{"id":"bgbl2-2018-1-2","kind":"bgbl2","year":2018,"number":1,"date":"2018-01-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2018/1#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2018-1-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2018/bgbl2_2018_1.pdf#page=5","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-myanmarischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-12-13T00:00:00Z","page":5,"pdf_page":5,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2018 5\nBekanntmachung\nder deutsch-myanmarischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 13. Dezember 2017\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 31. August 2017/\n11. Oktober 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik der Union Myanmar in Ausführung des Abkommens\nvom 2. April 2015 über Entwicklungszusammenarbeit (BGBl. 2015 II S. 1552,\n1553) ist nach ihrer Inkrafttretungsklausel\nam 11. Oktober 2017\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. Dezember 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nJutta Kranz-Plote","6 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2018\nDer Geschäftsträger a. i.                                         Rangun, 31. August 2017\nder Bundesrepublik Deutschland\nExzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 11. Juli 2016, auf die\nZusagenoten der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Verbalnote Nr. 324/2016 vom\n10. November 2016 und Korrekturnote Nr. 335/2016 vom 21. November 2016) sowie in\nAusführung des Abkommens vom 2. April 2015 zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Republik der Union Myanmar über Entwicklungs-\nzusammenarbeit folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Die in der Anlage aufgeführten, aus früheren Abkommen zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik der Union Myanmar\nvorgesehenen Darlehen aus Zusagen von 1984 und 1986, werden für das Vorhaben\n„Programm Ländliche Elektrifizierung II (Netzausbau)“ bis zu 10 183 273,77 Euro\n(in Worten: zehn Millionen einhundertdreiundachtzigtausendzweihundertdreiundsiebzig\nEuro siebenundsiebzig Cent) reprogrammiert, wenn nach Prüfung die Förderungs-\nwürdigkeit festgestellt worden ist.\n2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n2. April 2015 auch für diese Vereinbarung.\n3. Jede Vertragspartei kann sie jederzeit mit einem Vorlauf von sechs Monaten kündigen.\n4. Die Vertragsparteien können diese Vereinbarung ändern. Diese Änderung ist Bestand-\nteil dieser Vereinbarung.\n5. Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser Vereinbarung werden durch\ndie Vertragsparteien gütlich im Rahmen von Beratungen beziehungsweise Verhandlun-\ngen beigelegt.\n6. Diese Vereinbarung wird in deutscher, birmanischer und englischer Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung des deut-\nschen und des birmanischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.\nFalls sich die Regierung der Republik der Union Myanmar mit den unter den Nummern 1\nbis 6 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das\nEinverständnis der Regierung der Republik der Union Myanmar zum Ausdruck bringende\nAntwortnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik der Union\nMyanmar eine Vereinbarung zwischen den Regierungen bilden, die mit dem Datum der\nAntwortnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik der Union\nMyanmar in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nWolfgang Erdmannsdörfer\nIhrer Exzellenz\nder Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik der Union Myanmar\nDaw Aung San Suu Kyi\nNay Pyi Taw\nCc:\nForeign Economic Relations Department (FERD)\nMinistry of Planning and Finance (MoPF)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2018          7\nAnlage zum Notenwechsel\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik der Union Myanmar\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2016\nDie Mittel für das Vorhaben „Programm Ländliche Elektrifizierung II (Netzausbau)“ bis zu\n10 183 273,77 Euro (in Worten: zehn Millionen einhundertdreiundachtzigtausendzwei-\nhundertdreiundsiebzig Euro siebenundsiebzig Cent),\nwerden reprogrammiert aus:\n– Zusage ohne Konkretisierung\n10 113 717,98 Euro (in Worten: zehn Millionen einhundertdreizehntausendsieben-\nhundertsiebzehn Euro und achtundneunzig Cent) Darlehen, 1984;\n– PN 1987.7002.6 „Begleitmaßnahme Wasserkraftwerk Kinda Damm“\n36 460,22 Euro (in Worten: sechsunddreißigtausendvierhundertsechzig Euro und\nzweiundzwanzig Cent) Darlehen, 1984;\n– PN 1986.6554.9 „Genossenschaftliche Ölmühle Katha“\n33 095,57 Euro (in Worten: dreiunddreißigtausendfünfundneunzig Euro und siebenund-\nfünfzig Cent) Darlehen, 1986;"]}