{"id":"bgbl2-2018-10-20","kind":"bgbl2","year":2018,"number":10,"date":"2018-06-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2018/10#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2018-10-20/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2018/bgbl2_2018_10.pdf#page=23","order":20,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Über-einkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergrei-fenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische","law_date":"2018-05-30T00:00:00Z","page":255,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2018            255\n8. Die Zusagen für die unter Nummer 1 genannten Vorhaben und Beträge entfallen, soweit\nnicht innerhalb von vier Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Finanzie-\nrungsverträge geschlossen wurden. Die entsprechenden Fristen enden mit Ablauf des\n31. Dezember 2021.\n9. Die unter Nummer 1 genannten Vorhaben können nicht durch andere Vorhaben ersetzt\nwerden.\n10. Die Empfänger der Finanzierungsbeiträge stellen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der KfW im Rahmen der abzuschließenden Einzelverträge Informa-\ntionen und Daten über den Fortschritt der jeweiligen unter Nummer 1 genannten Vor-\nhaben zur Verfügung.\n11. Die beiden Regierungen konsultieren sich gegenseitig bezüglich eventuell auftauchen-\nder Fragen, die mit der gegenwärtigen Vereinbarung in Zusammenhang stehen.\n12. Diese Vereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit den unter den Nummern 1\nbis 12 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das\nEinverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden. Sie tritt für die unter Nummer 1 ge-\nnannten Vorhaben jeweils an dem Tag in Kraft, an dem bei der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland eine schriftliche Notifizierung der Regierung der Föderativen Republik\nBrasilien darüber eingeht, dass die innerbrasilianischen Voraussetzungen zur Unterzeich-\nnung der Finanzierungsverträge gegeben sind.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nGeorg Witschel\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Föderativen Republik Brasilien\nHerrn Aloysio Nunes Ferreira\nBrasília\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen\ndes Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen\nüber die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden\nFischbeständen und Beständen weit wandernder Fische\nVom 30. Mai 2018\nDas Übereinkommen vom 4. August 1995 zur Durchführung der Bestimmun-\ngen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember\n1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fisch-\nbeständen und Beständen weit wandernder Fische (BGBl. 2000 II S. 1022, 1023)\nist nach seinem Artikel 40 Absatz 2 für\nSt. Kitts und Nevis                                                  am 25. März 2018\nVanuatu                                                              am 14. April 2018\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n29. November 2017 (BGBl. II S. 1519).\nBerlin, den 30. Mai 2018\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h"]}