{"id":"bgbl2-2020-12-2","kind":"bgbl2","year":2020,"number":12,"date":"2020-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2020/12#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2020-12-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2020/bgbl2_2020_12.pdf#page=11","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-peruanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2020-01-07T00:00:00Z","page":515,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2020 515\nBekanntmachung\nder deutsch-peruanischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 7. Januar 2020\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 18. November 2019/\n13. Dezember 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Peru über Finanzielle Zusammenarbeit (Vorha-\nben „TRANSPerú – NAMA für nachhaltigen Stadtverkehr in Peru“) ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel\nam 13. Dezember 2019\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 7. Januar 2020\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit\nIm Auftrag\nPhilipp Behrens","516 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2020\nDer Botschafter                                               Lima, den 18. November 2019\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf den Antrag des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation der Repu-\nblik Peru vom 14. Juli 2014 an die Geber der NAMA Facility und das Antwortschreiben der\nGeber der NAMA Facility vom 17. November 2014 an das Ministerium für Verkehr und\nKommunikation der Republik Peru folgende Vereinbarung über das Vorhaben „TRANSPerú\n– NAMA für nachhaltigen Stadtverkehr in Peru“ (Komponente der Finanziellen Zusammen-\narbeit) im Rahmen der NAMA Facility, einem gemeinsamen Klimaprogramm für national\nangemessene Minderungsmaßnahmen (NAMAs) des Bundesministeriums für Umwelt,\nNaturschutz und nukleare Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie des Ministe-\nriums für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie des Vereinigten Königreichs von Groß-\nbritannien und Nordirland, vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der\nRepublik Peru, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Finanzierungsbeitrag\n(Zuschuss), der im Rahmen der NAMA Facility gewährt wird, für das Vorhaben\n„TRANSPerú – NAMA für nachhaltigen Stadtverkehr in Peru“\n(Komponente der Finanziellen Zusammenarbeit)\nvon bis zu 1 880 000 Euro (in Worten: eine Million achthundertachtzigtausend Euro) zu\nerhalten, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieses Vorhabens festgestellt\nworden ist.\n2. Die Verwendung des unter Nummer 1 genannten Förderbetrags, die Bedingungen, zu\ndenen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestim-\nmen die zwischen der KfW und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Repu-\nblik Peru zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden\nRechtsvorschriften unterliegen. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland geht\ndavon aus, dass das Dargelegte die peruanischen Empfänger nicht davon entbindet,\ndie geltenden Rechtsvorschriften der Republik Peru bei dem Abschluss und der Um-\nsetzung dieser Verträge zu beachten.\n3. Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Förderbetrags entfällt, soweit nicht inner-\nhalb von vier Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Verträge geschlossen\nwurden. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2022.\n4. Im Hinblick auf Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, die im Zusammenhang mit\nAbschluss und Durchführung der unter Nummer 2 genannten Verträge in der Republik\nPeru erhoben werden, gilt peruanisches Recht. Falls in Anwendung der peruanischen\nGesetze Steuern im Zusammenhang mit dem Finanzierungsbeitrag (Zuschuss) erhoben\nwerden, so werden diese vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Republik\nPeru übernommen.\n5. Die Regierung der Republik Peru überlässt, unter Berücksichtigung nationalen Rechts,\nbei den sich aus der Gewährung des Finanzierungsbeitrags (Zuschuss) ergebenden\nTransporten von Personen und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren\nund Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, wel-\nche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundes-\nrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für\neine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\n6. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Peru mit den unter den Nummern 1 bis 6 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwi-\nschen unseren Regierungen bilden. Die Vereinbarung tritt an dem Tag des Eingangs der\nMitteilung in Kraft, durch welche die Republik Peru auf diplomatischem Weg die Erfüllung\nder innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten mitteilt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nStefan Herzberg\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Peru\nHerrn Gustavo Meza-Cuadra Velásquez\nLima"]}