{"id":"bgbl2-2021-20-22","kind":"bgbl2","year":2021,"number":20,"date":"2021-09-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2021/20#page=37","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2021-20-22/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2021/bgbl2_2021_20.pdf#page=37","order":22,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits","law_date":"2021-08-03T00:00:00Z","page":1029,"pdf_page":37,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 13. September 2021                       1029\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit\nVom 3. August 2021\nDas Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staaten-\nlosigkeit (BGBl. 1977 II S. 597, 598) wird nach seinem Artikel 18 Absatz 2 für\nTogo*                                                                      am 12. Oktober 2021\nnach Maßgabe einer bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen\nErklärung nach Artikel 8 Absatz 3 des Übereinkommens\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n23. Februar 2021 (BGBl. II S. 237).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar. Gleiches gilt für die ggf.\ngemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 3. August 2021\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nKurt Georg Stöckl-Stillfried\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des\nEuropa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens\nzwischen der Europäischen Union\nund ihren Mitgliedstaaten einerseits\nund der Regierung des Staates Israel andererseits\nVom 3. August 2021\nNach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 31. März 2015 zu dem Europa-\nMittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 10. Juni 2013 zwischen der Euro-\npäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des\nStaates Israel andererseits (BGBl. 2015 II S. 354, 356) wird bekannt gemacht,\ndass das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 2 für die\nBundesrepublik Deutschland und\ndie übrigen Vertragsparteien*                                                  am 2. August 2020\nin Kraft getreten ist.\n* Eventuelle Beitrittsprotokolle zu und sprachliche Berichtigungen von dieser Vereinbarung\nsowie die aktuellen Vertragsparteien werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht,\nzu finden im Internet sowohl unter http://eur-lex.europa.eu als auch unter\nhttp://ec.europa.eu/world/agreements/default.home.do und unter\nhttp://www.consilium.europa.eu/en/documents-publications/agreements-conventions/.\nSie werden im Bundesgesetzblatt Teil II in der Regel nicht bekannt gemacht.\nBerlin, den 3. August 2021\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nKurt Georg Stöckl-Stillfried"]}