{"id":"bgbl2-2018-10-17","kind":"bgbl2","year":2018,"number":10,"date":"2018-06-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2018/10#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2018-10-17/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2018/bgbl2_2018_10.pdf#page=20","order":17,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Proto-kolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europä-ischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre","law_date":"2018-05-30T00:00:00Z","page":252,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["252 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2018\n9. Die Registrierung dieser Vereinbarung beim Sekretariat der Vereinten Nationen nach\nArtikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird unverzüglich nach seinem Inkraft-\ntreten von der Regierung der Republik Moldau veranlasst. Die andere Vertragspartei\nwird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der erfolgten Registrierung\nunterrichtet, sobald diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen bestätigt worden\nist.\n10. Diese Vereinbarung wird in deutscher und rumänischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nSollte die Regierung der Republik Moldau mit den unter Nummer 1 bis 10 genannten\nVorschlägen einverstanden sein, werden diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz,\ndie die Zustimmung Ihrer Regierung erklärt, eine Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Moldau über Finanzielle\nZusammenarbeit für das Jahr 2016 bilden, die an dem Tag des Eingangs Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nDr. J u l i a M o n a r\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Moldau\nHerrn Tudor Ulianovschi\nChisinau\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Protokolls\nüber die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation\nfür Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre\nVom 30. Mai 2018\nDas Protokoll vom 12. Juli 1974 über die Vorrechte und Immunitäten der Euro-\npäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre\n(BGBl. 1975 II S. 393, 395; 1982 II S. 947) ist nach seinem Artikel 31 für\nSpanien                                                    am 20. September 2017\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n6. Juli 2007 (BGBl. II S. 1065).\nBerlin, den 30. Mai 2018\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h"]}