{"id":"bgbl2-2021-20-18","kind":"bgbl2","year":2021,"number":20,"date":"2021-09-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2021/20#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2021-20-18/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2021/bgbl2_2021_20.pdf#page=34","order":18,"title":"Bekanntmachung der deutsch-usbekischen Vereinbarung über die Akkreditierung des Goethe-Instituts Taschkent und der Vertretung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in der Republik Usbekistan","law_date":"2021-08-02T00:00:00Z","page":1026,"pdf_page":34,"num_pages":2,"content":["1026 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 13. September 2021\nBekanntmachung\nüber die Beendigung des Vertrages\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Lettland\nüber die Förderung und den gegenseitigen Schutz\nvon Kapitalanlagen\nVom 2. August 2021\nDas Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitions-\nschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BGBl.\n2021 II S. 3, 4) ist für die Republik Lettland am 28. Februar 2021 sowie für die\nBundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2021 in Kraft getreten (BGBl. 2021 II\nS. 599).\nNach Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens wird der Vertrag vom 20. April\n1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland über\ndie Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (BGBl. 1996 II\nS. 94, 95; 1996 II S. 1052)\nmit Wirkung vom 9. Juni 2021\nbeendet.\nBerlin, den 2. August 2021\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nKurt Georg Stöckl-Stillfried\nBekanntmachung\nder deutsch-usbekischen Vereinbarung\nüber die Akkreditierung des\nGoethe-Instituts Taschkent und der Vertretung des\nDeutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)\nin der Republik Usbekistan\nVom 2. August 2021\nDie Vereinbarung in Form eines Notenwechsels vom 5.\nund 12. März 2021 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nUsbekistan über die Akkreditierung des Goethe-Instituts\nTaschkent und der Vertretung des Deutschen Akademi-\nschen Austauschdienstes (DAAD) in der Republik Usbe-\nkistan ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 12. März 2021\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 2. August 2021\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nKurt Georg Stöckl-Stillfried","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 13. September 2021         1027\nBotschaft                                                      Taschkent, den 5. März 2021\nder Bundesrepublik Deutschland\nTaschkent\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Taschkent beehrt sich, dem Ministe-\nrium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan den Abschluss eines Ab-\nkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Republik Usbekistan über die Akkreditierung des Goethe-Instituts Taschkent und der\nVertretung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in der Republik\nUsbekistan mit folgendem Wortlaut vorzuschlagen:\n1. Die Filiale des Goethe-Instituts und die Vertretung des Deutschen Akademischen Aus-\ntauschdienstes (im Weiteren: Vertretung des DAAD) sind deutsche kulturelle Einrich-\ntungen im Sinne des Artikels 15 des Abkommens vom 28. April 1993 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Usbekistan\nüber kulturelle Zusammenarbeit.\n2. Die Filiale des Goethe-Instituts und die Vertretung des DAAD werden beim Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan als Vertretungen einer Regie-\nrungsorganisation eines ausländischen Staates für technische Zusammenarbeit gemäß\ndem nationalen Recht der Republik Usbekistan akkreditiert. Das entsandte Personal\nder Filiale des Goethe-Instituts und der Vertretung des DAAD wird beim Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan als Mitarbeiter einer Vertre-\ntung einer Regierungsorganisation eines ausländischen Staates für technische Zusam-\nmenarbeit akkreditiert.\n3. Die Filiale des Goethe-Instituts und die Vertretung des DAAD stimmen mit dem Minis-\nterium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan die Anzahl ihrer Mit-\narbeiter und die geplanten Maßnahmen ab. Ein jährlicher Bericht über die geleistete\nArbeit und die Quelle der Finanzierung ihrer Tätigkeit wird dem Ministerium für Auswär-\ntige Angelegenheiten der Republik Usbekistan vorgelegt.\n4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und usbekischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Usbekistan mit den unter den Nummern 1 bis 4\ngemachten Vorschlägen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland einverstanden\nerklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Republik\nUsbekistan zum Ausdruck bringende Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige Ange-\nlegenheiten der Republik Usbekistan ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Usbekistan bilden, das mit dem\nDatum des Eingangs der Antwortnote in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan erneut ihrer ausgezeichnetsten\nHochachtung zu versichern.\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Usbekistan\nProtokollabteilung\nTaschkent"]}