{"id":"bgbl2-2018-4-4","kind":"bgbl2","year":2018,"number":4,"date":"2018-03-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2018/4#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2018-4-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2018/bgbl2_2018_4.pdf#page=6","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation","law_date":"2018-02-23T00:00:00Z","page":102,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["102 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 26. März 2018\n9. Die Registrierung dieser Vereinbarung beim Sekretariat der Vereinten Nationen nach\nArtikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird unverzüglich nach ihrem Inkraft-\ntreten von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die andere\nVertragspartei wird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der erfolgten\nRegistrierung unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen\nbestätigt worden ist.\n10. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.\n11. Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser Vereinbarung werden durch\ndie Vertragsparteien gütlich im Rahmen von Gesprächen beziehungsweise Verhand-\nlungen beigelegt.\n12. Die Vertragsparteien können Änderungen dieser Vereinbarung vereinbaren.\n13. Diese Vereinbarung wird in deutscher, arabischer und englischer Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung des\ndeutschen und des arabischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.\nFalls sich die Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien mit den unter den\nNummern 1 bis 13 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note\nund die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote\nEurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem\nDatum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nBrigitta Maria Siefker-Eberle\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Planung und Internationale Zusammenarbeit\ndes Haschemitischen Königreichs Jordanien\nHerrn Imad Fakhoury\nAmman\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens\nzur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden\nvon der Legalisation\nVom 23. Februar 2018\nDas Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkun-\nden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) wird nach seinem Artikel 12\nAbsatz 3 für\nBolivien, Plurinationaler Staat                                    am 7. Mai 2018\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n8. Januar 2018 (BGBl. II S. 31).\nBerlin, den 23. Februar 2018\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h"]}