{"id":"bgbl2-2018-5-1","kind":"bgbl2","year":2018,"number":5,"date":"2018-04-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2018/5#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2018-5-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2018/bgbl2_2018_5.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2018-03-13T00:00:00Z","page":122,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["122          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 16. April 2018\nTag                                                             Inhalt                                                                                 Seite\n5. 4. 2018 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über den internationalen\nSchutz von Erwachsenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  141\n5. 4. 2018 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1996 zur Änderung des Übereinkom-\nmens von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                141\n5. 4. 2018 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und\nBekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            142\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 13. März 2018\nDie Vereinbarung über die Gewährung deutscher Darlehen für das Vorhaben\n„Wiederaufforstung und Wiederherstellung degradierter Flächen (BNDES)“ im\nRahmen der dem Ziel der Entwicklung der Föderativen Republik Brasilien zu-\ngutekommenden bilateralen Zusammenarbeit in der Form eines Notenwechsels\nvom 14. März 2016/21. März 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über Finan-\nzielle Zusammenarbeit 2015 wurde\nam 21. März 2016\nvollzogen; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. März 2018\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 16. April 2018           123\nDer Botschafter                                                Brasília, den 14. März 2016\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 20. August 2015\nfolgende Vereinbarung über die Gewährung deutscher Darlehen im Rahmen der dem\nZiel der nachhaltigen Entwicklung der Föderativen Republik Brasilien zugutekommenden\nbilateralen Finanziellen Zusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. In Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts-\nvorschriften stellt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland für das Vorhaben\n„Wiederaufforstung und Wiederherstellung degradierter Flächen (BNDES)“ ein Dar-\nlehen im Wert von insgesamt bis zu 100 000 000 Euro (in Worten: einhundert Millio-\nnen Euro) zur Verfügung. Dieses Darlehen wird in Übereinstimmung mit den in der\nBundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften dem in der Anlage auf-\ngeführten Empfänger von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (nachfolgend als „KfW“\nbezeichnet) in der Absicht gewährt, in Übereinstimmung mit den in der Föderativen\nRepublik Brasilien geltenden Rechtsvorschriften das in der Anlage zu dieser Note auf-\ngeführte Vorhaben gemäß der darin enthaltenen Zweckbestimmung durchzuführen.\n2. a) Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt über einen Darlehensvertrag, der zwischen\ndem Empfänger und der KfW abzuschließen ist. Der Wortlaut und die Konditionen\ndes Darlehens sowie die Verwendungsmodalitäten gehen aus dem besagten\nDarlehensvertrag hervor.\nb) Der unter Nummer 2 unter Buchstabe a erwähnte Darlehensvertrag wird ab-\ngeschlossen, nachdem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Förde-\nrungswürdigkeit des in der Anlage benannten und an diesen Vertrag geknüpften\nVorhabens anerkannt hat.\nc) Der entsprechende Auszahlungszeitraum kann mit Einwilligung der zuständigen\nStellen beider Regierungen verlängert werden.\n3. a) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland kann von der Regierung der\nFöderativen Republik Brasilien für die Rückzahlung des dem Empfänger gewährten\nDarlehens sowie die Zahlung der Zinsen und anderer Darlehenskosten für das in\nder Anlage aufgeführte Vorhaben eine Sicherheit (zum Beispiel eine Staatsgarantie)\nverlangen, deren Gewährung an die Einhaltung der internen brasilianischen An-\nforderungen gebunden ist.\n4. a) Das Darlehen wird dem brasilianischen Projektträger für die vollständige oder an-\nteilige Finanzierung von Warenkäufen oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt,\ndie zur Durchführung des in der Anlage bezeichneten Vorhabens erforderlich ist,\nwie zum Beispiel Zahlungen an Lieferanten, Bauunternehmen oder Gutachter.\nb) Ein Teil des Darlehens kann zur Deckung der wechselkursbedingten Kosten dienen,\ndie bei der Umrechnung in die einheimische Währung zwecks Durchführung des\nin Spalte 1 der Anlage genannten Vorhabens entstehen.\n5. Die Verwendung der Darlehensmittel für die vollständige oder anteilige Zahlung\nder unter Nummer 4 Buchstabe a genannten Waren oder Dienstleistungen hat in\nÜbereinstimmung mit den Richtlinien der KfW für die Beauftragung von Beratern\nsowie für die Vergabe von Liefer- und Leistungsaufträgen in der Finanziellen Zusam-\nmenarbeit zu erfolgen, die unter anderem die bei der Ausschreibung internationaler\nWettbewerbe einzuhaltenden Verfahren festlegen, es sei denn, solche Verfahren finden\nkeine Anwendung oder sind nicht geeignet.\n6. In Bezug auf den Seetransport und die entsprechende Versicherung von Waren, die\nganz oder teilweise mit Darlehensmitteln erworben werden, vermeiden die beiden\nRegierungen im Rahmen ihrer jeweils anzuwendenden Gesetze und Verordnungen\nRestriktionen, die einem fairen und freien Wettbewerb der Transport- und Versiche-\nrungsunternehmen beider Länder schaden könnten.\n7. Für deutsche Staatsbürger, deren Dienstleistungen in der Föderativen Republik\nBrasilien zur Lieferung der unter Nummer 4 Buchstabe a aufgeführten Waren oder\nDienstleistungen erforderlich sind, gelten zwecks Ausübung ihrer Tätigkeit in der\nFöderativen Republik Brasilien in Übereinstimmung mit der brasilianischen Ausländer-\ngesetzgebung erleichterte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.\n8. Die KfW übernimmt nicht die Zahlung von Steuern, Gebühren und öffentlichen\nAbgaben, die in der Föderativen Republik Brasilien in Zusammenhang mit dem\nAbschluss und der Durchführung der unter Nummer 2 Buchstaben a und b genannten\nVerträge anfallen.","124               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 16. April 2018\n9. Die Zusage für das unter Nummer 1 in Verbindung mit der Anlage genannte Vorhaben\nund den unter Nummer 1 genannten Betrag entfällt, soweit nicht innerhalb von sieben\nJahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Darlehensvertrag geschlossen\nwurde. Die entsprechende Frist endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022.\n10. Das in der Anlage bezeichnete Vorhaben kann nicht durch andere Vorhaben ersetzt\nwerden.\n11. Der Empfänger des Darlehens stellt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der KfW im Rahmen des abzuschließenden Vertrags Informationen und Daten\nüber den Fortschritt des in der Anlage aufgeführten Vorhabens zur Verfügung.\n12. Die beiden Regierungen konsultieren sich gegenseitig bezüglich eventuell auftauchen-\nder Fragen, die mit der gegenwärtigen Vereinbarung im Zusammenhang stehen.\n13. Die Anlage ist Bestandteil dieser Note.\n14. Diese Vereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlossen,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit der oben dargestellten Über-\neinkunft einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und die das\nEinverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bildet, deren Wortlaut als verbindlich und\nendgültig festgelegt wird. Sie tritt für das in der Anlage genannte Vorhaben an dem Datum\nin Kraft, an dem bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine schriftliche\nNotifizierung der Regierung der Föderativen Republik Brasilien darüber eingeht, dass die\ninnerbrasilianischen Voraussetzungen zur Unterzeichnung des Darlehensvertrages ge-\ngeben ist.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nDirk Brengelmann\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Föderativen Republik Brasilien\nHerrn Mauro Vieira\nBrasília\nAnlage – Anexo\nZinsverbilligtes Darlehen – Empréstimo a juro reduzido\nVertragspartner               Zusagejahr       Betrag\nProjekt                                                                                         in €\nTomador do                    Ano da\nProjeto                                        Empréstimo ou                 autorização     Montante\nDevedor                   (do crédito)      em €\nWiederaufforstung und Wiederherstellung                 Banco Nacional de Desenvolvimento              2015      100 Mio.\ndegradierter Flächen (BNDES)                            Econômico e Social (BNDES)\nReflorestamento e restauração\ndas áreas degradadas (BNDES)\nReforestation and Restoration\nof Degraded Areas (BNDES)"]}