{"id":"bgbl2-2018-10-1","kind":"bgbl2","year":2018,"number":10,"date":"2018-06-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2018/10#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2018-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2018/bgbl2_2018_10.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung der deutsch-kolumbianischen Verein-barung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2018-05-09T00:00:00Z","page":234,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["234 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2018\nBekanntmachung\nder deutsch-kolumbianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 9. Mai 2018\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 7. April 2017/21. April\n2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Republik Kolumbien über Finanzielle Zusammenarbeit (Vorhaben:\n„Angepasstes Management von Ökosystemen zum Schutz von Küstenerosion“)\nist\nam 21. April 2017\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. Mai 2018\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit\nIm Auftrag\nNorbert Gorißen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2018              235\nBotschaft                                                        Bogotá, D.C., 7. April 2017\nder Bundesrepublik Deutschland\nIhre Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 8. November 2012 und\nvom 4. Dezember 2014 sowie auf der Grundlage des Abkommens vom 19. Juli 2012\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nKolumbien über Finanzielle Zusammenarbeit folgende Vereinbarung über das Vorhaben\n„Angepasstes Management von Ökosystemen zum Schutz von Küstenerosion“ im Rahmen\nder Internationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,\nBau und Reaktorsicherheit vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der\nRepublik Kolumbien oder anderen von beiden Regierungen gemeinsam auszuwählen-\nden Empfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Durchführung\ndes Vorhabens „Angepasstes Management von Ökosystemen zum Schutz vor Küsten-\nerosion“ bis zu 8 000 000 Euro (in Worten: acht Millionen Euro) als Finanzierungsbeitrag\nzu erhalten, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt wird.\n2. Empfänger der Zusage ist das Ministerium für Umwelt und Nachhaltige Entwicklung\n(MADS). Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Betrags entfällt, soweit nicht\ninnerhalb von vier Jahren nach der Feststellung der Förderungswürdigkeit die entspre-\nchende Maßnahmenvereinbarung geschlossen wurde. Für den unter Nummer 1 ge-\nnannten Betrag endet diese Frist in jedem Fall mit Ablauf des 31. Dezember 2021. Nicht\nabgerufene Mittel verfallen ersatzlos.\n3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens vom 19. Juli 2012 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kolumbien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit mit Ausnahme seines Artikels 10 auch für dieses Vor-\nhaben.\n4. Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien durch\neinen Notenwechsel geändert werden. Die Änderungen treten am Tag des Erhalts der\nAntwortnote in Kraft.\n5. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Kolumbien mit den unter den Nummern 1 bis 5\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer Exzellenz eine Ver-\neinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in\nKraft tritt.\nGenehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nMichael Bock\nIhrer Exzellenz\nder Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Kolumbien\nDr. María Ángela Holguín Cuéllar\nBogotá"]}