{"id":"bgbl2-2018-8-3","kind":"bgbl2","year":2018,"number":8,"date":"2018-05-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2018/8#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2018-8-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2018/bgbl2_2018_8.pdf#page=7","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-burkinischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2018-04-19T00:00:00Z","page":191,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2018                 191\nrung unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen bestätigt wor-\nden ist.\n10. Diese Vereinbarung wird in deutscher und französischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung von Burkina Faso mit den unter den Nummern 1 bis 10 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwi-\nschen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgzeichnetsten Hochachtung.\nD i e t r i c h Po h l\nSeiner Exzellenz\ndem Staatspräsidenten und Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nund regionale Kooperation\nvon Burkina Faso\nHerrn Michel Kafando\nOuagadougou\nBekanntmachung\nder deutsch-burkinischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 19. April 2018\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 11. Juni 2015/19. Juni 2015 zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von\nBurkina Faso über Finanzielle Zusammenarbeit (Vorhaben\n„Unterstützung der Kommunalwahlen 2016“) ist nach ih-\nrer lnkrafttretungsklausel\nam 19. Juni 2015\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 19. April 2018\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nRonald Meyer","192 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2018\nDer Botschafter                                        Ouagadougou, den 11. Juni 2015\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Staatspräsident, Minister für Auswärtige Angelegenheiten und der regionalen Zusam-\nmenarbeit,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 1. Dezember 2011\nsowie auf das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung von Burkina Faso vom 14. Juni 2012 über Finanzielle Zusammenarbeit 2011\nfolgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Das in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g des zwischen unseren beiden Regierungen\ngeschlossenen Abkommens vom 14. Juni 2012 genannte Programm „Dezentralisie-\nrung“ wird im Umfang von bis zu 1 500 000 Euro (in Worten: eine Million fünfhundert-\ntausend Euro) durch das Vorhaben „Unterstützung der Kommunalwahlen 2016“\nteilweise ersetzt, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden\nist.\n2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n14. Juni 2012 auch für diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und französischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung mit den unter Nummern 1 bis 3 gemachten Vorschlägen einver-\nstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Aus-\ndruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren Regie-\nrungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nD i e t r i c h Po h l\nSeiner Exzellenz\ndem Staatspräsidenten und Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nund der regionalen Zusammenarbeit\nvon Burkina Faso\nHerrn Michel Kafando\nOuagadougou"]}