{"id":"bgbl2-2019-17-5","kind":"bgbl2","year":2019,"number":17,"date":"2019-10-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2019/17#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2019-17-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2019/bgbl2_2019_17.pdf#page=15","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen","law_date":"2019-09-10T00:00:00Z","page":831,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 11. Oktober 2019        831\n10. Für die unter Nummer 9 genannte Reprogrammierung in Höhe von 7 669 378,22 EUR\n(in Worten: sieben Millionen sechshundertneunundsechzigtausenddreihundertacht-\nundsiebzig Euro und zweiundzwanzig Cent; nachrichtlich: 15 000 000,– DM; in Wor-\nten: fünfzehn Millionen Deutsche Mark) gelten folgende Konditionen: 4,5 % Zinsen\np. a. bei einer Laufzeit von 20 Jahren unter Einschluss von 5 tilgungsfreien Jahren.\n11. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Abkommen vom 27. Juni 1984 und vom\n26. Juli 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Dominikanischen Republik über Finanzielle Zusammenarbeit auch für\ndieses Vorhaben.\n12. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Dominikanischen Republik mit den unter den Nummern 1\nbis 12 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Dominikanischen Republik\nHerrn Carlos Morales Troncoso\nSanto Domingo\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Europäischen Übereinkommens\nüber Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern\nbei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen\nVom 10. September 2019\nS p a n i e n hat am 6. September 2019 gegenüber dem Generalsekretär des\nEuroparats das Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalt-\ntätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und ins-\nbesondere bei Fußballspielen (BGBl. 2004 II S. 1642, 1643) nach seinem Arti-\nkel 16 Absatz 1 g e k ü n d i g t . Die Kündigung wird nach Artikel 16 Absatz 2 des\nÜbereinkommens am 1. April 2020 wirksam.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n22. Mai 2019 (BGBl. II S. 493).\nBerlin, den 10. September 2019\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h e E i c k"]}