{"id":"bgbl2-2021-14-9","kind":"bgbl2","year":2021,"number":14,"date":"2021-07-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2021/14#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2021-14-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2021/bgbl2_2021_14.pdf#page=23","order":9,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt","law_date":"2021-06-10T00:00:00Z","page":623,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2021                    623\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Protokolls von Nagoya\nüber den Zugang zu genetischen Ressourcen\nund die ausgewogene und gerechte Aufteilung\nder sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile\nzum Übereinkommen über die biologische Vielfalt\nVom 10. Juni 2021\nDas Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu geneti-\nschen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus\nihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über\ndie biologische Vielfalt (BGBl. 2015 II S. 1481, 1483) wird nach seinem Artikel 33\nAbsatz 2 für\nKiribati                                                     am 2. September 2021\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n17. März 2021 (BGBl. II S. 307).\nBerlin, den 10. Juni 2021\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k\nBekanntmachung\ndes deutsch-tadschikischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 15. Juni 2021\nDas in Duschanbe am 6. Juni 2014 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Tadschikis-\ntan über Finanzielle Zusammenarbeit 2012 – 2013 und\neine Sondermaßnahme zur Anpassung an den Klima-\nwandel im Rahmen des Sondervermögens „Energie- und\nKlimafonds“ (EKF) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 6. Juni 2014\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 15. Juni 2021\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nHelmut Fischer\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de"]}