{"id":"bgbl2-2020-16-9","kind":"bgbl2","year":2020,"number":16,"date":"2020-10-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2020/16#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2020-16-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2020/bgbl2_2020_16.pdf#page=31","order":9,"title":"Berichtigung der Bekanntmachung des deutsch-moldauischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2020-10-06T00:00:00Z","page":751,"pdf_page":31,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2020                            751\n(2) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlos-             men von Gesprächen beziehungsweise Verhandlungen beige-\nsen. Jede Vertragspartei kann es jederzeit schriftlich auf diplo-     legt.\nmatischem Wege kündigen; die Kündigung wird 30 Tage nach\n(5) Die Registrierung dieses Abkommens beim Sekretariat der\nEingang bei der anderen Vertragspartei wirksam.\nVereinten Nationen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten\n(3) Die Vertragsparteien können Änderungen dieses Abkom-            Nationen wird unverzüglich nach seinem Inkrafttreten von der\nmens vereinbaren.                                                     Republik Namibia veranlasst. Die andere Vertragspartei wird\nunter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der erfolgten\n(4) Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses         Registrierung unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat der Ver-\nAbkommens werden durch die Vertragsparteien gütlich im Rah-           einten Nationen bestätigt worden ist.\nGeschehen zu Windhuk am 24. Juni 2019 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nChristian Matthias Schlaga\nFür die Regierung der Republik Namibia\nCalle Schlettwein\nBerichtigung\nder Bekanntmachung\ndes deutsch-moldauischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 6. Oktober 2020\nIn der Bekanntmachung vom 25. Mai 2018 des deutsch-moldauischen\nAbkommens über Finanzielle Zusammenarbeit (BGBl. 2018 II S. 250) ist das\nDatum des Inkrafttretens des Abkommens „19. März 2018“ durch „21. März\n2018“ zu ersetzen.\nBonn, den 6. Oktober 2020\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nSantiago Alonso Rodriguez"]}