{"id":"bgbl2-2020-3-18","kind":"bgbl2","year":2020,"number":3,"date":"2020-02-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2020/3#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2020-3-18/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2020/bgbl2_2020_3.pdf#page=18","order":18,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1990 über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung","law_date":"2020-01-29T00:00:00Z","page":130,"pdf_page":18,"num_pages":1,"content":["130 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 12. Februar 2020\n12. Beide Regierungen können Änderungen dieser Vereinbarung vereinbaren.\n13. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten mit den unter den Num-\nmern 1 bis 13 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die\ndas Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz\neine Vereinbarung zwischen beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwort-\nnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Frau Exekutivdirektorin, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung.\nP e t e r Te m p e l\nIhre Exzellenz\nExekutivdirektorin der Mexikanischen Agentur\nfür internationale Zusammenarbeit und Entwicklung\nder Vereinigten Mexikanischen Staaten\nFrau Laura Elena Carrillo Cubillas\nMexiko-Stadt\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Internationalen Übereinkommens von 1990\nüber Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit\nauf dem Gebiet der Ölverschmutzung\nVom 29. Januar 2020\nDas Internationale Übereinkommen von 1990 vom 30. November 1990 über\nVorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmut-\nzung (BGBl. 1994 II S. 3798, 3799) ist nach seinem Artikel 16 Absatz 3 für\nBahrain                                                         am       9. Juni 2016\nSudan                                                           am     21. April 2015\nin Kraft getreten.\nDarüber hinaus wird das Internationale Übereinkommen nach seinem Arti-\nkel 16 Absatz 3 für\nGambia                                                          am 30. Januar 2020\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n6. September 2017 (BGBl. II S. 1277).\nBerlin, den 29. Januar 2020\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k"]}