{"id":"bgbl2-2018-11-17","kind":"bgbl2","year":2018,"number":11,"date":"2018-06-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2018/11#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2018-11-17/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2018/bgbl2_2018_11.pdf#page=23","order":17,"title":"Berichtigung der Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2018-06-13T00:00:00Z","page":279,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 26. Juni 2018                 279\n11. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei kann\nsie jederzeit mit einem Vorlauf von sechs Monaten schriftlich kündigen.\n12. Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser Vereinbarung werden durch\ndie Vertragsparteien gütlich im Rahmen von Gesprächen beziehungsweise Verhand-\nlungen beigelegt.\n13. Die Vertragsparteien können Änderungen dieser Vereinbarung vereinbaren.\n14. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Nicaragua mit den unter den Nummern 1 bis 14\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Ver-\neinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in\nKraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nM a i k e Fr i e d r i c h s e n\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Nicaragua\nHerrn Denis Ronaldo Moncada Colindres\nManagua\nBerichtigung\nder Bekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 13. Juni 2018\nDie Bekanntmachung vom 8. Mai 2018 der Vereinbarung zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen\nRepublik Brasilien über Finanzielle Zusammenarbeit (BGBl. II S. 212) über das\nVorhaben „REDD Early Movers Mato Grosso“ wird dahin gehend b e r i c h t i g t,\ndass der Notenwechsel vom 4. Juli 2017/10. Juli 2017 nach seiner Inkrafttretens-\nklausel an dem Datum in Kraft tritt, an dem bei der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland eine schriftliche Notifizierung der Regierung der Föderativen\nRepublik Brasilien darüber eingeht, dass die innerbrasilianischen Voraussetzun-\ngen zur Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages mit der Kreditanstalt für\nWiederaufbau (KfW) gegeben sind. Demnach ist die Vereinbarung am 18. August\n2017 in Kraft getreten.\nBonn, den 13. Juni 2018\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh"]}