{"id":"bgbl2-2021-10-3","kind":"bgbl2","year":2021,"number":10,"date":"2021-06-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2021/10#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2021-10-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2021/bgbl2_2021_10.pdf#page=18","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-vietnamesischen Vereinbarung über die Einrichtung eines örtlichen Büros der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)","law_date":"2021-04-07T00:00:00Z","page":458,"pdf_page":18,"num_pages":2,"content":["458                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 1. Juni 2021\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nWolfgang Erck\nSeiner Exzellenz\nHerrn Nguyen Manh Cam\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Sozialistischen Republik Vietnam\nHanoi\nBekanntmachung\nder deutsch-vietnamesischen Vereinbarung\nüber die Einrichtung eines örtlichen Büros\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)\nVom 7. April 2021\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 6. Oktober 2003/4. November 2003 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die\nEinrichtung eines örtlichen Büros der Kreditanstalt für\nWiederaufbau (KfW) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 4. November 2003\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 7. April 2021\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nBettina Horstmann\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 1. Juni 2021                     459\nDer Botschafter                                                   Hanoi, den 6. Oktober 2003\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in Aus-\nführung des Abkommens vom 20. November 1991 zwischen unseren beiden Regierungen\nüber Technische Zusammenarbeit und unter Bezug auf die Vereinbarung vom 9. April 1998\nüber die Einrichtung eines örtlichen Büros der Deutschen Gesellschaft für Technische Zu-\nsammenarbeit (GTZ) GmbH folgende ergänzende Vereinbarung über die Einrichtung eines\nörtlichen Büros der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorzuschlagen:\n1. Mit dem Ziel, die Entwicklungszusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu unterstützen,\nvereinbaren die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der\nSozialistischen Republik Vietnam, das bisher allein von der GTZ genutzte Büro der\ndeutschen Entwicklungszusammenarbeit durch die Einrichtung eines örtlichen Büros\nder KfW – im Folgenden als „KfW-Büro“ bezeichnet – auszubauen. Dieses Büro für die\ndeutsche Entwicklungszusammenarbeit kann auch von anderen deutschen Durchfüh-\nrungsorganisationen genutzt werden.\n2. Dem KfW-Büro werden folgende Aufgaben übertragen:\na) Unterstützung der Vorhaben der Finanziellen Entwicklungszusammenarbeit in allen\nAngelegenheiten der Projektdurchführung;\nb) Wahrnehmung übergreifender fachlicher und administrativer Tätigkeiten im Zusam-\nmenhang mit der Durchführung von Vorhaben der Finanziellen Entwicklungszusam-\nmenarbeit, mit denen die KfW von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nbeauftragt ist;\nc) Wahrnehmung projektübergreifender landesbezogener Aufgaben im Zusammen-\nhang mit der Durchführung von Vorhaben der Finanziellen Entwicklungszusammen-\narbeit;\nd) Vertretung der KfW vor Ort im Zusammenhang mit der Durchführung von Vorhaben\nder Finanziellen Entwicklungszusammenarbeit.\n3. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erbringt folgende Leistungen:\nSie\na) trägt alle Investitions- und Betriebskosten für das KfW-Büro;\nb) übernimmt die Kosten der zur Durchführung der Aufgaben des KfW-Büros entsand-\nten Lang- und Kurzzeitfachkräfte sowie für die vom Büro eingestellten Ortskräfte.\n4. Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam erbringt folgende Leistungen:\nSie\na) befreit Lieferungen von Material und Fahrzeugen für das Büro von Lizenzen, Hafen-,\nEin-, Ausfuhr- und sonstigen öffentlichen Abgaben sowie von Lagergebühren und\nstellt sicher, dass das Material unverzüglich entzollt wird. Die vorstehenden Befrei-\nungen gelten auf Antrag des KfW-Büros auch für in der Sozialistischen Republik\nVietnam beschafftes Material;\nb) unterstützt Anträge des KfW-Büros auf\n– Einrichtung von Telekommunikationsanschlüssen einschließlich Funk- und\nSatellitenverbindungen;\n– Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für das entsandte Personal sowie\nArbeitsgenehmigungen für Ortskräfte des KfW-Büros;\nc) gewährt den entsandten Fachkräften und den zu ihrem Haushalt gehörenden\nFamilienmitgliedern alle Rechte nach Maßgabe des eingangs erwähnten Abkom-\nmens vom 20. November 1991 über Technische Zusammenarbeit.\n5. Das für das KfW-Büro gelieferte Material einschließlich der Fahrzeuge bleibt im Eigen-\ntum der KfW. Es geht bei Auflösung des KfW-Büros in das Eigentum der Sozialistischen\nRepublik Vietnam über.\n6. Benennung der Durchführungsorganisationen\na) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erbringt ihre Leistungen durch die\nKfW, Frankfurt/Main.\nb) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam beauftragt mit der Durchfüh-\nrung ihres Beitrags das Ministerium für Planung und Investition (MPI) als Ansprech-\npartner der KfW.\n7. Diese Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren und verlängert sich jeweils\num 2 weitere Jahre, soweit sie nicht von einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf\nder jeweiligen Geltungsdauer auf diplomatischem Weg schriftlich gekündigt wird.\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de"]}