{"id":"bgbl2-2020-22-4","kind":"bgbl2","year":2020,"number":22,"date":"2020-12-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2020/22#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2020-22-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2020/bgbl2_2020_22.pdf#page=16","order":4,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Ausbildung von Personal der deutschen Luftwaffe in Einrichtungen des US-Heeres in den Vereinigten Staaten von Amerika","law_date":"2020-10-21T00:00:00Z","page":1192,"pdf_page":16,"num_pages":4,"content":["1192 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 15. Dezember 2020\nAnhang B\nVerpflichtung des DOD\nDas DOD wird gegen Kostenerstattung und in Übereinstimmung mit den Vorschriften\ndes DOD folgende Dienstleistung zugunsten des Personals der deutschen Luftwaffe und\nfür den Betrieb der Ausbildungseinrichtungen erbringen:\na. Es stellt freie Flächen, Gebäude, Büroräume und Bürogeräte (mit Ausnahme von ver-\nbrauchbarem Material) in ausreichendem Umfange zur Verfügung. Die Nutzung der\nBauten in Fort Bliss durch die Deutschen unterliegt den Bestimmungen des Artikels IX\n(Absatz 3) des NATO-Truppenstatuts. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird seitens der\nBundesrepublik Deutschland kein Anteil an Liegenschaften erworben.\nb. Soweit die Kapazität vorhanden ist, leistet das DOD organisatorische und logistische\nUnterstützung für den Betrieb der Ausbildungseinrichtungen.\nc. Soweit verfügbar, stellt das DOD Unterkünfte der gleichen Art und nach den gleichen\nVerfahren wie für Offiziere, Mannschaften und Unteroffiziere vergleichbaren Rangs des\nUS-Heeres zur Verfügung; sollten angemessene Unterkünfte nicht verfügbar sein, wird\ndas US-Heer dem Personal der deutschen Luftwaffe bei der Beschaffung von Unter-\nkünften behilflich sein.\nd. Das DOD übernimmt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung des Personals der\ndeutschen Luftwaffe in der gleichen Art und im gleichen Umfang, wie sie Offizieren,\nMannschaften und Unteroffizieren vergleichbaren Rangs des US-Heeres zuteil wird; es\nübernimmt, soweit verfügbar, die ärztliche Versorgung auch der Angehörigen des\nPersonals der deutschen Luftwaffe in der gleichen Art und im gleichen Umfang, wie sie\nden Angehörigen von US-Soldaten gewährt wird.\ne. Das DOD gestattet die Benutzung der US-Einkaufsstätten und nicht mit Haushalts-\nmitteln arbeitenden Organisation durch deutsches militärisches Personal, solange\ndieses bei den US-Streitkräften Dienst tut, sowie durch dessen Angehörige, und zwar\nnach den gleichen Bedingungen, wie sie für Offiziere, Mannschaften und Unteroffiziere\nvergleichbaren Rangs des US-Heeres gelten.\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Ausbildung von Personal der deutschen Luftwaffe\nin Einrichtungen des US-Heeres\nin den Vereinigten Staaten von Amerika\nVom 21. Oktober 2020\nDie in Bonn am 24. Mai 1977 und in Washington am\n6. Juli 1977 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem\nVerteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von\nAmerika, nachstehend als „DOD“ bezeichnet und dem\nBundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik\nDeutschland, nachstehend als „BMVg“ bezeichnet, über\ndie Ausbildung von Personal der deutschen Luftwaffe in\nEinrichtungen des US-Heeres in den Vereinigten Staaten\nvon Amerika (Ausbildungsvereinbarung) ist nach ihrem\nArtikel 5 Absatz 1\nam 6. Juli 1977\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 21. Oktober 2020\nB u n d e s m i n i s te r i u m d e r Ve r te i d i g u n g\nIm Auftrag\nConradi","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 15. Dezember 2020                               1193\nVereinbarung\nzwischen\ndem Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika,\nnachstehend als „DOD“ bezeichnet,\nund\ndem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland,\nnachstehend als „BMVg“ bezeichnet,\nüber die Ausbildung von Personal der deutschen Luftwaffe in Einrichtungen\ndes US-Heeres in den Vereinigten Staaten von Amerika (Ausbildungsvereinbarung)\nPräambel                                   3. Die Kosten für DOD-Unterkünfte (Unterkünfte für Lehrgangs-\nteilnehmer am Standort), die gemäß Anhang B zu dieser\nAuf Grund der am 30. Juni 1955 zwischen der Regierung\nVereinbarung zur Verfügung gestellt werden, sind dem DOD\nder Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der\nüber den einschlägigen Letter of Offer and Acceptance\nBundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Vereinbarung\n(DD Form 1513) zu erstatten.\nüber gegenseitige Verteidigungshilfe wird das DOD nach den\nim Folgenden beschriebenen allgemeinen Bedingungen Aus-\nbildungsmöglichkeiten für Personal der deutschen Luftwaffe                                          Artikel 3\nin Ausbildungseinrichtungen des US-Heeres zur Verfügung                 1. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt nach dem FMS-\nstellen.                                                                   Verfahren der Vereinigten Staaten. Die Verkaufsbedingun-\ngen sind die gleichen wie im jährlichen Letter of Offer and\nArtikel 1                                     Acceptance des DOD (DD Form 1513) festgelegt, der vor\nBeginn eines jeden Rechnungsjahres vorgelegt und ange-\n1. Soweit die Kapazität vorhanden ist, erklärt sich das DOD\nnommen werden muss.\nbereit, Personal der deutschen Luftwaffe auf jährlicher Basis\nzur Ausbildung in folgenden Ausbildungseinrichtungen des            2. Zahlungen durch den BMVg sind in US-Dollar gemäß den\nDOD aufzunehmen:                                                       Bestimmungen des einschlägigen FMS-Case (DD Form 1513)\nzu leisten, der nach den Bestimmungen des US-Gesetzes\na. US Army Defense School, Fort Bliss, Texas,\nüber Waffenexportkontrolle (US Arms Export Control Act)\nb. US Army Field Artillery School, Fort Sill, Oklahoma,                abzuschließen ist. Nach Annahme dieses FMS-Case ist\nc. US Army Missile and Munitions Center and School,                    die Zahlung an das DOD nach Vorlage vierteljährlicher Ab-\nRedstone Arsenal, Huntsville, Alabama.                            rechnungen durch das DOD an den BMVg entsprechend\ndem geplanten Ausbildungsbeginn der jeweiligen Lehrgangs-\n2. Die für das BMVg geltenden Bedingungen und Einzelheiten                 teilnehmer zu leisten.\ndes Ausbildungsprogramms sind in Anhang A zu dieser Ver-\neinbarung beschrieben.\nArtikel 4\n3. Die für das DOD geltenden Bedingungen und Einzelheiten\nDiese Vereinbarung unterliegt den Bestimmungen des NATO-\ndes Ausbildungsprogramms sind in Anhang B zu dieser Ver-\nTruppenstatuts vom 19. Juni 1951.\neinbarung beschrieben.\nArtikel 5\nArtikel 2\n1. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch Ver-\n1. Die Kosten für sämtliche vom US-Heer durchgeführte Aus-\ntreter beider Vertragsparteien in Kraft und bleibt so lange wirk-\nbildung wird nach den geltenden Preisfestsetzungsrichtlinien\nsam, bis sie von einer der beiden Parteien gekündigt wird.\ndes DOD berechnet.\n2. Falls diese Vereinbarung durch eine der beiden Parteien\n2. Die Lehrgangskosten werden auf der Basis „Kosten pro Lehr-\ngekündigt wird, gelten hierfür die Bedingungen des jeweils\ngangsteilnehmer“ nach der gegenwärtigen DOD Foreign\ngültigen DD Form 1513.\nMilitary Sales Military Articles and Services Listing\" (MASL)\n(DOD-Liste der militärischen Artikel und Dienstleistungen           3. Diese Vereinbarung kann jederzeit nach gegenseitiger Verein-\nfür den Verkauf von Rüstungsmaterial an das Ausland) be-               barung der Unterzeichnerparteien geändert und ergänzt\nrechnet.                                                               werden.\nGeschehen zu\nBonn, 24. Mai 1977\nWashington, 6. Juli 1977\nin zwei Urschriften, jede in englischer und deutscher Sprache,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür den Bundesminister der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nBackes\nFür das Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nH. M. Fish","1194 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 15. Dezember 2020\nAnhang A\nVerpflichtungen des BMVg\n1. Der BMVg verpflichtet sich, qualifizierte Lehrgangsteilnehmer zu entsenden, die die\nvom US-Heer vorgeschriebenen technischen und rangmäßigen Voraussetzungen er-\nfüllen.\n2. Für den in englischer Sprache geführten Unterricht müssen die deutschen Lehrgangs-\nteilnehmer den vom DOD vorgeschriebenen Englisch-Kenntnisstand (ECL) besitzen.\n3. Die vom US-Heer zugeteilten und eingeplanten Ausbildungsplätze sind von der deut-\nschen Luftwaffe in Anspruch zu nehmen; im Falle der Nichtinanspruchnahme ist das\nUS-Heer mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der Anmeldefrist hiervon in Kenntnis\nzu setzen. Wird die Annullierung einer Anmeldung oder eine Umdisponierung nicht\nmindestens 60 Tage vorher mitgeteilt, wird ein Betrag in Höhe von 50 Prozent der\nangesetzten Lehrgangskosten im Rahmen des einschlägigen FMS-Case berechnet.\nAußerdem erklärt sich der BMVg bereit, einen Betrag in Höhe von mindestens 50 %\nder angesetzten Lehrgangskosten an das DOD zu zahlen, falls ein Lehrgangsteilnehmer,\nder einen Lehrgang begonnen hat, aus welchen Gründen auch immer, diesen Lehrgang\nnicht ordnungsgemäß abschließt.\n4. Das Ausbildungskommando der deutschen Luftwaffe in Fort Bliss und das Verbin-\ndungspersonal der deutschen Luftwaffe in Fort Sill und Redstone Arsenal übernehmen\nalle Aufgaben im Zusammenhang mit der administrativen Betreuung der Lehrgangs-\nteilnehmer, soweit diese Aufgaben der Unterstützung von Soldaten der deutschen Luft-\nwaffe dienen, die von den Vereinigten Staaten veranstaltete Lehrgänge in Ausbildungs-\neinrichtungen des US-Heeres besuchen.\n5. Bezüge, Reise- und Umzugskosten für alle betroffenen Lehrgangsteilnehmer der deut-\nschen Luftwaffe werden vom BMVg geregelt und bezahlt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 15. Dezember 2020        1195\nAnhang B\nVerpflichtungen des DOD\n1. Soweit die Kapazität vorhanden ist, bemüht sich das DOD, Plätze für Lehrgänge in Aus-\nbildungseinrichtungen des US-Heeres zur Ergänzung des Ausbildungsprogramms der\ndeutschen Luftwaffe in der vom BMVg gewünschten Anzahl und Zeit zur Verfügung zu\nstellen und einzuplanen.\n2. Soweit die Kapazität vorhanden ist, bemüht sich das DOD, Sonderausbildungslehr-\ngänge (nur deutsch) in Ausbildungseinrichtungen des US-Heeres durchzuführen, wenn\nseitens des BMVg der Wunsch nach solcher Sonderausbildung geäußert worden ist.\nDiese einzelnen Sonderausbildungslehrgänge werden nach einem vereinbarten Lehr-\nprogramm durchgeführt. Programmänderungen bedürfen der gegenseitigen Vereinba-\nrung.\n3. Das Jahresprogramm der für die deutsche Luftwaffe zur Verfügung gestellten Aus-\nbildungsmöglichkeiten in Einrichtungen des US-Heeres ist vor Beginn eines jeden\nRechnungsjahres der Vereinigten Staaten vorzulegen.\n4. Soweit verfügbar, stellt das DOD Unterkünfte der gleichen Art wie für amerikanische\nOffiziere, Mannschaften und Unteroffiziere vergleichbaren Rangs zur Verfügung, sollten\nkeine angemessenen Unterkünfte verfügbar sein, wird das DOD dem Personal der deut-\nschen Luftwaffe bei der Beschaffung von Unterkünften behilflich sein.\n5. Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung des Personals der deutschen Luftwaffe\nerfolgt in gleicher Weise und im gleichen Umfang, wie sie Offizieren, Mannschaften und\nUnteroffizieren vergleichbaren Rangs des US-Heeres zuteil wird; berechtigte Ange-\nhörige des Personals der deutschen Luftwaffe werden, soweit wie möglich, in gleicher\nWeise und im gleichen Umfang wie Angehörige der amerikanischen Soldaten ärztlich\nversorgt.\n6. Das DOD gestattet die Benutzung der amerikanischen Einkaufsstätten und der ohne\nHaushaltsmittel arbeitenden Organisationen durch deutsches militärisches Personal,\nsolange dieses bei den US-Streitkräften Dienst tut, sowie durch dessen Familienange-\nhörige und zwar nach den gleichen Bedingungen, wie sie für Offiziere, Mannschaften\nund Unteroffiziere vergleichbaren Rangs des US-Heeres gelten."]}