{"id":"bgbl2-2018-8-13","kind":"bgbl2","year":2018,"number":8,"date":"2018-05-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2018/8#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2018-8-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2018/bgbl2_2018_8.pdf#page=18","order":13,"title":"Bekanntmachung der deutsch-kolumbianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2018-05-08T00:00:00Z","page":202,"pdf_page":18,"num_pages":2,"content":["202 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2018\nBekanntmachung\nder deutsch-kolumbianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 8. Mai 2018\nDie Vereinbarung über die Gewährung eines Darlehens für das im Rahmen der\ndem Ziel der Entwicklung der Republik Kolumbien zugutekommenden bilateralen\nZusammenarbeit in der Form eines Notenwechsels vom 20. November 2017/\n23. November 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Kolumbien über Finanzielle Zusammen-\narbeit durchgeführte Vorhaben „Sektorreformprogramm zur Unterstützung des\nFriedensprozesses, Phasen IV und V“ ist\nam 11. Dezember 2017\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 8. Mai 2018\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2018             203\nBotschaft                                                Bogotá, D.C., 20. November 2017\nder Bundesrepublik Deutschland\nIhre Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen über Entwicklungszusam-\nmenarbeit vom 7. September 2016 sowie auf der Grundlage des Abkommens vom 19. Juli\n2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Kolumbien über Finanzielle Zusammenarbeit folgende Maßnahmenvereinbarung\nvorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der\nRepublik Kolumbien, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das „Sektor-\nreformprogramm zur Unterstützung des Friedensprozesses, Phasen IV und V“ einen\nEntwicklungskredit von jeweils bis zu 100 000 000 Euro (einhundert Millionen Euro) zu\nerhalten.\n2. Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Betrags entfällt, soweit nicht innerhalb von\n6 Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Darlehensvertrag geschlossen\nwurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2022.\n3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens vom 19. Juli 2012 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kolumbien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit auch für dieses Vorhaben.\n4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n5. Die Registrierung dieser Vereinbarung beim Sekretariat der Vereinten Nationen nach\nArtikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird unverzüglich nach Inkrafttreten der\nVereinbarung von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die\nandere Vertragspartei wird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der erfolg-\nten Registrierung unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen\nbestätigt worden ist.\n6. Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien durch\neinen Notenwechsel geändert werden. Die Änderungen treten am Tag des Erhalts der\nAntwortnote in Kraft.\nFalls sich die Regierung der Republik Kolumbien mit den unter den Nummern 1 bis 6\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Ver-\neinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nClemens Hach\nGeschäftsträger a.i.\nIhrer Exzellenz\nder Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Kolumbien\nFrau María Ángela Holguín Cuéllar\nBogotá"]}