{"id":"bgbl2-2020-17-11","kind":"bgbl2","year":2020,"number":17,"date":"2020-11-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2020/17#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2020-17-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2020/bgbl2_2020_17.pdf#page=17","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption","law_date":"2020-09-22T00:00:00Z","page":769,"pdf_page":17,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 2. November 2020       769\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein-\nverstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten\nvon Amerika Nummer 49 vom 23. Juni 2020 und diese Antwortnote eine Vereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten\nStaaten von Amerika nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959\nzum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), die am 23. Juni 2020 in Kraft tritt und deren deutscher\nund englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Bot-\nschaft der Vereinigten Staaten von Amerika erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung\nzu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des\nHaager Übereinkommens über den Schutz von Kindern\nund die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption\nVom 22. September 2020\nDas Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von\nKindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption\n(BGBl. 2001 II S. 1034, 1035) ist nach seinem Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a\nfür\nKongo                                                              am 1. April 2020\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n5. August 2019 (BGBl. II S. 795).\nBerlin, den 22. September 2020\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k"]}