{"id":"bgbl2-2020-3-4","kind":"bgbl2","year":2020,"number":3,"date":"2020-02-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2020/3#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2020-3-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2020/bgbl2_2020_3.pdf#page=5","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch","law_date":"2020-01-10T00:00:00Z","page":117,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 12. Februar 2020                        117\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens des Europarats\nzum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung\nund sexuellem Missbrauch\nVom 10. Januar 2020\nDas Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von\nKindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BGBl. 2015 II\nS. 26, 27) wird nach seinem Artikel 45 Absatz 4 für\nAserbaidschan*                                                                    am 1. April 2020\nnach Maßgabe von drei Erklärungen zur territorialen Anwendbarkeit sowie\neiner Erklärung gemäß Artikel 37 Absatz 2 des Übereinkommens\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n21. Oktober 2019 (BGBl. II S. 1113).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite des Europarats unter www.conventions.coe.int einsehbar. Gleiches gilt für die ggf.\ngemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 10. Januar 2020\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k\nBekanntmachung\ndes deutsch-sambischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 13. Januar 2020\nDas in Lusaka am 18. Juni 2019 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Sambia\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2018 ist nach seinem\nArtikel 5 Absatz 1\nam 18. Juni 2019\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. Januar 2020\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nAlois Schneider"]}