuro),\nArtikel 3\nb) „Verbesserung der Mutter-Kind-Versorgung im urbanen\nBereich – Paropakar Geburts- und Frauenklinik Kathman-       Die Regierung von Nepal befreit die KfW von direkten Steuern,\ndu II“ in Höhe von bis zu 5 300 000 Euro (in Worten: fünf die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung\nMillionen dreihunderttausend Euro),                       der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Verträge in Nepal erhoben"]}