{"id":"bgbl2-2021-14-11","kind":"bgbl2","year":2021,"number":14,"date":"2021-07-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2021/14#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2021-14-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2021/bgbl2_2021_14.pdf#page=26","order":11,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tadschikischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2021-06-16T00:00:00Z","page":626,"pdf_page":26,"num_pages":3,"content":["626                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2021\nBekanntmachung\ndes deutsch-tadschikischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 16. Juni 2021\nDas in Duschanbe am 11. Februar 2016 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Tadschikis-\ntan über Finanzielle Zusammenarbeit 2014 – 2015 ist\nnach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 27. April 2016\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 16. Juni 2021\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nHelmut Fischer\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2021                              627\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Tadschikistan\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2014 – 2015\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                2. Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur\nDurchführung und Betreuung der folgenden Vorhaben:\nund\na) für das unter Nummer 1 Buchstabe a genannte Vorhaben\ndie Regierung der Republik Tadschikistan –\nbis zu 1 000 000 Euro (in Worten: eine Million Euro),\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen                 b) für das unter Nummer 1 Buchstabe b genannte Vorhaben\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik                        bis zu 1 500 000 Euro (in Worten: eine Million fünfhundert-\nTadschikistan,                                                                  tausend Euro),\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-              c) für das unter Nummer 1 Buchstabe c genannte Vorhaben\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu                    bis zu 1 000 000 Euro (in Worten: eine Million Euro),\nvertiefen,                                                                  d) für das unter Nummer 1 Buchstabe d genannte Vorhaben\nbis zu 500 000 Euro (in Worten: fünfhunderttausend Euro).\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\n(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung       land und der Regierung der Republik Tadschikistan durch andere\nin der Republik Tadschikistan beizutragen,                             Vorhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur\noder als Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe oder\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Verhandlungen über           als selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung oder\ndie Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Regierung der              als Maßnahme, die zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stel-\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik              lung der Frau dient, und so die besonderen Voraussetzungen für\nTadschikistan vom 28./29. Oktober 2014 –                               die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt, er-\nsetzt werden.\nsind wie folgt übereingekommen:                                        (3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nder Regierung der Republik Tadschikistan zu einem späteren\nArtikel 1                                Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vor-\nbereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben für notwendige\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nBegleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung der in Ab-\nes der Regierung der Republik Tadschikistan, von der Kreditan-\nsatz 1 genannten Vorhaben von der KfW zu erhalten, findet die-\nstalt für Wiederaufbau (KfW) folgende Beträge zu erhalten:\nses Abkommen Anwendung.\n1. Finanzierungsbeiträge von insgesamt 34 500 000 Euro (in\nWorten: vierunddreißig Millionen fünfhunderttausend Euro) für                                   Artikel 2\ndie Vorhaben\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Be-\na) „Schwerpunktprogramm Nachhaltige Wirtschaftsentwick-           träge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt wer-\nlung, Komponente Finanzsektorprogramm II“ bis zu             den, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die\n7 000 000 Euro (in Worten: sieben Millionen Euro),           zwischen der KfW und den Empfängern der Finanzierungsbei-\nb) „Schwerpunktprogramm Gesundheit, Komponente Mutter-            träge zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik\nKind-Versorgung und Notfallmedizin V“ bis zu 12 500 000      Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\nEuro (in Worten: zwölf Millionen fünfhunderttausend Euro),      (2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Beträge\nc) „Schwerpunktprogramm Gesundheit, Komponente Mutter-            entfällt, soweit nicht innerhalb von sieben Jahren nach dem Zu-\nKind-Versorgung und Notfallmedizin VI“ bis zu 8 000 000      sagejahr die entsprechenden Finanzierungsverträge geschlossen\nEuro (in Worten: acht Millionen Euro),                       wurden. Für diese Beträge endet die Frist mit Ablauf des 31. De-\nzember 2021.\nd) „Schwerpunktprogramm Gesundheit, Komponente TBC-\nBekämpfung V“ bis zu 3 000 000 Euro (in Worten: drei            (3) Die Regierung der Republik Tadschikistan, soweit sie nicht\nMillionen Euro),                                             Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige Rückzah-\nlungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu schließen-\nwenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt         den Finanzierungsverträge entstehen können, gegenüber der\nund bestätigt worden ist, dass sie als Vorhaben zur Verbes-       KfW garantieren.\nserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen, selbst-\nhilfeorientierte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, Kredit-\nArtikel 3\ngarantiefonds für mittelständische Betriebe oder Vorhaben\nder sozialen Infrastruktur oder des Umweltschutzes die be-           Die Regierung der Republik Tadschikistan stellt die KfW von\nsonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines          sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die\nFinanzierungsbeitrages erfüllen;                                  im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der in Arti-\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","628                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2021\nkel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Republik Tadschikistan        vorgesehene Finanzierungsbeitrag wird mit einem Betrag von\nerhoben werden.                                                        213 155,84 Euro (in Worten: zweihundertdreizehntausend\neinhundertfünfundfünfzig Euro und vierundachtzig Cent) repro-\ngrammiert und zusätzlich für das in dem Abkommen vom 27. Ja-\nArtikel 4\nnuar 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nDie Regierung der Republik Tadschikistan überlässt bei den          land und der Regierung der Republik Tadschikistan unter\nsich aus der Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden            Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1b erwähnte Vorhaben „Schwer-\nTransporten von Personen und Gütern im See-, Land- und Luft-           punktprogramm Gesundheit; Komponente TBC-Bekämpfung,\nverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Ver-        Phase IV, Investition“ verwendet, wenn nach Prüfung dessen För-\nkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleich-           derungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der           (2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens\nBundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und           über Finanzielle Zusammenarbeit 2008 – 2009 vom 14. Mai 2009\nerteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsun-     zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nternehmen erforderlichen Genehmigungen.                                der Regierung der Republik Tadschikistan auch für dieses Vor-\nhaben.\nArtikel 5\nArtikel 6\n(1) Der im Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit\n2008 – 2009 vom 14. Mai 2009 zwischen der Regierung der Bun-              Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Re-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik                 gierung der Republik Tadschikistan der Regierung der Bundes-\nTadschikistan unter Artikel 1 Absatz 1 Nummer 3a für das Vor-          republik Deutschland mitgeteilt hat, dass die innerstaatlichen\nhaben „Schwerpunktprogramm Nachhaltige Wirtschaftsentwick-             Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßgebend ist\nlung; Komponente Ländliches Finanzwesen, Begleitmaßnahme“              der Tag des Eingangs der Mitteilung.\nGeschehen zu Duschanbe am 11. Februar 2016 in zwei Ur-\nschriften, jede in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHolger Green\nFür die Regierung der Republik Tadschikistan\nNematullo Hikmatullozoda\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de"]}