{"id":"bgbl2-2018-9-3","kind":"bgbl2","year":2018,"number":9,"date":"2018-05-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2018/9#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2018-9-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2018/bgbl2_2018_9.pdf#page=6","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2018-05-08T00:00:00Z","page":214,"pdf_page":6,"num_pages":2,"content":["214 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 24. Mai 2018\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 8. Mai 2018\nDie Vereinbarung über die Reprogrammierung eines Finanzierungsbeitrags für\ndas im Rahmen der dem Ziel der Entwicklung der Föderativen Republik Brasilien\nzugutekommenden bilateralen Zusammenarbeit in der Form eines Notenwech-\nsels vom 4. Juli 2017/10. Juli 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über Finan-\nzielle Zusammenarbeit durchgeführte Vorhaben „REDD Early Movers Acre II“\nwurde\nam 10. Juli 2017\nvollzogen und ist am selben Tag in Kraft getreten; die deutsche einleitende Note\nwird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 8. Mai 2018\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 24. Mai 2018               215\nDer Geschäftsträger a.i.\nder Bundesrepublik Deutschland                                     Brasília, den 4. Juli 2017\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Vereinbarung vom 3. Dezember 2009 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über\ndie Gewährung nicht rückzahlbarer Finanzierungsbeiträge sowie deutscher Darlehen zur\nFörderung der Entwicklung in der Föderativen Republik Brasilien und die Arbeitsgespräche\nüber die Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung vom 6. und 7. Dezember 2016\nfolgende Vereinbarung über die Reprogrammierung eines nicht rückzahlbaren Finanzierungs-\nbeitrages im Rahmen der dem Ziel der Entwicklung der Föderativen Republik Brasilien\nzugutekommenden bilateralen Zusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. Der in der Anlage 1 Nummer 6 der Vereinbarung vom 3. Dezember 2009 für das Vorhaben\n„Entwaldungsbekämpfung in Acre“ („Controle do Desmatamento no Acre“) zugesagte\nFinanzierungsbeitrag in Höhe von 10 000 000 Euro (in Worten: zehn Millionen Euro) wird\nfür das Vorhaben „REDD Early Movers Acre II“ verwendet, wenn nach Prüfung die\nFörderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n2. Die zuvor gemachten Ausführungen entbinden die brasilianischen Empfänger nicht, die\ngeltenden Rechtsvorschriften der Föderativen Republik Brasilien beim Abschluss dieser\nFinanzierungsverträge zu beachten.\n3. Die Reprogrammierung für das unter Nummer 1 genannte Vorhaben ist nur möglich,\nwenn innerhalb von acht Jahren nach dem Jahr der ursprünglichen Zusage der Finan-\nzierungsvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geschlossen wurde. Die\nentsprechende Frist für die Reprogrammierung endet am 31. Dezember 2017.\n4. Diese Vereinbarung gilt für die mit dem Durchführungsvertrag vereinbarte Projektdauer\ndes in Nummer 1 genannten ersetzenden Vorhabens.\n5. Im Übrigen gelten die Regelungen der eingangs erwähnten Vereinbarung vom 3. Dezem-\nber 2009 weiterhin.\n6. Die Vertragsparteien können Änderungen dieser Vereinbarung vereinbaren.\n7. Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser Vereinbarung werden durch\ndie Vertragsparteien gütlich im Rahmen von Gesprächen beziehungsweise Verhand-\nlungen beigelegt.\n8. Diese Vereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit der oben dargestellten Über-\neinkunft einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und die das\nEinverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, deren Wortlaut als verbindlich und\nendgültig festgelegt wird. Sie tritt für das in der Nummer 1 genannte Vorhaben an dem Da-\ntum in Kraft, an dem bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine schriftliche\nNotifizierung der Regierung der Föderativen Republik Brasilien darüber eingeht, dass die\ninnerbrasilianischen Voraussetzungen zur Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages mit\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegeben sind.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nChristoph Bundscherer\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Föderativen Republik Brasilien\nHerrn Aloysio Nunes Ferreira\nBrasília"]}