{"id":"bgbl2-2019-13-2","kind":"bgbl2","year":2019,"number":13,"date":"2019-07-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2019/13#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2019-13-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2019/bgbl2_2019_13.pdf#page=4","order":2,"title":"Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Vorschlag einer Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank vom 19. März 2019","law_date":"2019-07-04T00:00:00Z","page":668,"pdf_page":4,"num_pages":3,"content":["668      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2019\nGesetz\nzur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2\nin Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes\nzu dem Vorschlag einer Satzungsänderung\nder Europäischen Investitionsbank vom 19. März 2019\nVom 4. Juli 2019\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz\nbeschlossen:\nArtikel 1\nDer deutsche Vertreter im Rat darf dem Vorschlag des Rates der Gouverneure\nder Europäischen Investitionsbank vom 19. März 2019 für eine Änderung der\nSatzung der Europäischen Investitionsbank auf der Grundlage von Artikel 308\nAbsatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zustimmen.\nDies gilt auch für eine sprachbereinigte Fassung. Der Vorschlag wird nach-\nstehend veröffentlicht.\nArtikel 2\nDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt\nzu verkünden.\nBerlin, den 4. Juli 2019\nDer Bundespräsident\nSteinmeier\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nHeiko Maas","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2019                         669\nErhöhung des\ngezeichneten EIB-Kapitals von Polen und Rumänien\nund damit verbundene Änderung der Satzung\nGestützt auf Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 2 der                                 Italien             46 722 369 149\nSatzung kann der Rat der Gouverneure einstimmig darüber ent-\nscheiden, das gezeichnete Kapital zu erhöhen, und die Zahlungs-                            Spanien               28 033 421 847\nmodalitäten bestimmen.                                                                      Belgien              12 951 115 777\nGemäß Artikel 308 des Vertrags über die Arbeitsweise der                            Niederlande                12 951 115 777\nEuropäischen Union kann der Rat auf Antrag der Europäischen\nInvestitionsbank die Satzung der Bank durch ein besonderes                                    Polen              11 366 679 827\nGesetzgebungsverfahren ändern.                                                          Schweden                   8 591 781 713\nDer Verwaltungsrat hat nach seiner Sitzung vom 17. Juli 2018                        Dänemark                   6 557 521 657\ndem Rat der Gouverneure vorgeschlagen, das gezeichnete                              Österreich                 6 428 994 386\nKapital der verbleibenden Mitgliedstaaten zu erhöhen, um\ndas gesamte gezeichnete Kapital der EIB nach dem Austritt                             Finnland                 3 693 702 498\ndes Vereinigten Königreichs aus der Union stabil zu halten.                      Griechenland                  3 512 961 713\nDer Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember                             Portugal                 2 263 904 037\n2018 einen Zeitplan zur Umsetzung der Governance-Ände-\nrungen genehmigt, die er am 17. Juli 2018 im Zusammen-                Tschechische Republik                    2 206 922 328\nhang mit seinem Vorschlag zur Erhöhung des gezeichneten                                 Ungarn                 2 087 849 195\nKapitals der verbleibenden Mitgliedstaaten dargelegt hat.\nIrland               1 639 379 073\nNach einem Beschluss des Rates der Gouverneure vom\nRumänien                  1 639 379 073\n22. Juni 2018 wurde eine hochrangige Arbeitsgruppe von\nAnteilseignern einberufen, um Möglichkeiten für bestimmte                             Kroatien                 1 062 312 542\nMitgliedstaaten zu analysieren, zusätzliches Kapital der Bank\nSlowakei                   751 236 149\nzu zeichnen.\nSlowenien                    697 455 090\nPolen hat den Wunsch geäußert, das von ihm gezeichnete\nKapital um 5 386 000 000 EUR zu erhöhen.                                             Bulgarien                   510 041 217\nRumänien hat den Wunsch geäußert, das von ihm gezeich-                                  Litauen                  437 633 208\nnete Kapital um 125 452 381 EUR zu erhöhen.                                        Luxemburg                     327 878 318\nDer eingezahlte Kapitalanteil dieser Kapitalerhöhung soll                               Zypern                   321 508 011\ndurch Zahlungen der genannten Mitgliedstaaten finanziert\nLettland                  267 076 094\nwerden, und sie sollen einen Beitrag zu den Rücklagen der\nBank leisten, der ihren Anteil am gezeichneten Kapital der                              Estland                  206 248 240\nBank wiedergibt.\nMalta                  122 381 664\nDie Bestimmungen in Artikel 9 der Satzung der EIB zur ein-\nvernehmlichen Ernennung von stellvertretenden Mitgliedern     3. Sofern diese Kapitalerhöhung stattfindet, zahlen Polen und\ndes Verwaltungsrats durch Gruppen von Mitgliedstaaten            Rumänien den folgenden Betrag als einzuzahlenden Anteil\nsollen geändert werden.                                          der Erhöhung ihres gezeichneten Kapitals an die EIB. Der Be-\ntrag wird in zehn gleich hohen halbjährlichen Raten gezahlt.\nDie Bank wird bis zum 3. Februar 2019 „Konzeptunterlagen“        Die erste Rate ist am letzten Tag des ersten Halbjahres fällig,\nzu den Maßnahmen vorlegen, die im Fahrplan für die vom           das auf das Halbjahr des Inkrafttretens der Erhöhung des ge-\nVerwaltungsrat genehmigten Governance-Änderungen be-             zeichneten Kapitals folgt.\nschrieben sind.\n4.\nDer Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank                                   Polen            480 391 093 EUR\nhat einstimmig Folgendes beschlossen:                                                    Rumänien               11 189 418 EUR\n1. Der Rat der Gouverneure stimmt zu, dass das von Polen\ngezeichnete Kapital um 5 386 000 000 EUR und das von          5. Darüber hinaus leisten Polen und Rumänien einen Beitrag zu\nRumänien gezeichnete Kapital um 125 452 381 EUR erhöht           den Rücklagen und den Rücklagen gleichgestellten Rückstel-\nwird.                                                            lungen sowie zu dem den Rücklagen und Rückstellungen\nnoch zuzuführenden Betrag (Saldo der Gewinn- und Verlust-\n2. Ausgehend von der vom Verwaltungsrat am 17. Juli 2018             rechnung zum Ende des Monats, der dem Inkrafttreten der\nvorgeschlagenen Kapitalerhöhung und vorbehaltlich ihrer          Erhöhung des gezeichneten Kapitals vorausgeht), wie sie in\nGenehmigung durch den Rat der Gouverneure und ihres              der Bilanz der EIB ausgewiesen werden. Der Betrag wird zu\nInkrafttretens wird das gezeichnete Kapital der Bank auf         den im vorherigen Absatz genannten Zeitpunkten in zehn\n248 795 606 881 EUR erhöht, wobei sich die Zeichnungs-           gleich hohen Raten gezahlt und entspricht dem folgenden\nbeträge wie folgt auf die Mitgliedstaaten verteilen:             prozentualen Anteil an den Rücklagen und Rückstellungen:\nDeutschland                 46 722 369 149                                Polen                 2,2138721 %\nFrankreich                46 722 369 149                           Rumänien                   0,0515662 %","670                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2019\nUm den obigen Beschluss umzusetzen, hat der Rat der                                   Bulgarien                   510 041 217\nGouverneure der Europäischen Investitionsbank beschlossen,\ndem Rat den folgenden Antrag vorzulegen:                                                   Litauen                  437 633 208\nDie Europäische Investitionsbank ersucht den Rat in Einklang                         Luxemburg                    327 878 318\nmit dem in Artikel 308 des Vertrags über die Arbeitsweise der                              Zypern                   321 508 011\nEuropäischen Union festgelegten Verfahren, das Protokoll (Nr. 5)\nLettland                  267 076 094\nüber die Satzung der Europäischen Investitionsbank wie folgt zu\nändern.                                                                                    Estland                  206 248 240\n(1) Ausgehend von der vom Verwaltungsrat am 17. Juli 2018                                  Malta                  122 381 664\nvorgeschlagenen Kapitalerhöhung und vorbehaltlich ihrer Geneh-\nmigung durch den Rat der Gouverneure und ihres Inkrafttretens      (2) Artikel 9 Absatz 2 wird folgendermaßen geändert:\nwird Artikel 4 Absatz 1 wie folgt geändert:                      Der dritte Unterabsatz wird durch den folgenden ersetzt:\na) Der erste Satz wird durch den folgenden ersetzt:              „Die stellvertretenden Mitglieder werden für fünf Jahre vom Rat\nder Gouverneure wie folgt bestellt:\n„Die Bank wird mit einem Kapital von 248 795 606 881 EUR\nausgestattet, das von den Mitgliedstaaten in folgender Höhe  •  zwei stellvertretende Mitglieder, die von der Bundesrepublik\ngezeichnet wird:“                                               Deutschland benannt werden;\nb) Die Liste nach dem ersten Satz wird durch die folgende Liste  •  zwei stellvertretende Mitglieder, die von der Französischen\nersetzt:                                                        Republik benannt werden;\nDeutschland                46 722 369 149    •  zwei stellvertretende Mitglieder, die von der Italienischen\nRepublik benannt werden;\nFrankreich               46 722 369 149\n•  zwei stellvertretende Mitglieder, die vom Königreich Spanien\nItalien             46 722 369 149       und von der Portugiesischen Republik im gegenseitigen Ein-\nSpanien               28 033 421 847       vernehmen benannt werden;\nBelgien               12 951 115 777    •  drei stellvertretende Mitglieder, die vom Königreich Belgien,\nvom Großherzogtum Luxemburg und vom Königreich der\nNiederlande                12 951 115 777       Niederlande im gegenseitigen Einvernehmen benannt wer-\nPolen              11 366 679 827       den;\nSchweden                  8 591 781 713    •  drei stellvertretende Mitglieder, die von der Republik Polen,\nUngarn und der Republik Kroatien im gegenseitigen Einver-\nDänemark                  6 557 521 657       nehmen benannt werden;\nÖsterreich                6 428 994 386    •  vier stellvertretende Mitglieder, die vom Königreich Däne-\nFinnland                3 693 702 498       mark, von der Hellenischen Republik, von Irland und von\nRumänien im gegenseitigen Einvernehmen benannt werden;\nGriechenland                 3 512 961 713\n•  sechs stellvertretende Mitglieder, die von der Republik Est-\nPortugal                2 263 904 037\nland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Repu-\nTschechische Republik                  2 206 922 328       blik Österreich, der Republik Finnland und dem Königreich\nSchweden im gegenseitigen Einvernehmen benannt werden;\nUngarn                2 087 849 195\n•  sechs stellvertretende Mitglieder, die von der Republik\nIrland              1 639 379 073\nBulgarien, der Tschechischen Republik, der Republik Zy-\nRumänien                  1 639 379 073       pern, der Republik Malta, der Republik Slowenien und der\nKroatien                1 062 312 542       Slowakischen Republik im gegenseitigen Einvernehmen\nbenannt werden;\nSlowakei                   751 236 149\n•  ein stellvertretendes Mitglied, das von der Kommission\nSlowenien                    697 455 090      benannt wird.“"]}