{"id":"bgbl2-2021-11-7","kind":"bgbl2","year":2021,"number":11,"date":"2021-06-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2021/11#page=52","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2021-11-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2021/bgbl2_2021_11.pdf#page=52","order":7,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über den Auf- und Ausbau der Vietnamesisch-Deutschen Universität (Vietnamese-German University, VGU)","law_date":"2021-04-26T00:00:00Z","page":516,"pdf_page":52,"num_pages":5,"content":["516                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 2. Juni 2021\nFalls sich die Regierung des Königreichs Kambodscha mit den unter Nummern 1 bis 9\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nDr. H e l m u t O h l r a u n\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nund Internationale Zusammenarbeit\ndes Königreichs Kambodscha\nHerrn Hor Namhong\nBekanntmachung\ndes deutsch-vietnamesischen Abkommens\nüber den Auf- und Ausbau\nder Vietnamesisch-Deutschen Universität\n(Vietnamese-German University, VGU)\nVom 26. April 2021\nDas in Berlin, Wiesbaden und Hanoi am 23. September\n2020 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des\nLandes Hessen (Bundesrepublik Deutschland) und der\nRegierung der Sozialistischen Republik Vietnam über den\nAuf- und Ausbau der Vietnamesisch-Deutschen Univer-\nsität (Vietnamese-German University, VGU) ist nach\nseinem Artikel 12 Absatz 1\nam 1. April 2021\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 26. April 2021\nBundesministerium\nf ü r B i l d u n g u n d Fo r s c h u n g\nIm Auftrag\nKathrin Meyer\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 2. Juni 2021                              517\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland,\nder Regierung des Landes Hessen (Bundesrepublik Deutschland)\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber den Auf- und Ausbau der Vietnamesisch-Deutschen Universität\n(Vietnamese-German University, VGU)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland,                 – für die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam: das\nMinisterium für Bildung und Ausbildung (Ministry of Education\ndie Regierung des Landes Hessen\nand Training, MoET).\n(Bundesrepublik Deutschland)\n(3) BMBF, HMWK und MoET können weitere öffentliche oder\nund\nprivate Einrichtungen mit der Durchführung dieses Abkommens\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam,             oder Teilen davon beauftragen.\n(4) Der Konsortialverein Vietnamesisch-Deutsche Universität\nim Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet, –\ne. V. (im Folgenden als „Konsortialverein VGU e. V.“ bezeichnet)\nbildet mit seinen Mitgliedshochschulen und anderen Einrichtun-\nunter Bezugnahme auf die von der Bundesrepublik Deutsch-\ngen das akademische Rückgrat der VGU und unterstützt den\nland und der Sozialistischen Republik Vietnam am 11. Oktober\nAuf- und Ausbau der VGU.\n2011 abgegebene Gemeinsame Erklärung von Hanoi: Deutsch-\nland und Vietnam – Strategische Partner der Zukunft,                      (5) BMBF, HMWK und MoET bilden einen Lenkungsaus-\nschuss („Steering Committee“), der in allen die Durchführung die-\nin Würdigung der vom Hessischen Ministerium für Wissen-             ses Abkommens betreffenden Fragen, insbesondere bezüglich\nschaft und Kunst und vom Ministerium für Bildung und Aus-              des Finanzrahmens, endgültige Beschlüsse fasst, wenn diese\nbildung der Sozialistischen Republik Vietnam am 21. Mai 2007           nicht ausdrücklich den Organen der VGU vorbehalten sind. Der\nabgegebenen Gemeinsamen Absichtserklärung sowie ihrer Ge-              Lenkungsausschuss besteht aus Vertretern der drei Ministerien.\nmeinsamen Erklärung vom 29. Februar 2008,                              Jeder dieser Vertreter kann weitere Personen benennen, die be-\nratend an den Sitzungen teilnehmen. Zur Verwirklichung der Ziele\nin Würdigung der vom Land Hessen und von der Regierung              der Aufbauplanung vereinbart der Lenkungsausschuss mit der\nder Sozialistischen Republik Vietnam am 4. Oktober 2012 abge-          VGU für deren Aufbau über mehrere Jahre Meilensteine, ein-\ngebenen Gemeinsamen Absichtserklärung über die privilegierte           schließlich eines entsprechenden mittelfristigen Haushaltsplans.\nZusammenarbeit,                                                        Über Fragen, die im Bereich der akademischen Selbstverwaltung\nliegen, beschließen die Organe der VGU.\nin dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen in der\nHochschulbildung zu verstärken,                                        Beschlüsse des Lenkungsausschusses bedürfen der Einstimmig-\nkeit. Der Lenkungsausschuss tagt mindestens einmal jährlich,\nin Anerkennung der Bedeutung der Hochschullehre und                 auf Wunsch einer der drei Vertragsparteien auch häufiger. Den\n-forschung für die wirtschaftliche Entwicklung,                        Vorsitz führen die deutsche und die vietnamesische Seite im jähr-\nlichen Wechsel. BMBF und HMWK wechseln sich im deutschen\nin Bekräftigung ihrer Absicht, zum weiteren Ausbau der Viet-        Vorsitz ab. BMBF und HMWK stimmen sich frühzeitig in allen\nnamesisch-Deutschen Universität ihre Zusammenarbeit zu ver-            wichtigen Fragen ab, um so eine gemeinsame Position der deut-\nstärken –                                                              schen Vertragsparteien im Austausch mit der vietnamesischen\nVertragspartei zu gewährleisten.\nsind wie folgt übereingekommen:\nArtikel 2\nArtikel 1                                                          Grundprinzipien\nZusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien                       (1) Die VGU ist eine staatliche vietnamesische Universität, die\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die            in strategischer Partnerschaft zwischen der Regierung der Bun-\nRegierung des Landes Hessen, im Folgenden gemeinsam als                desrepublik Deutschland, der Regierung des Landes Hessen und\n„deutsche Vertragsparteien“ bezeichnet, sowie die Regierung der        der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam aufgebaut\nSozialistischen Republik Vietnam, im Folgenden als „vietname-          wird. Sie untersteht dem MoET. Sie wird als forschungsorientierte\nsische Vertragspartei“ bezeichnet, arbeiten beim Auf- und Aus-         Universität gefördert.\nbau der Vietnamesisch-Deutschen Universität (Vietnamese-Ger-              (2) Sie folgt in Forschung, Lehre und Verwaltung dem deut-\nman University, im Folgenden als „VGU“ bezeichnet) mit Sitz in         schen Universitätsmodell, das gekennzeichnet ist durch\nBinh Duong als einer staatlichen vietnamesischen forschungs-\norientierten Universität nach deutschem Modell unter Beachtung         1. Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre,\nder Grundsätze von Einheit und Freiheit von Forschung und              2. Verpflichtung auf wissenschaftliche Exzellenz,\nLehre, der Verpflichtung auf wissenschaftliche Exzellenz, der\ninstitutionellen Autonomie und der akademischen Selbstverwal-          3. institutionelle Autonomie und\ntung zusammen.                                                         4. akademische Selbstverwaltung.\n(2) Sie benennen folgende für die Durchführung dieses Ab-              (3) Die VGU verpflichtet sich, gemäß ihrem Auftrag zur Ent-\nkommens verantwortliche Einrichtungen:                                 wicklung von Wissenschaft und Technologie beizutragen. Sie\nkonzentriert sich in erster Linie auf Technologie, ihre wissen-\n– für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland: das Bun-\nschaftlichen Grundlagen und ihre gesellschaftliche Einbettung.\ndesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),\nSie strebt nach Exzellenz in der Forschung sowie in der wissen-\n– für die Regierung des Landes Hessen (Bundesrepublik                  schaftlichen, forschungsorientierten Bildung und Ausbildung auf\nDeutschland): das Hessische Ministerium für Wissenschaft            internationalem Niveau. Sie fördert den Wissens- und Technolo-\nund Kunst (HMWK),                                                   gietransfer in Wirtschaft und Gesellschaft sowie das weiter-\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","518                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 2. Juni 2021\nbildende Studium und die Fortbildung des administrativen und           regeln und auch Modellversuche einrichten, die vom vietname-\nwissenschaftlichen Personals. Sie leistet einen Beitrag zur Re-        sischen Recht abweichen, aber durch Experimentierklauseln im\nform des vietnamesischen Hochschulsystems und schafft einen            vietnamesischen Recht oder durch entsprechende Dekrete ab-\nbeiderseitigen Nutzen für die deutsche und vietnamesische              gesichert sind.\nWissenschaft und Wirtschaft.\n(4) Die VGU zeichnet sich insbesondere durch folgende Struk-                                    Artikel 4\nturmerkmale aus:                                                                     Bestellung von Honorarprofessoren\n1. ihre Autonomie (Artikel 3),                                            Die VGU kann eigenständig Professoren besolden. Die VGU\n2. systematische und nachhaltige partnerschaftliche Zusam-             ist berechtigt, Ehrenabschlüsse und -titel wie Honorarprofessu-\nmenarbeit mit deutschen Hochschulen, die ihre Abschlüsse          ren zu verleihen.\nan der VGU und künftig, soweit nach nationalem Recht zu-\nlässig, nach Absprache gemeinsam mit der VGU vergeben                                         Artikel 5\n(Artikel 6),                                                                           Forschung und Lehre\n3. intensive Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, insbesondere              (1) Die VGU ist eine forschungsorientierte Universität. For-\nmit der in Vietnam und Südostasien aktiven deutschen Indus-       schung ist Dienstaufgabe der Professoren an der VGU.\ntrie (Artikel 9) und\n(2) Leistungen in der Forschung können im Rahmen der\n4. ihren Charakter als forschungsorientierte Universität (Arti-        Gehaltsbemessung für Professoren und wissenschaftliches\nkel 5).                                                           Personal („Senior Lecturers“ und „Lecturers“) berücksichtigt\nwerden.\nArtikel 3\n(3) Die VGU ist berechtigt, Forschungszentren auf institutio-\nEinheit und Freiheit                         neller Basis einzurichten und Drittmittel einzuwerben.\nvon Forschung und Lehre, Autonomie                         (4) Die Verantwortung für Forschungsangelegenheiten wird\n(1) Die VGU hat das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen            innerhalb des Präsidiums der VGU zugewiesen.\nder vietnamesischen Rechtsvorschriften über Hochschulen. Sie              (5) Die VGU führt akademische Abschlüsse auf Bachelor-,\nhat insbesondere das Recht, Satzungen und interne Vorschriften         Master- und Promotionsebene ein und kann akademische Grade\nzu erlassen und ihre rechtlichen und finanziellen sowie personal-      eigenständig verleihen. Die Abschlüsse, die Lehrpläne und die\nund organisationsbezogenen Angelegenheiten unabhängig von              Akkreditierung folgen den Grundsätzen des Bologna-Prozesses\nstaatlicher Einflussnahme zu regeln.                                   und werden auf dieser Grundlage in beiden Staaten anerkannt.\n(2) Die Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre als indi-\nviduelles Recht der Mitglieder der Universität wird gewährleistet.                                 Artikel 6\n(3) Die VGU trägt die Verantwortung für Forschung und Lehre                        Mitwirkungsrechte der deutschen\nund die Sicherung ihrer Qualität. Dazu gehört die Gestaltung und                Partnerhochschulen in Lehre und Forschung\nOrganisation angemessener Strukturen und Verfahren sowie ef-\n(1) Die deutschen Partnerhochschulen haben Mitwirkungs-\nfizienter Leitungs- und Entscheidungsprozesse.\nrechte bei der Gestaltung und Durchführung der Studiengänge\n(4) Die Charta der VGU regelt die Einzelheiten der Verfassung       nach Maßgabe ihrer mit der VGU geschlossenen Kooperations-\nder Universität. Sie wird vom Senat im Einvernehmen mit dem            vereinbarungen. Sie wirken insbesondere mit an\nPräsidium und dem Universitätsrat erarbeitet und beschlossen.\n1. der Lehrplanentwicklung,\nDie Charta und etwaige Änderungen bedürfen in allen Fällen der\nZustimmung des Lenkungsausschusses. Danach werden sie                  2. den Berufungsverfahren,\nvom Premierminister der Sozialistischen Republik Vietnam be-           3. den Prüfungsausschüssen und\nstätigt.\n4. der Qualitätssicherung in Forschung und Lehre.\n(5) Dieses Abkommen hat Vorrang vor der Charta der VGU.\nWird eine Änderung der Charta vom Senat, vom Universitätsrat              (2) Nach Abschluss der Implementierungsphase der jeweili-\noder von mindestens einer der Vertragsparteien für notwendig           gen Studiengänge (in der Regel sechs Jahre) verbleiben die deut-\nerachtet, so gilt Absatz 4.                                            schen Partnerhochschulen nach Maßgabe der mit der VGU ge-\nschlossenen Kooperationsvereinbarungen in der Regel weitere\n(6) Abweichend von den Absätzen 4 und 5 wird die erste              sechs Jahre oder gegebenenfalls länger, solange die VGU auf\nCharta unter diesem Abkommen folgendermaßen erarbeitet und             die deutsche Verbindung des jeweiligen Studiengangs hinweist,\nbeschlossen: Nach Unterzeichnung dieses Abkommens erarbei-             zur Aufrechterhaltung der deutschen Qualitätsstandards an der\ntet eine vom Lenkungsausschuss berufene Expertengruppe un-             Lehre beteiligt.\nverzüglich anstelle des Senats eine Charta. Die Expertengruppe\nbesteht aus dem Präsidenten der VGU, einem Vertreter des Kon-             (3) Bei den mit deutschen Partnerhochschulen aufgebauten\nsortialvereins VGU e. V. und drei externen Wissenschaftlern oder       Studiengängen vergibt die deutsche Partnerhochschule in der\nExperten, von denen BMBF, HMWK und MoET jeweils einen be-              Regel ihren Abschluss nach Maßgabe der jeweiligen Kooperati-\nrufen. Diese Charta bedarf ebenfalls der Zustimmung des Len-           onsvereinbarung. Nach der Implementierungsphase von in der\nkungsausschusses und des Universitätsrats. Sie muss nicht vom          Regel sechs Jahren vergeben die deutschen Partnerhochschu-\nSenat beschlossen werden.                                              len, soweit nach nationalem Recht zulässig, ihre Abschlüsse ge-\nmeinsam mit der VGU als Doppelabschlüsse („Double Degrees“)\n(7) Die VGU erhält Finanzautonomie auf der Grundlage eines          oder als gemeinsame Abschlüsse („Joint Degrees“).\nGlobalhaushalts. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der\nBewilligung durch die gesetzgebenden Körperschaften der Ver-\nArtikel 7\ntragsparteien.\nOrganisation des Universitätsrats\n(8) Die VGU kann durch Satzung\n(1) Organe der VGU sind der Universitätsrat, das Präsidium\n1. das Berufungsverfahren,                                             und der Senat. Einzelheiten regelt die Charta der VGU im Rah-\n2. die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals,             men der vietnamesischen Rechtsvorschriften über Hochschulen\nund auf der Grundlage deutscher hochschulrechtlicher Vorschrif-\n3. die Qualitätssicherung und\nten und Gepflogenheiten. Die Charta der VGU sieht eine Aufbau-\n4. die Erhebung von Gebühren                                           und Ablauforganisation entsprechend den Anforderungen einer\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 2. Juni 2021                            519\nForschungsuniversität sowie effiziente Leitungs- und Entschei-         1. Aufbau von Bachelor- und Masterstudiengängen, zum Bei-\ndungsprozesse vor und trägt soweit möglich zur Beschleunigung              spiel durch die Entsendung deutschen Lehrpersonals („Flying\nund Vereinfachung von Entscheidungsprozessen, zur Leistungs-               Faculty“) nach Maßgabe der Kooperationsvereinbarungen der\norientierung, zur Professionalisierung der Verwaltung und zur              VGU mit der jeweiligen deutschen Partnerhochschule; ent-\nVerbesserung der Wirtschaftlichkeit der VGU bei.                           sprechend der zunehmenden Übernahme der Lehre durch\neigenes Lehrpersonal der VGU verläuft die Finanzierung\n(2) Der Universitätsrat hat 20 Mitglieder (10 Mitglieder der bei-\ndurch das BMBF degressiv und endet nach einer Förder-\nden deutschen Vertragsparteien zusammen und 10 Mitglieder\nhöchstdauer von sechs Jahren,\nder vietnamesischen Vertragspartei). Die deutschen Mitglieder\ndes Universitätsrats werden vom MoET im Einvernehmen mit den           2. Erarbeitung der Lehrpläne und deren Qualitätssicherung,\ndeutschen Vertragsparteien für einen Zeitraum von in der Regel         3. Förderung der Forschungskooperation mit deutschen Einrich-\nfünf Jahren berufen. Ein Mitglied des Universitätsrats kann aus            tungen.\nwichtigem Grund vom MoET abberufen werden; bei deutschen\nMitgliedern ist die Zustimmung der deutschen Vertragsparteien             (8) Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzge-\nerforderlich.                                                          benden Körperschaften unterstützt das HMWK den Aufbau und\nBetrieb der VGU durch Beratung und finanzielle Beiträge insbe-\n(3) Während der Aufbauphase bis 2022 übernimmt der Uni-             sondere für folgende Aktivitäten:\nversitätsrat zusätzlich die Aufgaben des Senats, solange noch\nkein Senat eingerichtet wurde.                                         1. Aufbau von Bachelor- und Masterstudiengängen, zum Bei-\nspiel durch Entsendung deutschen Lehrpersonals („Flying\nFaculty“) nach Maßgabe der Kooperationsvereinbarungen\nArtikel 8\nder VGU mit der jeweiligen deutschen Partnerhochschule;\nBeiträge der Vertragsparteien                          entsprechend der zunehmenden Übernahme der Lehre durch\nzum Aufbau und Betrieb der Universität                       eigenes Lehrpersonal der VGU verläuft die Finanzierung\ndurch das HMWK degressiv und endet nach einer Förder-\n(1) Die vietnamesische Vertragspartei stellt sicher, dass die\nhöchstdauer von sechs Jahren,\nVGU dem Anspruch an eine im internationalen Maßstab exzel-\nlente forschungsorientierte Universität, wie in diesem Abkommen        2. Erarbeitung der Lehrpläne und deren Qualitätssicherung,\ndargelegt, gerecht werden kann.                                        3. Aufbau und Verwaltung der VGU; das HMWK trägt die Kos-\n(2) Die vietnamesische Vertragspartei stellt eine angemessene           ten für die Mitglieder des Präsidiums, die von den deutschen\nGrundfinanzierung für die VGU zur Verfügung, die den Hauptteil             Vertragsparteien gestellt werden, sowie weiteres Personal in\ndes jährlichen Haushalts der VGU ausmacht; die restlichen Haus-            der Zentralverwaltung der VGU.\nhaltsmittel werden über Studiengebühren oder aus anderen\nQuellen beschafft. Aus dem Haushalt werden jährlich und lang-                                        Artikel 9\nfristig die laufenden Kosten gedeckt. Laufende Kosten sind ins-\nbesondere                                                                             Zusammenarbeit mit der Wirtschaft\n1. die Personalkosten,                                                    Die Vertragsparteien fördern eine enge Beziehung der VGU zu\nIndustrie und Privatwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland\n2. die Kosten für die Qualitätssicherung der Studiengänge,             und der Sozialistischen Republik Vietnam, insbesondere zu deut-\n3. die erforderliche Restpräsenz der deutschen Partnerhoch-            schen Unternehmen, die in der Sozialistischen Republik Vietnam\nschulen in Höhe von mindestens 20 Prozent der Lehrkapazi-         aktiv sind, sowie zu deren Verbänden.\ntät für qualitätssichernde Maßnahmen pro Studiengang nach\nAbschluss des Aufbaus der Studiengänge,                                                        Artikel 10\n4. die Unterstützung der Ausbildung von wissenschaftlichem                                Verwaltungsbestimmungen\nNachwuchs (zum Beispiel staatliche Zuwendungen) und                                 (Rechtsstatus der Mitarbeiter\nder VGU; Einreise- und Zollbestimmungen)\n5. Stipendien für begabte Studierende.\n(1) Die vietnamesische Vertragspartei schafft gemäß den\n(3) Studiengebühren an der VGU werden vom Universitätsrat           geltenden Gesetzen günstige Bedingungen für Einreise und Auf-\nbeschlossen und vom Lenkungsausschuss genehmigt und in                 enthalt des von der Bundesrepublik Deutschland an die VGU\neiner Höhe festgesetzt, die für die Mehrheit der Studierenden          entsandten Lehr- und Verwaltungspersonals und deren Familien-\nbezahlbar ist. Die jährliche Anhebung der Studiengebühren soll         angehörigen sowie der deutschen Studierenden und deren\ndie jeweilige Inflationsrate nicht übersteigen.                        Familienangehörigen für die Dauer ihrer Tätigkeit im Rahmen der\n(4) Die vietnamesische Vertragspartei stellt die Infrastruktur      Aktivitäten der VGU. Die deutschen Vertragsparteien schaffen\nder VGU (Gelände, Gebäude, Labore und sonstige Infrastruktur)          gemäß den geltenden Gesetzen günstige Bedingungen für\nzur Verfügung.                                                         Einreise und Aufenthalt des von der VGU an die deutschen\nPartneruniversitäten und -einrichtungen entsandten Lehr- und\n(5) Die vietnamesische Vertragspartei stellt staatliche Mittel für  Verwaltungspersonals und deren Familienangehörige sowie der\ndie Forschungstätigkeit der VGU entsprechend den Aufgaben              vietnamesischen Studierenden und deren Familienangehörigen\ndes vietnamesischen Staates und dessen Zielvorgaben an die             für die Dauer ihrer Tätigkeit im Rahmen der Aktivitäten der VGU.\nVGU bereit (zielorientierter Fördermechanismus).\n(2) Die vietnamesische Vertragspartei gewährleistet den\n(6) Die Rahmenbedingungen für die Vergütung und Ausstat-            Schutz des von der Bundesrepublik Deutschland entsandten\ntung des wissenschaftlichen und administrativen Personals aus          Lehr- und Verwaltungspersonals, unter anderem den Zugang zu\ndem In- und Ausland werden von der vietnamesischen Vertrags-           einschlägigen Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten ge-\npartei so gestaltet, dass es möglich ist, international renommierte    mäß dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirt-\nPersönlichkeiten zu gewinnen und zu halten. Das Präsidium der          schaftliche, soziale und kulturelle Rechte und entsprechend den\nVGU kann nach Maßgabe der vom Universitätsrat getroffenen              zentralen Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisa-\nRegelungen Leistungsbezüge gewähren. Wissenschaftliches                tion.\nPersonal, das von den deutschen Partnerhochschulen entsandt\nist, wird nach deutschen Standards bezahlt.\nArtikel 11\n(7) Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzge-\nBeilegung von Streitigkeiten\nbenden Körperschaften unterstützt das BMBF den Aufbau und\nBetrieb der VGU durch Beratung und finanzielle Beiträge insbe-            Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Ab-\nsondere für folgende Aktivitäten:                                      kommens werden durch Verhandlungen zwischen den in Artikel 1\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","520                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 2. Juni 2021\nAbsatz 2 genannten Einrichtungen oder auf diplomatischem Weg            nate vor Ablauf der Gültigkeit darum ersuchen, sofern das Ab-\neinvernehmlich beigelegt.                                               kommen nicht nach Absatz 3 gekündigt wird.\n(3) Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen gegenüber\nArtikel 12                                 den beiden anderen Vertragsparteien zum Ende der jeweiligen\nInkrafttreten; Geltungsdauer; Kündigung                      Geltungsdauer unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr\nschriftlich kündigen. Die Kündigung kann auch auf diplomati-\n(1) Die Vertragsparteien teilen einander schriftlich mit, dass die   schem Weg übermittelt werden. Maßgebend für den Beginn der\njeweiligen förmlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt     einjährigen Kündigungsfrist ist der Tag des Eingangs der Kündi-\nsind. Diese Mitteilungen können auch auf diplomatischem Weg             gung bei der letzten der beiden anderen Vertragsparteien; auf\nausgetauscht werden. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des            Seiten der Regierung des Landes Hessen ist der Tag des Ein-\nzweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die letzte der vor-        gangs bei der Staatskanzlei maßgebend. Im Fall der Kündigung\ngenannten Mitteilungen bei der letzten der drei Vertragsparteien        tritt dieses Abkommen zum Ende der jeweiligen Geltungsdauer\neingegangen ist; auf Seiten der Regierung des Landes Hessen             für alle Vertragsparteien außer Kraft.\nist der Tag des Eingangs bei der Staatskanzlei maßgebend.\n(4) Im Fall der Beendigung dieses Abkommens stellen die Ver-\n(2) Dieses Abkommen gilt für die Dauer von fünf (5) Jahren ab        tragsparteien sicher, dass die zum Zeitpunkt der Beendigung des\nseinem Inkrafttreten. Die Geltungsdauer verlängert sich um je-          Abkommens eingeschriebenen Studierenden ihr Studium zu den\nweils weitere fünf Jahre, wenn die Vertragsparteien sechs (6) Mo-       bei Einschreibung geltenden Bedingungen abschließen können.\nGeschehen zu Berlin, Wiesbaden und Hanoi am 23. Septem-\nber 2020 in drei Urschriften, jede in deutscher, vietnamesischer\nund englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei\nunterschiedlicher Auslegung des deutschen und des vietname-\nsischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nAntje Leendertse\nAnja Karliczek\nFür die Regierung des Landes Hessen\n(Bundesrepublik Deutschland)\nAngela Dorn\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nPhung Xuan Nha\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de"]}