{"id":"bgbl2-2021-14-10","kind":"bgbl2","year":2021,"number":14,"date":"2021-07-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2021/14#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2021-14-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2021/bgbl2_2021_14.pdf#page=23","order":10,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tadschikischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2021-06-15T00:00:00Z","page":623,"pdf_page":23,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2021                    623\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Protokolls von Nagoya\nüber den Zugang zu genetischen Ressourcen\nund die ausgewogene und gerechte Aufteilung\nder sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile\nzum Übereinkommen über die biologische Vielfalt\nVom 10. Juni 2021\nDas Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu geneti-\nschen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus\nihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über\ndie biologische Vielfalt (BGBl. 2015 II S. 1481, 1483) wird nach seinem Artikel 33\nAbsatz 2 für\nKiribati                                                     am 2. September 2021\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n17. März 2021 (BGBl. II S. 307).\nBerlin, den 10. Juni 2021\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k\nBekanntmachung\ndes deutsch-tadschikischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 15. Juni 2021\nDas in Duschanbe am 6. Juni 2014 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Tadschikis-\ntan über Finanzielle Zusammenarbeit 2012 – 2013 und\neine Sondermaßnahme zur Anpassung an den Klima-\nwandel im Rahmen des Sondervermögens „Energie- und\nKlimafonds“ (EKF) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 6. Juni 2014\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 15. Juni 2021\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nHelmut Fischer\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","624                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2021\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Tadschikistan\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2012 – 2013\nund eine Sondermaßnahme zur Anpassung an den Klimawandel\nim Rahmen des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKF)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                  2. Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur\nDurchführung und Betreuung der folgenden Vorhaben:\nund\na) für das unter Nummer 1 Buchstabe a genannte Vorhaben\ndie Regierung der Republik Tadschikistan –                           bis zu 1 000 000 Euro (in Worten: eine Million Euro),\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen                 b) für das unter Nummer 1 Buchstabe b genannte Vorhaben\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik                        bis zu 1 500 000 Euro (in Worten: eine Million fünfhundert-\nTadschikistan,                                                                  tausend Euro),\nc) für das unter Nummer 1 Buchstabe c genannte Vorhaben\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-                  bis zu 500 000 Euro (in Worten: fünfhunderttausend Euro);\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu\nvertiefen,                                                             3. für das Vorhaben „Klimaanpassung durch nachhaltigen\nWaldbau in wichtigen Einzugsgebieten in Tadschikistan zur\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-              Sicherung der Wasserversorgung und Schutz der lokalen\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                     Bevölkerung gegenüber Katastrophen (2013 – 2018)“ einen\nFinanzierungsbeitrag von bis zu 8 000 000 EUR (in Worten:\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung            acht Millionen Euro) im Rahmen des Sondervermögens\nin der Republik Tadschikistan beizutragen,                                  „Energie- und Klimafonds“, wenn nach Prüfung die Förde-\nrungswürdigkeit dieses Vorhabens festgestellt worden ist.\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Verhandlungen über              (2) Kann bei einem der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten\ndie Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Regierung der              Vorhaben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen, so er-\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik              möglicht es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der\nTadschikistan vom 29. November 2012 –                                  Regierung der Republik Tadschikistan, von der KfW für dieses\nVorhaben bis zur Höhe des vorgesehenen Finanzierungsbeitrags\nsind wie folgt übereingekommen:                                     ein Darlehen zu erhalten.\n(3) Die in Absatz 1 Nummer 1 und 2 bezeichneten Vorhaben\nArtikel 1                                 können im Einvernehmen zwischen der Regierung der Bundes-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht         republik Deutschland und der Regierung der Republik Tadschi-\nes der Regierung der Republik Tadschikistan, von der Kredit-           kistan durch andere Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Ab-\nanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgende Beträge zu erhalten:           satz 1 Nummer 1 bezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben\nersetzt, das als Vorhaben des Umweltschutzes oder der sozialen\n1. Finanzierungsbeiträge von insgesamt 28 000 000 EUR (in              Infrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische\nWorten: achtundzwanzig Millionen Euro) für die Vorhaben           Betriebe oder als selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbe-\na) Schwerpunktprogramm Nachhaltige Wirtschaftsentwick-            kämpfung oder als Maßnahme, die zur Verbesserung der gesell-\nlung, Komponente „Finanzsektorprogramm“ bis zu                 schaftlichen Stellung der Frau dient, die besonderen Vorausset-\n7 000 000 Euro (in Worten: sieben Millionen Euro),             zungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags\nerfüllt, so kann ein Finanzierungsbeitrag, anderenfalls ein Dar-\nb) Schwerpunktprogramm Gesundheit, Komponente „Mut-               lehen gewährt werden.\nter-Kind-Versorgung und Notfallmedizin IV“ bis zu\n12 500 000 Euro (in Worten: zwölf Millionen fünfhundert-          (4) Das in Absatz 1 Nummer 3 bezeichnete Vorhaben kann,\ntausend Euro),                                                 falls es nicht oder nur teilweise durchgeführt wird, im Einverneh-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nc) „Gemeindefonds zur Förderung der Grundbildung und              und der Regierung der Republik Tadschikistan durch ein Vor-\nWiederaufbau der kommunalen Infrastruktur Phase III“ bis       haben ersetzt werden, das als Hauptziel die Anpassung an den\nzu 5 500 000 Euro (in Worten: fünf Millionen fünfhundert-      Klimawandel, die Minderung von Treibhausgasemissionen oder\ntausend Euro),                                                 den Erhalt von Biodiversität verfolgt.\nwenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt und             (5) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nbestätigt worden ist, dass sie als Maßnahmen zur Verbesserung          der Regierung der Republik Tadschikistan zu einem späteren\nder gesellschaftlichen Stellung von Frauen, selbsthilfeorientierte     Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vor-\nMaßnahmen zur Armutsbekämpfung, Kreditgarantiefonds für                bereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben für notwendige\nmittelständische Betriebe oder Vorhaben der sozialen Infrastruk-       Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung der in Ab-\ntur oder des Umweltschutzes die besonderen Voraussetzungen             satz 1 genannten Vorhaben von der KfW zu erhalten, findet die-\nfür die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllen;        ses Abkommen Anwendung.\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2021                             625\n(6) Finanzierungsbeiträge für Begleitmaßnahmen nach Ab-             lungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu schließen-\nsatz 1 Nummer 2 werden in Darlehen umgewandelt, wenn sie               den Finanzierungsverträge entstehen können, gegenüber der\nnicht für solche Maßnahmen verwendet werden.                           KfW garantieren.\nArtikel 2                                                            Artikel 3\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nDie Regierung der Republik Tadschikistan stellt die KfW von\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie\nsämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der\nim Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der in Arti-\nKfW und den Empfängern der Darlehen und der Finanzierungs-\nkel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Republik Tadschikistan\nbeiträge zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik\nerhoben werden.\nDeutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\n(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten\nArtikel 4\nBeträge entfällt, soweit nicht innerhalb von acht Jahren nach\ndem Zusagejahr die entsprechenden Darlehens- und Finanzie-                Die Regierung der Republik Tadschikistan überlässt bei den\nrungsverträge geschlossen wurden. Für diese Beträge endet die          sich aus der Darlehensgewährung und der Gewährung der\nFrist mit Ablauf des 31. Dezember 2020.                                Finanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen\n(3) Die Zusage des in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 3 genannten         und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und\nBetrags entfällt, soweit nicht bis zum 31. Dezember 2018 die ver-      Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\neinbarte Maßnahme vollständig realisiert wurde. Bis dahin nicht        Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-\nverausgabte Mittel verfallen ersatzlos.                                kehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland\nausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für\n(4) Die Regierung der Republik Tadschikistan, soweit sie nicht      eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Ge-\nselbst Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der KfW alle Zah-           nehmigungen.\nlungen in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der Darlehens-\nnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden Verträge\ngarantieren.                                                                                       Artikel 5\n(5) Die Regierung der Republik Tadschikistan, soweit sie nicht         Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nEmpfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige Rückzah-         Kraft.\nGeschehen zu Duschanbe am 6. Juni 2014 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHolger Green\nFür die Regierung der Republik Tadschikistan\nSharif Rakhimzoda\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de"]}