{"id":"bgbl2-2019-3-37","kind":"bgbl2","year":2019,"number":3,"date":"2019-03-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2019/3#page=52","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2019-3-37/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2019/bgbl2_2019_3.pdf#page=52","order":37,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen","law_date":"2019-02-20T00:00:00Z","page":140,"pdf_page":52,"num_pages":1,"content":["140   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2019\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\nder Vereinbarung zwischen der Europäischen Union\nund ihren Mitgliedstaaten einerseits\nund Island andererseits\nüber die Beteiligung Islands\nan der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen\nder Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands\nim zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto\nzum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen\nVom 20. Februar 2019\nDie Vereinbarung vom 1. April 2015 zwischen der Europäischen Union und\nihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung\nIslands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen\nUnion, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des\nProtokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über\nKlimaänderungen (BGBl. 2015 II S. 993, 994) ist für\ndie Bundesrepublik Deutschland und\ndie übrigen Vertragsparteien*                                         am 27. November 2018\nin Kraft getreten.\n* Eventuelle Beitrittsprotokolle zu und sprachliche Berichtigungen von dieser Vereinbarung sowie\ndie aktuellen Vertragsparteien werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, zu finden im\nInternet sowohl unter http://eur-lex.europa.eu als auch unter http://ec.europa.eu/world/agreements/\ndefault.home.do und unter http://www.consilium.europa.eu/en/documents-publications/agreements-\nconventions/. Sie werden im Bundesgesetzblatt Teil II in der Regel nicht bekannt gemacht.\nBerlin, den 20. Februar 2019\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k"]}