{"id":"bgbl2-2019-15-1","kind":"bgbl2","year":2019,"number":15,"date":"2019-08-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2019/15#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2019-15-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2019/bgbl2_2019_15.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Entsendung von Personal","law_date":"2019-07-10T00:00:00Z","page":762,"pdf_page":2,"num_pages":10,"content":["762 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2019\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Entsendung von Personal\nVom 10. Juli 2019\nDie in Mac Dill AFB, FL 33621 am 1. Mai 2019 unter-\nzeichnete Vereinbarung zwischen dem Bundesministeri-\num der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Vereinigten Staa-\nten von Amerika, vertreten durch das Regionalkommando\nder Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika für\nden Nahen Osten, Ostafrika und Zentralasien, über die\nEntsendung von Personal des deutschen Verteidigungs-\nbereichs zum Regionalkommando der Streitkräfte der\nVereinigten Staaten von Amerika für den Nahen Osten,\nOstafrika und Zentralasien ist nach ihrem Artikel 11 Ab-\nsatz 1 Satz 1\nam 1. Mai 2019\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 10. Juli 2019\nB u n d e s m i n i s te r i u m d e r Ve r te i d i g u n g\nIm Auftrag\nConradi","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2019                          763\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika,\nvertreten durch das Regionalkommando der Streitkräfte der Vereinigten Staaten\nvon Amerika für den Nahen Osten, Ostafrika und Zentralasien,\nüber die Entsendung von Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\nzum Regionalkommando der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika\nfür den Nahen Osten, Ostafrika und Zentralasien\nPräambel                             nehmende Vertragspartei oder aufnehmende Regierung gemäß\ndieser Vereinbarung zum USCENTCOM entsandt werden.\nDas Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland                     (5) „Aufnehmende Regierung“ bezeichnet die Regierung der\nund                              Vereinigten Staaten von Amerika.\ndas Verteidigungsministerium                     (6) „Aufnehmende Vertragspartei“ bezeichnet das Verteidi-\nder Vereinigten Staaten von Amerika,              gungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika, vertreten\nvertreten durch das Regionalkommando der Streitkräfte       durch das USCENTCOM.\nder Vereinigten Staaten von Amerika                  (7) „Internationales Besuchsprogramm“ bezeichnet das zur\nfür den Nahen Osten, Ostafrika und Zentralasien         Abwicklung von Besuchen und Abordnungen ausländischer Ver-\n(United States Central Command – USCENTCOM)              treter bei beziehungsweise zu Organisationselementen im Ge-\n(im Folgenden jeweils einzeln als „Vertragspartei“ und     schäftsbereich des Verteidigungsministeriums der Vereinigten\ngemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet) –          Staaten von Amerika und Einrichtungen von Auftragnehmern des\nVerteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika\nhaben Folgendes in Bezug auf die Entsendung von Personal      geschaffene Programm. Es soll sicherstellen, dass Verschluss-\ndes deutschen Verteidigungsbereichs zum USCENTCOM verein-        sachen und Beschränkungen unterliegende nicht als Verschluss-\nbart:                                                            sachen eingestufte Informationen, die ausländischen Staatsan-\ngehörigen zugänglich gemacht werden sollen, ordnungsgemäß\nArtikel 1                           zur Weitergabe an deren Regierungen zugelassen sind, dass die\nBegriffsbestimmungen                        beantragende ausländische Regierung einen Sicherheitsbe-\nscheid für diese ausländischen Staatsangehörigen und die von\nNeben Begriffen, die in anderen Bestimmungen dieser Verein-   ihnen vertretene Organisation oder Firma beibringt, wenn es bei\nbarung definiert sind, werden in dieser Vereinbarung die nach-   dem Besuch oder der Entsendung auch um Verschlusssachen\nstehenden Begriffe mit folgender Bedeutung verwendet:            geht, und dass administrative Regelungen (beispielsweise über\n(1) „Verschlusssachen (VS)“ bezeichnet Informationen, die     Datum, Zeit und Ort) für den Besuch oder die Entsendung ge-\nnach der Geheimschutzvereinbarung vom 23. Dezember 1960          troffen werden.\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und           (8) „Entsendende Vertragspartei“ bezeichnet das Bundes-\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika in der jeweils ministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland.\ngeltenden Fassung (nachstehend als „Geheimschutzvereinba-\nrung“ bezeichnet) durch die oder für die Regierung der Vereinig-    (9) „Sicherheitsbescheid” bezeichnet eine von den Regierun-\nten Staaten von Amerika oder durch die oder für die Regierung    gen nach der Geheimschutzvereinbarung angeforderte und\nder Bundesrepublik Deutschland erzeugt werden oder der Ge-       zwischen ihnen ausgetauschte schriftliche Bestätigung mit\nrichtsbarkeit oder der Kontrolle einer der beiden Regierungen    folgendem Inhalt: Verifizierung der den Staatsangehörigen der\nunterliegen und die im Interesse der nationalen Sicherheit ge-   ausstellenden Vertragspartei erteilten Stufe der VS-Ermäch-\nheimschutzbedürftig und durch Anbringung einer VS-Kennzeich-     tigung, Erklärung eines zuständigen Beauftragten der ausstellen-\nnung als solche kenntlich gemacht sind. Hierbei kann es sich um  den Vertragspartei, dass der Empfänger der Informationen von\nInformationen in mündlicher, visueller, magnetischer oder doku-  der Regierung zum Zugang zu Informationen des betreffenden\nmentarischer Form oder um Gerät oder Technologie handeln.        Geheimhaltungsgrads im Auftrag der Vertragspartei ermächtigt\nist, und eine Verpflichtung, dass die Vertragspartei die Einhaltung\n(2) „Ansprechpartner“ bezeichnet den Bediensteten des\netwaiger Sicherheitsvereinbarungen oder sonstiger, von einer der\nUSCENTCOM, der mit der Überwachung und Kontrolle aller\nbeiden Vertragsparteien vorgegebener Sicherheitsauflagen ge-\nKontakte, Informationsersuchen, Konsultationen, Zugriffe und\nwährleistet.\nsonstigen Aktivitäten von Personal des deutschen Verteidigungs-\nbereichs, das zum USCENTCOM entsandt wurde oder dieses\nbesucht, schriftlich beauftragt wurde.                                                         Artikel 2\n(3) „Beschränkungen unterliegende nicht als Verschluss-                                Geltungsbereich\nsachen eingestufte Informationen“ bezeichnet nicht als Ver-\n(1) Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter\nschlusssachen eingestufte Informationen, für die gemäß inner-\ndenen Personal des deutschen Verteidigungsbereichs zum\nstaatlichen Gesetzen und sonstigen Vorschriften Zugriffs- oder\nUSCENTCOM entsandt werden kann, um operative Forderungen\nWeitergabebeschränkungen gelten. Dies schließt Informationen\ndes USCENTCOM zu erfüllen und dem entsandten Personal des\nein, die von der Offenlegung ausgenommen sind oder der Aus-\ndeutschen Verteidigungsbereichs dabei Arbeitserfahrung zu ver-\nfuhrkontrolle unterliegen.\nmitteln und ihm die Aufrechterhaltung der Fähigkeit zu multina-\n(4) „Personal des deutschen Verteidigungsbereichs“ bezeich-   tionaler Interoperabilität zu ermöglichen. Diese Entsendung\nnet militärische oder zivile Angehörige der entsendenden Ver-    erfolgt nicht auf Gegenseitigkeit. Entsandtes Personal des deut-\ntragspartei, die nach Zustimmung oder Zulassung durch die auf-   schen Verteidigungsbereichs erwirbt operative Sachkenntnis und","764              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2019\nfachliches Wissen und leistet dem USCENTCOM gleichzeitig           Personals des deutschen Verteidigungsbereichs im Hinblick auf\noperative Unterstützung. Dem Personal des deutschen Verteidi-      eine Zulassung. Die aufnehmende Vertragspartei kann die Ent-\ngungsbereichs können nur Dienstposten gemäß der Dienstpos-         sendung eines Angehörigen des deutschen Verteidigungsbe-\ntenbeschreibung in Anlage B (Dienstpostenbeschreibung für          reichs, der die Voraussetzungen nicht erfüllt oder die mit dem\nDienstposten beim USCENTCOM für Personal des deutschen             Dienstposten einhergehenden Pflichten nicht zuverlässig wahr-\nVerteidigungsbereichs) zugewiesen werden. Die Anlagen dieser       nehmen kann, ablehnen. Diese Entscheidung obliegt allein der\nVereinbarung sind Bestandteil dieser Vereinbarung und enthalten    aufnehmenden Vertragspartei.\nzusätzliche spezifische Bedingungen und Voraussetzungen für\n(2) Die reguläre Verwendungsdauer für entsandtes Personal\ndie einzelnen Verwendungen.\ndes deutschen Verteidigungsbereichs, ohne An- und Abreisezei-\n(2) Die Verwendung des Personals des deutschen Verteidi-        ten, wird in der Dienstpostenbeschreibung in Anlage B (Dienst-\ngungsbereichs auf einem Dienstposten im Rahmen dieser Ver-         postenbeschreibung für Dienstposten beim USCENTCOM für\neinbarung und ihrer Anlagen erfolgt auf der Grundlage des nach-    Personal des deutschen Verteidigungsbereichs) festgelegt. Än-\ngewiesenen Bedarfs für diesen Dienstposten und des sich            derungen der regulären Verwendungsdauer und Ausnahmen von\ndaraus ergebenden gegenseitigen Nutzens für die beiden Ver-        dieser erfordern die beiderseitige schriftliche Zustimmung der\ntragsparteien. Nach seiner Einrichtung wird jeder Dienstposten     Vertragsparteien. Eine etwaige zur Qualifizierung, Einweisung,\nfür Personal des deutschen Verteidigungsbereichs sechs Monate      Zulassung und Einarbeitung benötigte Zeit versteht sich zusätz-\nvor Ende der Verwendung des entsandten Personals des deut-         lich zur Verwendungsdauer.\nschen Verteidigungsbereichs durch beide Vertragsparteien auf\n(3) Entsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\ndie weitere Notwendigkeit und den Nutzen des Dienstpostens für\ndarf keine Aufgaben wahrnehmen, die nach den Gesetzen oder\ndie aufnehmende Vertragspartei überprüft. Stellt die aufnehmen-\nsonstigen Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika\nde Vertragspartei fest, dass der Dienstposten für Personal des\nOffizieren oder Bediensteten der aufnehmenden Vertragspartei\ndeutschen Verteidigungsbereichs nicht mehr notwendig ist und\nvorbehalten sind. Die entsendende Vertragspartei wirkt darauf\nkeinen Nutzen für die aufnehmende Vertragspartei darstellt, kann\nhin, dass entsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbe-\ndieser Dienstposten nach Artikel 11 (Inkrafttreten, Änderung, Gel-\nreichs alle geltenden Richtlinien, Verfahren, Gesetze und sonsti-\ntungsdauer und Beendigung) gestrichen werden.\ngen Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließ-\n(3) Der Beginn der Verwendung von Personal des deutschen        lich derjenigen im Bereich Sicherheit, beachtet.\nVerteidigungsbereichs richtet sich nach den Vorgaben der auf-         (4) Entsandtem Personal des deutschen Verteidigungsbe-\nnehmenden Vertragspartei oder der aufnehmenden Regierung           reichs wird nicht generell Zugang zu Arbeitsbereichen, techni-\nhinsichtlich der förmlichen Zulassung oder Zustimmung des ent-     schen Daten oder Informationen der aufnehmenden Regierung\nsandten Personals des deutschen Verteidigungsbereichs ein-         oder der aufnehmenden Vertragspartei gewährt, und zwar unab-\nschließlich des Nachweises erforderlicher VS-Ermächtigungen.       hängig davon, ob diese Arbeitsbereiche, technischen Daten oder\nAnträge auf Verwendung nach dieser Vereinbarung werden nach        Informationen eingestuft sind oder nicht. Entsandtem Personal\nMaßgabe des Internationalen Besuchsprogramms im Sinne des          des deutschen Verteidigungsbereichs wird in dem zur Erfüllung\nArtikels 1 Absatz 7 bearbeitet.                                    seiner Aufgaben notwendigen Umfang Zugang zu Arbeitsberei-\n(4) Eine Person kann als entsandter Angehöriger des deut-       chen, technischen Daten oder Informationen der aufnehmenden\nschen Verteidigungsbereichs nur an jeweils einer Dienststelle im   Regierung oder der aufnehmenden Vertragspartei gewährt. Ent-\nGeschäftsbereich des Verteidigungsministeriums der Vereinigten     sandtes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs kann\nStaaten von Amerika Dienst tun, wie in der Dienstpostenbe-         entsprechend der Zustimmung der aufnehmenden Vertragspartei\nschreibung in Anlage B (Dienstpostenbeschreibung für Dienst-       Einrichtungen der aufnehmenden Regierung und der Auftragneh-\nposten beim USCENTCOM für Personal des deutschen Verteidi-         mer besuchen.\ngungsbereichs) dargelegt.                                             (5) Entsandtem Personal des deutschen Verteidigungs-\nbereichs ist die Teilnahme an Übungen, Einsätzen oder zivil-\nArtikel 3                             militärischen Maßnahmen nur gestattet, wenn es dazu die vor-\nherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung sowohl der\nPflichten und Zuständigkeiten\naufnehmenden als auch der entsendenden Vertragspartei hat.\n(1) Eine von der aufnehmenden Vertragspartei erarbeitete\n(6) Die aufnehmende Vertragspartei darf entsandtes Personal\nDienstpostenbeschreibung ist von der entsendenden Vertrags-\ndes deutschen Verteidigungsbereichs nicht auf Dienstposten be-\npartei für jeden für Personal des deutschen Verteidigungsbe-\nschäftigen oder belassen, an denen unmittelbare Kampfhandlun-\nreichs eingerichteten und in Anlage B (Dienstpostenbeschreibung\ngen zu erwarten sind oder begonnen haben, es sei denn, dass\nfür Dienstposten beim USCENTCOM für Personal des deutschen\nsowohl die entsendende als auch die aufnehmende Vertragspar-\nVerteidigungsbereichs) beschriebenen Dienstposten zu geneh-\ntei dem vorher schriftlich zugestimmt haben.\nmigen. Die entsendende Vertragspartei wirkt darauf hin, dass das\nentsandte Personal des deutschen Verteidigungsbereichs die in         (7) Die entsendende Vertragspartei wirkt darauf hin, dass das\nder dieser Vereinbarung beigefügten Dienstpostenbeschreibung       Personal des deutschen Verteidigungsbereichs im Dienst die\naufgeführten sowie damit zusammenhängende und nach dieser          Anzugordnung, die der Anzugordnung der aufnehmenden Ver-\nVereinbarung vorgesehene und zulässige Aufgaben unter der          tragspartei am ehesten entspricht, beachtet. Die entsendende\nLeitung und Aufsicht eines Vorgesetzten der aufnehmenden Ver-      Vertragspartei wirkt darauf hin, dass das Personal des deutschen\ntragspartei wahrnimmt. Dienstgrad, Kenntnisse, Ausbildung, aka-    Verteidigungsbereichs auch die zur Kenntlichmachung von\ndemische Qualifikationen, fachliche Qualifikationen (einschließ-   Nationalität, Dienstgrad und Status als Personal des deutschen\nlich fliegerischer Qualifikationen, soweit für den Dienstposten    Verteidigungsbereichs erforderlichen Zeichen trägt, wenn dies\nrelevant), Sprachkenntnisse entsprechend dem schriftlichen Test    von der aufnehmenden Vertragspartei verlangt wird. Hinsichtlich\nüber das Lese- und Hörverstehen (English Comprehension Level       des Tragens von Zivilkleidung hat entsandtes Personal des deut-\n– ECL) und der Prüfung zur Erfassung mündlicher Sprachkom-         schen Verteidigungsbereichs die Gepflogenheiten der aufneh-\npetenz (Oral Proficiency Interview Level – OPI) sowie VS-Ermäch-   menden Vertragspartei zu beachten. Die aufnehmende Vertrags-\ntigung des entsandten Personals des deutschen Verteidigungs-       partei gibt entsprechende Wetter- und Arbeitsschutzkleidung\nbereichs müssen den in der Dienstpostenbeschreibung auf-           und -ausrüstung aus, falls die entsendende Vertragspartei nicht\ngeführten Voraussetzungen entsprechen. Die entsendende Ver-        über solche Bekleidung oder Ausrüstung verfügt. Diese Beklei-\ntragspartei übermittelt der aufnehmenden Vertragspartei sechs      dung und Ausrüstung ist am Ende der Verwendung des Per-\nMonate vor Beginn der Verwendung die erforderlichen Angaben        sonals des deutschen Verteidigungsbereichs zurückzugeben. Für\nzu den jeweiligen Qualifikationen des infrage kommenden Per-       Verlust oder über die normale Abnutzung hinausgehende\nsonals des deutschen Verteidigungsbereichs. Die aufnehmende        Beschädigung hat die entsendende Vertragspartei aufzukom-\nVertragspartei prüft die Qualifikationen des in Frage kommenden    men.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2019                          765\n(8) Die aufnehmende Vertragspartei benennt einen Ansprech-      3. sämtliche Aufwendungen für Dienstreisen, die auf Veranlas-\npartner, der entsandtes Personal des deutschen Verteidigungs-           sung der aufnehmenden Vertragspartei durchgeführt werden.\nbereichs bezüglich dieser Vorgaben berät. Ferner organisiert der\nAnsprechpartner Aktivitäten und koordiniert den Zugang zu Ein-                                 Artikel 5\nrichtungen und Informationen entsprechend dem Zweck dieser\nVereinbarung.                                                                                 Sicherheit\n(1) Die aufnehmende Vertragspartei legt fest, bis zu welchem\nArtikel 4                             inhaltlichen Umfang und Geheimhaltungsgrad Verschlusssachen\noder Beschränkungen unterliegende nicht als Verschlusssachen\nFinanzielle Regelungen\neingestufte Informationen an entsandtes Personal des deutschen\n(1) Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes angegeben      Verteidigungsbereichs weitergegeben werden dürfen. Die auf-\nist, trägt die entsendende Vertragspartei sämtliche Kosten und     nehmende Vertragspartei teilt der entsendenden Vertragspartei\nAusgaben für entsandtes Personal des deutschen Verteidigungs-      mit, welche Stufe der VS-Ermächtigung erforderlich ist, um ent-\nbereichs, insbesondere                                             sandtem Personal des deutschen Verteidigungsbereichs Zugang\n1. Dienstbezüge und Zulagen des entsandten Personals des           zu solchen Informationen zu gewähren. Der Zugang entsandten\ndeutschen Verteidigungsbereichs;                              Personals des deutschen Verteidigungsbereichs zu solchen In-\nformationen und Einrichtungen erfolgt nach Maßgabe und mit\n2. Reise- und Umzugskosten für entsandtes Personal des deut-       den Einschränkungen seiner Entsendungsbedingungen, der Be-\nschen Verteidigungsbereichs und seine berücksichtigungs-      stimmungen dieses Artikels und sonstiger zwischen den Ver-\nfähigen Angehörigen, insbesondere Aufwendungen für die        tragsparteien oder ihren Regierungen getroffener Vereinbarungen\nAnreise in den und die Abreise aus den Vereinigten Staaten    oder Abmachungen über den Zugang zu solchen Informationen\nvon Amerika sowie gegebenenfalls zum oder vom in der          und Einrichtungen. Darüber hinaus wird der Zugang stets auf das\nDienstpostenbeschreibung angegebenen Verwendungsort;          für die Zwecke dieser Vereinbarung erforderliche Mindestmaß\n3. Lebenshaltungskosten des entsandten Personals des deut-         beschränkt, und die aufnehmende Vertragspartei kann entsand-\nschen Verteidigungsbereichs und seiner Angehörigen, ein-      tem Personal des deutschen Verteidigungsbereichs das Zu-\nschließlich Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwen-          gangsrecht zu Rechnersystemen oder Einrichtungen der aufneh-\ndung oder Unterbringung am Ort der aufnehmenden Ver-          menden Vertragspartei nach ihrem Ermessen verweigern oder\ntragspartei oder gegebenenfalls an dem in der Dienstposten-   verlangen, dass der Zugang unter Aufsicht von Personal der auf-\nbeschreibung angegebenen Dienstort, sowie ärztliche und       nehmenden Vertragspartei erfolgt. Diese Vereinbarung ist von\nzahnärztliche Versorgung, sofern eine anwendbare inter-       den Vertragsparteien nicht als Zustimmung zum ungehinderten\nnationale Übereinkunft nicht ausdrücklich anderslautende      Zugang zu Verschlusssachen oder Beschränkungen unterliegen-\nRegelungen enthält;                                           den nicht als Verschlusssachen eingestuften Informationen in\nEinrichtungen oder Rechnersystemen der aufnehmenden Ver-\n4. Entschädigung für Verlust oder Beschädigung des persön-         tragspartei auszulegen.\nlichen Eigentums des entsandten Personals des deutschen\nVerteidigungsbereichs und seiner Angehörigen;                    (2) Die entsendende Vertragspartei veranlasst die Einreichung\neines Sicherheitsbescheids über die Botschaft der Bundes-\n5. sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit           republik Deutschland in Washington, D. C., aus dem die Stufe\nder Vorbereitung und Überführung der sterblichen Überreste    der VS-Ermächtigung für von der entsendenden Vertragspartei\nsowie Bestattungskosten im Fall des Todes von entsandtem      entsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs her-\nPersonal des deutschen Verteidigungsbereichs oder seiner      vorgeht. Der Sicherheitsbescheid wird gemäß den festgelegten\nAngehörigen;                                                  Verfahren der aufnehmenden Vertragspartei erstellt und auf dem\n6. sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit           vorgeschriebenen Dienstweg übermittelt. In diesem Fall ist der\ndem Transport oder der Lagerung von Hausrat des entsand-      vorgeschriebene Dienstweg durch das Internationale Besuchs-\nten Personals des deutschen Verteidigungsbereichs und sei-    programm im Sinne des Artikels 1 Absatz 7 vorgegeben.\nner Angehörigen gemäß Zustimmung der entsendenden Ver-           (3) Die aufnehmende Vertragspartei stellt sicher, dass das\ntragspartei;                                                  entsandte Personal des deutschen Verteidigungsbereichs die\n7. sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit           geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften zum Schutz von\nSprachausbildung oder sonstiger formaler Ausbildung, die      geistigem Eigentum und urheberrechtlich geschützten Infor-\ndie entsendende Vertragspartei für entsandtes Personal des    mationen (wie Patenten, Urheberrechten, Fachkenntnissen und\ndeutschen Verteidigungsbereichs verlangt;                     Betriebsgeheimnissen), Verschlusssachen und Beschränkungen\nunterliegenden nicht als Verschlusssachen eingestuften Informa-\n8. sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit           tionen, die an entsandtes Personal des deutschen Verteidigungs-\nder Rückkehr entsandten Personals des deutschen Verteidi-     bereichs weitergegeben werden, genau kennt und befolgt. Diese\ngungsbereichs und seiner Angehörigen nach Ablauf oder Be-     Pflicht gilt sowohl während als auch nach Ablauf der Verwen-\nendigung der Verwendung;                                      dung von Personal des deutschen Verteidigungsbereichs. Vor\n9. Aufwendungen für auf Veranlassung der entsendenden Ver-         Dienstantritt wirkt die entsendende Vertragspartei darauf hin,\ntragspartei durchgeführte Dienstreisen nach Maßgabe der       dass Personal des deutschen Verteidigungsbereichs die entspre-\nBestimmungen der entsendenden Vertragspartei.                 chende Erklärung gemäß Anlage A (Erklärung zum Aufgabenbe-\nreich und zur rechtlichen Stellung) unterschreibt. Nur Personen,\n(2) Die aufnehmende Vertragspartei trägt folgende Kosten:\ndie die Erklärung zum Aufgabenbereich und zur rechtlichen Stel-\n1. von der aufnehmenden Vertragspartei durchgeführte infor-        lung unterschrieben haben, sind zum Dienst als Personal des\nmelle Ausbildungsmaßnahmen für entsandtes Personal des        deutschen Verteidigungsbereichs beim USCENTCOM zugelas-\ndeutschen Verteidigungsbereichs zu dessen Einarbeitung,       sen.\nEinweisung oder Zulassung hinsichtlich besonderer Aspekte\n(4) Die entsendende Vertragspartei stellt sicher, dass entsand-\nder Verwendung, wie in der Dienstpostenbeschreibung in An-\ntes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs jederzeit die\nlage B (Dienstpostenbeschreibung für Dienstposten beim\nSicherheitsgesetze und sonstigen Sicherheitsvorschriften so-\nUSCENTCOM für Personal des deutschen Verteidigungsbe-\nwie Sicherheitsverfahren der aufnehmenden Regierung befolgt.\nreichs) dargestellt;\nJeder von entsandtem Personal des deutschen Verteidigungs-\n2. Büroräume, Ausstattung (leihweise überlassen) und sonstige      bereichs während seiner Verwendung begangene Verstoß gegen\nBürodienstleistungen, die erforderlich sind, damit entsandtes Sicherheitsgesetze und sonstige Sicherheitsvorschriften sowie\nPersonal des deutschen Verteidigungsbereichs seine Aufga-     Sicherheitsverfahren wird der entsendenden Vertragspartei\nben erfüllen kann;                                            zwecks Ergreifung entsprechender Maßnahmen gemeldet. Die","766               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2019\nentsendende Vertragspartei beruft Personal des deutschen Ver-      stimmt wird. Die Urlaubs- und Feiertagsregelung für entsandtes\nteidigungsbereichs, das während seiner Verwendung gegen            Personal des deutschen Verteidigungsbereichs muss der Rege-\nSicherheitsgesetze und sonstige Sicherheitsvorschriften sowie      lung des USCENTCOM entsprechen.\nSicherheitsverfahren verstößt, auf Antrag der aufnehmenden\n(5) Entsandtem Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\nVertragspartei ab.\nund seinen Angehörigen wird im nach geltenden innerstaatlichen\n(5) Alle dem Personal des deutschen Verteidigungsbereichs       Gesetzen und Richtlinien der aufnehmenden Vertragspartei so-\nzugänglich gemachten Verschlusssachen sind als der Regierung       wie nach zwischen den Vertragsparteien geltenden Übereinkünf-\nder Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellte Ver-        ten zulässigen Rahmen ärztliche und zahnärztliche Versorgung\nschlusssachen zu betrachten und unterliegen allen Vorschriften     in sanitätsdienstlichen Einrichtungen gewährt. Wenn zwischen\nund Schutzbestimmungen der Geheimschutzvereinbarung.               den Vertragsparteien eine Vereinbarung über die gegenseitige\nGewährung medizinischer Versorgung besteht, sind die Ansprü-\n(6) Entsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\nche des entsandten Personals des deutschen Verteidigungsbe-\ndarf Verschlusssachen oder Beschränkungen unterliegende nicht\nreichs und seiner Angehörigen hierin ausgeführt. Soweit nicht\nals Verschlusssachen eingestufte Informationen in materieller\nausdrücklich durch Vereinbarung oder durch Gesetze und Richt-\nForm, beispielsweise Schriftstücke oder elektronische Dateien,\nlinien der aufnehmenden Vertragspartei geregelt, trägt entsand-\nnur in Verwahrung nehmen, wenn dies nach den mit der Zu-\ntes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs alle Kosten\nlassung entsandten Personals des deutschen Verteidigungs-\nder ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung, die ihm oder sei-\nbereichs durch die aufnehmende Vertragspartei verbundenen\nnen Angehörigen entstehen, selbst. Es obliegt der entsendenden\nBedingungen für die folgenden Fälle ausdrücklich gestattet ist\nVertragspartei, sich über die ärztlichen und zahnärztlichen Leis-\nund von der entsendenden Vertragspartei schriftlich verlangt\ntungen, die Personal des deutschen Verteidigungsbereichs und\nwird:\nseine Angehörigen in Anspruch nehmen können, zu informieren.\n1. Kuriere:                                                        Die entsendende Vertragspartei stellt sicher, dass sich das ent-\nsandte Personal des deutschen Verteidigungsbereichs und seine\nEntsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\nAngehörigen vor Beginn der Verwendung in guter körperlicher\ndarf zur Durchführung von Kurieraufgaben Verschlusssachen\nVerfassung befinden.\nin Verwahrung nehmen, wenn die Zulassung der aufnehmen-\nden Vertragspartei für entsandtes Personal des deutschen          (6) Entsandtem Personal des deutschen Verteidigungsbe-\nVerteidigungsbereichs es dazu ermächtigt. Verschlusssachen    reichs und seinen begleitenden Angehörigen kann die Nutzung\nsind nach den Vorschriften der aufnehmenden Vertragspartei    von Einkaufsstätten, Theatern und Lichtspielhäusern sowie ähn-\nzu verpacken und ihr Empfang ist zu quittieren.               lichen Betreuungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Vertei-\ndigungsministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika in dem\n2. Aufbewahrung vor Ort:\nUmfang gewährt werden, in dem diese Nutzung nach geltenden\nEntsandtem Personal des deutschen Verteidigungsbereichs       Vorschriften und Richtlinien dem Personal des USCENTCOM ge-\nkann nach den mit der Zulassung verbundenen Bedingungen       stattet ist.\nein sicherer Behälter zur vorübergehenden Aufbewahrung            (7) Soweit nach den Gesetzen und sonstigen Vorschriften der\nvon Verschlusssachen unter der Voraussetzung zur Verfü-       aufnehmenden Regierung und der aufnehmenden Vertragspartei\ngung gestellt werden, dass die Sicherheitsverantwortung für   zulässig und vorbehaltlich der Kostenerstattung durch die ent-\nund die Kontrolle über den Behälter und seinen Inhalt bei der sendende Vertragspartei oder durch das entsandte Personal des\naufnehmenden Vertragspartei verbleibt.                        deutschen Verteidigungsbereichs, kann die aufnehmende Ver-\ntragspartei nach Verfügbarkeit Unterkünfte und Verpflegungs-\nArtikel 6                             einrichtungen für entsandtes Personal des deutschen Verteidi-\nTechnische und administrative Angelegenheiten              gungsbereichs und seine Angehörigen bereitstellen. Werden von\nder aufnehmenden Vertragspartei keine Unterkünfte und Verpfle-\n(1) Die militärischen Vorgesetzten des entsandten Personals     gungseinrichtungen bereitgestellt, so bemüht sich die aufneh-\nbefehlen diesem, den rechtmäßigen Weisungen des Führers des        mende Vertragspartei in angemessener Weise, die entsendende\njeweiligen Truppenteils der aufnehmenden Vertragspartei oder       Vertragspartei bei der Suche nach geeigneten Unterkünften zu\nseines vorgesehenen Vertreters Folge zu leisten, soweit sich die   unterstützen.\nWeisungen auf den fachlichen Aufgabenbereich des entsandten\n(8) Die entsendende Vertragspartei stellt sicher, dass entsand-\nPersonals beziehen. Verwaltung und Unterstellung des entsand-\ntes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs und alle be-\nten Personals werden entsprechend den innerstaatlichen Geset-\ngleitenden Angehörigen zum Zeitpunkt der Ein- oder Ausreise\nzen und sonstigen Vorschriften der aufnehmenden Vertragspartei\nalle Papiere haben, die die aufnehmende Regierung zur Einreise\nvorgenommen. Eine Unterstellung des entsandten Personals\nin ihren und Ausreise aus ihrem Staatsgebiet verlangt. In die Ver-\nunter US-Militärgesetze und -vorschriften erfolgt nicht; auch ein\neinigten Staaten von Amerika einreisendes entsandtes Personal\nmilitärisches Befehlsverhältnis zwischen dem Personal der auf-\ndes deutschen Verteidigungsbereichs hat die Zollbestimmungen\nnehmenden Vertragspartei und dem entsandten Personal besteht\nder Vereinigten Staaten von Amerika einzuhalten, sofern es nicht\nnicht.\nnach einer geltenden internationalen Übereinkunft oder Abma-\n(2) Soweit nach den Gesetzen und sonstigen Vorschriften der     chung zwischen den Vertragsparteien davon befreit ist.\nVereinigten Staaten von Amerika zulässig und in Übereinstim-\n(9) Entsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\nmung mit Artikel 4 (Finanzielle Regelungen), kann die auf-\nübt keine Vorgesetzten- oder Disziplinarbefugnis gegenüber mi-\nnehmende Vertragspartei entsandtem Personal des deutschen\nlitärischem oder zivilem Personal der aufnehmenden Vertrags-\nVerteidigungsbereichs die administrative Unterstützung leisten,\npartei aus. Entsandtem Personal des deutschen Verteidigungs-\ndie zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß dieser Vereinbarung\nbereichs wird die gleiche Höflichkeit erwiesen wie militärischen\nerforderlich ist.\nAngehörigen des USCENTCOM vergleichbaren Ranges.\n(3) Die aufnehmende Vertragspartei legt die regulären Dienst-\n(10) Die Verleihung von Orden, Auszeichnungen oder Abzei-\nzeiten für entsandtes Personal des deutschen Verteidigungs-\nchen an entsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbe-\nbereichs fest.\nreichs durch die aufnehmende Vertragspartei erfolgt nach den\n(4) Entsandtem Personal des deutschen Verteidigungsbe-          Vorschriften der aufnehmenden Vertragspartei. Die entsendende\nreichs kann Urlaub nur entsprechend seinen Ansprüchen nach         Vertragspartei ist über solche Auszeichnungen zu unterrichten.\nden Vorschriften der entsendenden Vertragspartei gewährt wer-      Diese Auszeichnungen dürfen von entsandtem Personal des\nden, wenn dieser Urlaub von der entsendenden Vertragspartei        deutschen Verteidigungsbereichs nicht ohne vorherige schrift-\ngenehmigt und mit dem Kommandeur des USCENTCOM oder                liche Zustimmung der entsendenden Vertragspartei angenom-\ndessen vorgesehenem Vertreter nach deren Vorschriften abge-        men werden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2019                          767\n(11) Die Zulassung oder Zustimmung von Personen als Ange-      ihrer Truppen im Staat der aufnehmenden Vertragspartei betref-\nhörige des deutschen Verteidigungsbereichs durch die aufneh-      fenden zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften, deren Vertrags-\nmende Vertragspartei verleiht den betreffenden Personen keine     parteien die Vertragsparteien oder ihre Regierungen sind, zu be-\ndiplomatischen oder anderweitigen besonderen Vorrechte.           handeln. Zivilbedienstete der Vertragsparteien gelten im Sinne\ndes Artikels VIII des NATO-Truppenstatuts während ihres Aufent-\nArtikel 7                            halts im Hoheitsgebiet des Staates der anderen Vertragspartei\nim Rahmen dieser Vereinbarung als Mitglieder des zivilen Gefol-\nDisziplinarangelegenheiten und Abberufung                ges nach Artikel I des NATO-Truppenstatuts. Ansprüche, auf die\n(1) Vorbehaltlich des Artikels 7 Absatz 2 dürfen weder die     das NATO-Truppenstatut oder sonstige diesbezügliche Überein-\naufnehmende Vertragspartei noch die Streitkräfte der aufneh-      künfte keine Anwendung finden, sind wie folgt zu regeln:\nmenden Regierung Disziplinarmaßnahmen gegen entsandtes            1. Jede Vertragspartei verzichtet auf alle Ansprüche, ausgenom-\nPersonal des deutschen Verteidigungsbereichs ergreifen. Die            men vertragliche Ansprüche, gegen die andere Vertragspartei\nentsendende Vertragspartei ergreift jedoch den Umständen ent-          und gegen Militärangehörige und Zivilbedienstete der an-\nsprechend geeignete administrative oder disziplinarische Maß-          deren Vertragspartei wegen Beschädigung, Verlust oder\nnahmen gegen entsandtes Personal des deutschen Verteidi-               Zerstörung von Vermögenswerten, die der verzichtenden\ngungsbereichs, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu                Vertragspartei gehören oder von ihr benutzt werden, wenn\ngewährleisten, und die Vertragsparteien arbeiten bei der Unter-        die Beschädigung, der Verlust oder die Zerstörung:\nsuchung von Verstößen gegen die Gesetze oder sonstigen Vor-\nschriften einer der beiden Vertragsparteien zusammen.                  a) von einem Militärangehörigen oder Zivilbediensteten der\nanderen Vertragspartei in Ausübung seiner Dienstoblie-\n(2) Die Zulassung oder Zustimmung entsandten Personals des\ngenheiten verursacht wurde oder\ndeutschen Verteidigungsbereichs kann von der aufnehmenden\nVertragspartei zu jeder Zeit aus jedem Grund entzogen, geändert        b) durch die Benutzung von Land-, Wasser- oder Luftfahr-\noder eingeschränkt werden, insbesondere wegen Verstoßes ge-                zeugen entstanden ist, die der anderen Vertragspartei ge-\ngen die Vorschriften oder Gesetze der aufnehmenden Vertrags-               hören und von ihr benutzt werden, vorausgesetzt, dass\npartei oder der aufnehmenden Regierung. Außerdem hat die ent-              die Beschädigung, den Verlust oder die Zerstörung ver-\nsendende Vertragspartei entsandtes Personal des deutschen                  ursachende Fahrzeug oder der von Beschädigung, Ver-\nVerteidigungsbereichs auf Ersuchen der aufnehmenden Vertrags-              lust oder Zerstörung betroffene Vermögensgegenstand\npartei aus dem Hoheitsgebiet der Vereinigen Staaten von                    wurde zu dienstlichen Zwecken genutzt.\nAmerika abzuberufen. Die aufnehmende Vertragspartei hat eine\n2. Jede Vertragspartei verzichtet auf alle Ansprüche gegen die\nBegründung für ihr Abberufungsersuchen zu geben, wobei\nandere Vertragspartei und gegen die jeweiligen Militäran-\nMeinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien über die Hin-\ngehörigen und Zivilbediensteten der anderen Vertragspartei,\nlänglichkeit der Gründe der aufnehmenden Vertragspartei eine\ndie darauf beruhen, dass einer ihrer Militärangehörigen oder\nVerzögerung der Abberufung entsandten Personals des deut-\nZivilbediensteten eine Körperverletzung oder den Tod erlitten\nschen Verteidigungsbereichs und begleitender Angehöriger nicht\nhat, während der Militärangehörige oder Zivilbedienstete der\nrechtfertigen.\nnicht verzichtenden Vertragspartei seinen Dienst ausübte.\n(3) Die Vertragsparteien konsultieren einander umgehend im\n(2) Ansprüche Dritter wegen Beschädigung, Verlust, Verlet-\nHinblick auf die Möglichkeit einer Ersatzgestellung für abberufe-\nzung oder Tod als Folge einer Handlung oder Unterlassung von\nnes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs durch die\nMilitärangehörigen oder Zivilbediensteten der entsendenden Ver-\nentsendende Vertragspartei, um entweder den verbliebenen Ver-\ntragspartei oder als Folge einer Handlung oder Unterlassung, für\nwendungszeitraum des Abberufenen zu nutzen oder einen neuen\ndie die entsendende Vertragspartei rechtlich verantwortlich ist,\nzu beginnen.\nwerden der entsendenden Vertragspartei zur Prüfung nach ihren\ngeltenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften vorgelegt.\nArtikel 8\n(3) Die entsendende Vertragspartei stellt sicher, dass entsand-\nBerichtswesen                            tes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs und seine\n(1) Berichte zu den Aufgaben im Rahmen der Entsendung, die     Angehörigen eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für ihre\nentsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs der       privaten Kraftfahrzeuge gemäß den geltenden Gesetzen, sonsti-\nentsendenden Vertragspartei gegebenenfalls zu erstatten hat       gen Vorschriften und Richtlinien der aufnehmenden Vertragspar-\noder die es zu erstatten wünscht, werden gemäß den Vorschrif-     tei beziehungsweise der Gebietskörperschaft der Vereinigten\nten der entsendenden Vertragspartei übermittelt. Nach Eingang     Staaten von Amerika, in der sie sich befinden, abschließen. Bei\ndes Ersuchens der entsendenden Vertragspartei erstellt und        Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung privater Kraft-\nübermittelt der zuständige Abteilungsleiter oder dessen vor-      fahrzeuge bemüht sich die entsendende Vertragspartei nach\ngesehener Vertreter individuelle Beurteilungen für entsandtes     besten Kräften sicherzustellen, dass Anspruchsteller zuerst diese\nPersonal des deutschen Verteidigungsbereichs gemäß den            Versicherung in Anspruch nehmen.\nVorschriften und Verfahren der aufnehmenden Vertragspartei.\n(2) Bei Verletzung oder Tod des entsandten Personals des                                    Artikel 10\ndeutschen Verteidigungsbereichs übermittelt die aufnehmende                          Beilegung von Streitigkeiten\nVertragspartei der entsendenden Vertragspartei auf dem festge-\nlegten Dienstweg entsprechende Vorfallmeldungen. Alle Berichte       Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit dieser Ver-\nund von der aufnehmenden Vertragspartei angestellte Unter-        einbarung werden ausschließlich durch Konsultationen zwischen\nsuchungen zu einem solchen Vorfall werden der entsendenden        den Vertragsparteien beigelegt und nicht an Einzelpersonen,\nVertragspartei zugänglich gemacht. Die entsendende Vertrags-      nationale oder internationale Gerichte oder sonstige Gremien\npartei kann auf dem entsprechenden Dienstweg die Durchfüh-        oder Dritte zur Beilegung verwiesen.\nrung einer gesonderten Untersuchung beantragen.\nArtikel 11\nArtikel 9                                                 Inkrafttreten, Änderung,\nAnsprüche                                              Geltungsdauer und Beendigung\n(1) Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit die-         (1) Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Diese\nser Vereinbarung gegen eine der beiden Vertragsparteien oder      Vereinbarung gilt für die Dauer von zehn Jahren und kann in\nihr Personal ergeben, sind nach Artikel VIII des NATO-Truppen-    schriftlichem Einvernehmen der Vertragsparteien verlängert wer-\nstatuts vom 19. Juni 1951 und nach sonstigen die Rechtsstellung   den.","768              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2019\n(2) Sämtliche Verpflichtungen der Vertragsparteien nach die-       ihre Anlagen außer Kraft. Jede Vertragspartei kann einen Dienst-\nser Vereinbarung unterliegen geltenden innerstaatlichen Geset-        posten, der in einer nach Anlage B (Dienstpostenbeschreibung\nzen und sonstigen Vorschriften, einschließlich Exportkontroll-        für Dienstposten beim USCENTCOM für Personal des deutschen\ngesetzen, sonstigen Exportvorschriften und Exportrichtlinien, und     Verteidigungsbereichs) erstellten Dienstpostenbeschreibung dar-\nstehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von für diese            gestellt ist, durch schriftliche Anzeige an die andere Vertrags-\nZwecke bewilligten Mitteln.                                           partei mit einer Frist von 45 Tagen ab Zugang bei der anderen\nVertragspartei kündigen.\n(3) Die entsendende Vertragspartei stellt sicher, dass entsand-\ntes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs alle für es             (7) Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien\ngeltenden Verpflichtungen und Beschränkungen gemäß dieser             und des entsandten Personals des deutschen Verteidigungsbe-\nVereinbarung und gemäß der nach dem Muster in Anlage A                reichs nach Artikel 5 (Sicherheit) und Artikel 9 (Ansprüche) sowie\n(Erklärung zum Aufgabenbereich und zur rechtlichen Stellung)          Artikel 11 Absatz 8 bestehen ungeachtet der Beendigung oder\nausgefertigten Erklärung beachtet.                                    des Außerkrafttretens dieser Vereinbarung fort.\n(4) Diese Vereinbarung und ihre Anlagen können in gegen-              (8) Spätestens am Tage des Außerkrafttretens oder der Been-\nseitigem schriftlichem Einvernehmen der Vertragsparteien ge-          digung dieser Vereinbarung beruft die entsendende Vertragspar-\nändert werden. Anlagen können in gegenseitigem schriftlichem          tei ihr entsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\nEinvernehmen der Vertragsparteien dieser Vereinbarung hinzu-          und dessen Angehörige aus dem Hoheitsgebiet der Vereinigten\ngefügt werden.                                                        Staaten von Amerika ab und begleicht alle der aufnehmenden\n(5) Diese Vereinbarung kann jederzeit in schriftlichem Einver-     Vertragspartei nach dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge.\nnehmen der Vertragsparteien beendet werden. Kommen beide              Kosten oder Aufwendungen, die nach Artikel 4 (Finanzielle Re-\nVertragsparteien überein, diese Vereinbarung zu beenden, so be-       gelungen) zu Lasten einer Vertragspartei gehen, jedoch nicht so\nraten die Vertragsparteien sich vor der Beendigung miteinander.       rechtzeitig in Rechnung gestellt wurden, dass eine Zahlung vor\nBeendigung oder Außerkrafttreten dieser Vereinbarung möglich\n(6) Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung oder eine An-      war, sind unverzüglich nach Rechnungsstellung zu begleichen.\nlage durch schriftliche Anzeige an die andere Vertragspartei mit\neiner Frist von 45 Tagen ab Zugang bei der anderen Vertragspar-          (9) Diese Vereinbarung besteht aus elf Artikeln und zwei An-\ntei kündigen. Mit Beendigung dieser Vereinbarung treten auch          lagen.\nGeschehen zu Mac Dill AFB, FL 33621 am 1. Mai 2019 in\ndeutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nAndreas Delp\nFür das Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika,\nvertreten durch das United States Central Command\nMichael E. Langley","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2019                               769\nAnlage A\nErklärung zum Aufgabenbereich und zur rechtlichen Stellung\n(Vom Personal des deutschen Verteidigungsbereichs zu unterschreiben)\nArtikel 1                                (6) Uniform: Mir ist bekannt, dass ich, soweit nicht anders\nbefohlen, bei der Erledigung von Dienstgeschäften beim\nRechtliche Stellung des Personals\nUSCENTCOM oder in sonstigen Einrichtungen im Geschäfts-\ndes deutschen Verteidigungsbereichs\nbereich des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten\nim Sinne der Zulassung\nvon Amerika die Uniform meiner nationalen Streitkräfte zu tragen\nAls Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung der       habe. Ich werde die Anzugordnung der entsendenden Vertrags-\nBundesrepublik Deutschland unterliege ich kraft einer erweiterten  partei einhalten.\nGenehmigung zum Besuch des United States Central Command\n(USCENTCOM), vorbehaltlich vertraglicher Bestimmungen, an-            (7) Dienstzeit: Mir ist bekannt, dass mein Dienst von montags\nderer besonderer Rechtsgrundlagen oder der Bedingungen einer       bis freitags jeweils von [Zeit] bis [Zeit] dauert. Sollte ich außerhalb\nmir gewährten diplomatischen Immunität den bundes- und ein-        der Dienststunden Zugang zu meinem Arbeitsbereich benötigen,\nzelstaatlichen sowie kommunalen Gesetzen der Vereinigten Staa-     muss ich dazu über meinen Ansprechpartner um Genehmigung\nten von Amerika. Mir ist bekannt, dass mir durch die Übernahme     durch den Sicherheitsbeauftragten der Dienststelle ersuchen. Mir\ndes Dienstpostens für Personal des deutschen Verteidigungs-        ist ferner bekannt, dass es [notwendig ist] [nicht notwendig ist],\nbereichs beim USCENTCOM keine diplomatischen oder ander-           mir bei diesem Zugang außerhalb der Dienststunden einen\nweitigen besonderen Vorrechte zuteilwerden.                        Begleitoffizier der Vereinigten Staaten von Amerika zur Seite zu\nstellen. Alle infolge dieses Zugangs außerhalb der Dienststunden\ngegebenenfalls anfallenden Zusatzkosten sind der Regierung der\nArtikel 2                             Vereinigten Staaten von Amerika zu erstatten.\nMit der Zulassung des Personals\n(8) Sicherheit:\ndes deutschen Verteidigungsbereichs\nverbundene Bedingungen                         a. Mir ist bekannt, dass der Zugang zu Informationen der\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf Informa-\n(1) Aufgabenbereich: Mir ist bekannt, dass sich meine Tätig-\ntionen begrenzt ist, die nach dem Ermessen meines An-\nkeit auf die Ausführung derjenigen Aufgaben für die aufnehmen-\nsprechpartners für die Wahrnehmung der Aufgaben des ent-\nde Vertragspartei beschränkt, die zu einem besseren gegensei-\nsandten Personals des deutschen Verteidigungsbereichs, wie\ntigen Verständnis im Hinblick auf Angelegenheiten führen, die im\nin der Dienstpostenbeschreibung für den mir zugewiesenen\nbeiderseitigen Interesse der Vertragsparteien liegen. Ich werde\nDienstposten dargestellt, erforderlich sind. Mir ist außerdem\nkeine Aufgaben wahrnehmen, die nach den Gesetzen oder sons-\nbekannt, dass ich keinen Zugang zu Rechnersystemen der\ntigen Vorschriften einem Offizier oder Bediensteten der Regie-\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika habe, es sei\nrung der Vereinigten Staaten von Amerika vorbehalten sind. Mei-\ndenn, die über den Rechner zugänglichen Informationen sind\nne Aufgaben und Funktionen sind in der Dienstpostenbeschrei-\ngemäß geltenden Gesetzen, sonstigen Vorschriften und\nbung dargestellt, die ich im Zusammenhang mit dieser Verwen-\nRichtlinien der Vereinigten Staaten von Amerika zur Weiter-\ndung erhalten habe.\ngabe an meine Regierung freigegeben.\n(2) Kosten: Mir ist bekannt, dass alle im Zusammenhang mit\nmeinen Pflichten als Angehöriger des Personals des deutschen       b. Alle Informationen, zu denen ich während des Zeitraums\nVerteidigungsbereichs anfallenden Kosten, insbesondere für Rei-         meiner Zulassung gegebenenfalls Zugang habe, sind wie der\nsen, Unterkunft, Verpflegung sowie ärztliche und zahnärztliche          Regierung der Bundesrepublik Deutschland vertraulich zur\nLeistungen, von der mich entsendenden Vertragspartei zu tragen          Verfügung gestellte Informationen im Sinne der einschlägigen\nsind, sofern nichts anderes vereinbart ist.                             Vereinbarung, die meine Entsendung als Personal des Ge-\nschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung\n(3) Verlängerungen und Neuzulassung: Mir ist bekannt, dass           regelt, und der Geheimschutzvereinbarung zu behandeln und\nfür den Fall, dass die mich entsendende Vertragspartei eine Ver-        dürfen von mir nicht ohne vorherige schriftliche Genehmi-\nlängerung oder Neuzulassung meines Dienstpostens über die               gung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika an\nursprüngliche Dauer meiner Zulassung hinaus beantragen möch-            andere Personen, Firmen, Organisationen oder Regierungen\nte, spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen erwei-        freigegeben oder weitergegeben werden.\nterten Besuchsgenehmigung ein neuer Besuchsantrag gestellt\nwerden muss.                                                       c. Sollte ich Informationen der Regierung der Vereinigten Staa-\nten von Amerika, für die ich keine Zugangsberechtigung be-\n(4) Ansprechpartner: Mir ist bekannt, dass mir nach Abschluss        sitze, erhalten oder davon Kenntnis erlangen, werde ich dies\ndes Zulassungsverfahrens ein Ansprechpartner als Betreuer               unverzüglich meinem Ansprechpartner melden. Ferner erkläre\nwährend meines Aufenthalts beim USCENTCOM zugeteilt wird.               ich mich bereit, meinem Ansprechpartner jeden Vorfall zu\nMir ist ferner bekannt, dass ich alle Informationsersuchen, Besu-       melden, bei dem mir Informationen angeboten oder zur Ver-\nche und sonstigen Dienstgeschäfte, die unter die mit meiner             fügung gestellt werden, zu deren Besitz ich nicht ermächtigt\nZulassung verbundenen Bedingungen fallen, über meinen                   bin.\nAnsprechpartner koordinieren muss. Mir ist außerdem bekannt,\ndass Informationsersuchen, die über den Rahmen meiner Zulas-       d. Falls erforderlich, werde ich außen an meiner Kleidung deut-\nsung hinausgehen, über das Büro des Verteidigungsattachés bei           lich sichtbar einen Sicherheitsausweis tragen. Dieser Ausweis\nder Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Washington,             wird von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nD. C., zu stellen sind.                                                 zur Verfügung gestellt.\n(5) Sonstige Besuche: Mir ist bekannt, dass Besuche bei Ein-       (9) Einhaltung der Bedingungen: Ich bin über die mit der Zu-\nrichtungen, deren Zweck nicht in unmittelbarer Beziehung zu den    lassung verbundenen Bedingungen belehrt worden, habe sie\nmit meiner Zulassung verbundenen Bedingungen steht, über das       verstanden und werde sie einhalten. Nichteinhaltung der Bedin-\nBüro des Verteidigungsattachés bei der Botschaft der Bundes-       gungen kann zur Aufhebung meiner Zulassung führen. Mir ist\nrepublik Deutschland in Washington, D. C., zu beantragen sind.     ferner bekannt, dass die Aufhebung meiner Zulassung weitere","770              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2019\nMaßnahmen gemäß geltenden Stationierungsabkommen oder           einbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung\nsonstigen internationalen Übereinkünften nicht ausschließt.     der Bundesrepublik Deutschland und dem USCENTCOM zuge-\nlassen worden bin. Ferner bestätige ich, dass ich verstanden\n(10) Begriffsbestimmungen: Für Begriffe, die hier nicht be-\nhabe und belehrt wurde über: (1) meine rechtliche Stellung im\nstimmt sind, gelten die Begriffsbestimmungen der einschlägigen\nSinne meiner Zulassung, (2) die mit der Zulassung verbundenen\nVereinbarung, die meine Entsendung als Angehöriger des Per-\nBedingungen und (3) die Einzelheiten meiner Zulassung. Außer-\nsonals des deutschen Verteidigungsbereichs regelt.\ndem erkläre ich, dass ich die mit der Zulassung verbundenen Be-\ndingungen und Pflichten einhalten werde.\nArtikel 3\nEinzelheiten der Zulassung des Personals\ndes deutschen Verteidigungsbereichs\nUnterschrift des Angehörigen des Personals des deutschen\n(1) Ansprechpartner: [Name des Ansprechpartners/der An-      Verteidigungsbereichs\nsprechpartner] ist/sind mir als Ansprechpartner zugewiesen wor-\nden.\n(2) Zulassung: Ich bin zugelassen für das USCENTCOM und\nName des Angehörigen des Personals des deutschen Verteidi-\nvertrete das Bundesministerium der Verteidigung der Bundes-\ngungsbereichs in Druckbuchstaben\nrepublik Deutschland beim USCENTCOM, wie im gegenseitigen\nEinvernehmen der Vertragsparteien vereinbart.\n(3) Reisen: Ich kann nach den mit der Zulassung verbundenen\nBedingungen mit Genehmigung meines Ansprechpartners             Dienstgrad und/oder Amtsbezeichnung\nfolgende Orte besuchen: [Orte einfügen].\nArtikel 4                          Datum\nBestätigung der Einweisung des Personals\ndes deutschen Verteidigungsbereichs\nIch, [Name des Angehörigen des deutschen Verteidigungsbe-    Unterschrift des Belehrenden\nreichs], nehme zur Kenntnis und bestätige, dass ich nach der\nVereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsminis-\nterium der Vereinigten Staaten von Amerika, vertreten durch das Name in Druckbuchstaben\nUnited States Central Command, über die Entsendung von Per-\nsonal des deutschen Verteidigungsbereichs zum United States\nCentral Command als entsandter Angehöriger des Personals des\ndeutschen Verteidigungsbereichs zum USCENTCOM gemäß Ver-        Datum","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2019        771\nAnlage B\nDienstpostenbeschreibung für Dienstposten beim USCENTCOM\nfür Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\n1. Funktion:\n2. Beschreibung des Dienstpostens und der wahrzunehmenden Aufgaben:\n3. Verwendungsdauer:\n4. Kommandobehörde/Organisation/Truppenteil/Dienstort im Geschäftsbereich des Ver-\nteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika:\n5. Qualifikationen:\nA. VS-Ermächtigung:\nB. Dienstgrad/Dienstrang:\nC. Erforderliche formale Ausbildung:\nD. Bemerkungen:\n6. Für die administrative und operative Aufsicht über das Personal des deutschen Vertei-\ndigungsbereichs zuständige Organisation der aufnehmenden Vertragspartei:"]}