{"id":"bgbl2-2020-1-9","kind":"bgbl2","year":2020,"number":1,"date":"2020-01-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2020/1#page=41","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2020-1-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2020/bgbl2_2020_1.pdf#page=41","order":9,"title":"Bekanntmachung über die Verlängerung der deutsch-äthiopischen Vereinbarung vom 4. Januar 2013 über das Ausstattungshilfeprogramm für ausländische Streitkräfte","law_date":"2019-12-06T00:00:00Z","page":41,"pdf_page":41,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 17. Januar 2020          41\nBekanntmachung\nüber die Verlängerung\nder deutsch-äthiopischen Vereinbarung vom 4. Januar 2013\nüber das Ausstattungshilfeprogramm für ausländische Streitkräfte\nVom 6. Dezember 2019\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 23. Mai 2019\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nDemokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Verlängerung der Vereinba-\nrung vom 4. Januar 2013 über das Ausstattungshilfeprogramm für ausländische\nStreitkräfte (BGBl. 2013 II S. 1531, 1532) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 23. Mai 2019\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 6. Dezember 2019\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k\nBotschaft\nder Bundesrepublik Deutschland                               Addis Abeba, den 20. Mai 2019\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Aus-\nwärtige Angelegenheiten der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien unter Bezug-\nnahme auf die am 16. Oktober 2018 in Addis Abeba zwischen den beiden Verteidigungs-\nministerien geführten Gespräche den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Demokratischen\nBundesrepublik Äthiopien über die weitere Durchführung der Unterstützungsmaßnahme\nüber die Errichtung und Ausstattung eines Unterkunftsgebäudes an der zentralen Aus-\nbildungs- und Unterstützungseinrichtung für Friedensmissionen (Peace Support Training\nCentre, PSTC) in Jan Meda/Addis Abeba vorzuschlagen, die folgenden Wortlaut haben\nsoll:\n1. Die Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 4. Januar 2013 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Demokratischen\nBundesrepublik Äthiopien über das Ausstattungshilfeprogramm der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland für ausländische Streitkräfte, erstmals verlängert bis zum\n31. Dezember 2018 durch den Notenwechsel vom 23. Oktober und 8. Dezember 2017,\nwird um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.\n2. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien mit den unter\nden Nummern 1 und 2 gemachten Vorschlägen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland einverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis\nder Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien zum Ausdruck bringende\nAntwortnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Demokratischen Bun-\ndesrepublik Äthiopien eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien bilden, die\nmit dem Datum der Antwortnote in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien erneut ihrer\nausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien\nAddis Abeba"]}