{"id":"bgbl2-2017-9-22","kind":"bgbl2","year":2017,"number":9,"date":"2017-04-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/9#page=83","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-9-22/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_9.pdf#page=83","order":22,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN-Biodiversitätszentrum über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-03-17T00:00:00Z","page":459,"pdf_page":83,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 19. April 2017           459\n10. Diese Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei jederzeit auf diplomatischem Wege\nschriftlich gekündigt werden; sie tritt sechs Monate nach dem Zeitpunkt außer Kraft,\nin dem die Kündigung bei der anderen Vertragspartei eingegangen ist.\n11. Die vorzeitige Beendigung dieser Vereinbarung beeinträchtigt nicht die durch die KfW\nbeziehungsweise die Empfänger der Finanzierungsbeiträge erworbenen Rechte im\nZusammenhang mit den laufenden Vorhaben und Finanzierungstätigkeiten, sofern die\nVertragsparteien nichts Gegenteiliges vereinbaren.\n12. Die Registrierung dieser Vereinbarung beim Sekretariat der Vereinten Nationen nach\nArtikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird unverzüglich nach Inkrafttreten der\nVereinbarung von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die Re-\ngierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten wird unter Angabe der VN-Registrie-\nrungsnummer von der erfolgten Registrierung unterrichtet, sobald diese vom Sekre-\ntariat der Vereinten Nationen bestätigt worden ist.\n13. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten mit den unter den Num-\nmern 1 bis 13 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die\ndas Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz\neine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Ant-\nwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Frau Exekutivdirektorin, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung.\nViktor Elbling\nIhrer Exzellenz\nMaría Eugenia Casar\nExekutivdirektorin\n– Agencia Mexicana de Cooperación Internacional\npara el Desarrollo –\nMéxico, D. F.\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem ASEAN-Biodiversitätszentrum\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 17. März 2017\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 20. Dezember 2016/\n11. Januar 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\ndem ASEAN-Biodiversitätszentrum über Finanzielle Zusammenarbeit (gemein-\nsames Programm „ASEAN-Biodiversitätszentrum Small Grants Programme,\nPhase II“) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 11. Januar 2017\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 17. März 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nJutta Kranz-Plote","460 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 19. April 2017\nDer Botschafter                                             Manila, den 20. Dezember 2016\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Exekutivdirektor,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die am 16. Dezember 2015 erfolgte Mittelzusage der Botschaft der Bun-\ndesrepublik Deutschland in der Finanziellen Zusammenarbeit folgende Vereinbarung über\ndas gemeinsame Programm „ASEAN-Biodiversitätszentrum Small Grants Programme,\nPhase II“ vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es dem ASEAN-Biodiver-\nsitätszentrum, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Finanzierungsbeitrag\nin Höhe von insgesamt 6 390 000 Euro (in Worten: sechs Millionen dreihundertneun-\nzigtausend Euro) für das gemeinsame Programm „ASEAN-Biodiversitätszentrum Small\nGrants Programme, Phase II“ zu erhalten, wenn nach Prüfung dessen Förderungswür-\ndigkeit festgestellt worden ist.\n2. Das unter Nummer 1 genannte Vorhaben kann im Einvernehmen zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN-Biodiversitätszentrum durch\nandere Vorhaben ersetzt werden.\n3. Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es dem ASEAN-Biodiversitäts-\nzentrum zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur\nVorbereitung des unter Nummer 1 genannten Vorhabens oder für notwendige Begleit-\nmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung des in Nummer 1 genannten Vorhabens\nvon der KfW zu erhalten, findet diese Vereinbarung Anwendung.\n4. Die Verwendung des unter Nummer 1 genannten Betrags, die Bedingungen, zu denen\ner zur Verfügung gestellt wird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der\nzwischen der KfW und dem Empfänger des Finanzierungsbeitrags zu schließende Ver-\ntrag, der den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegt.\n5. Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Betrags entfällt, soweit nicht innerhalb\neiner Frist von sieben Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Finanzierungs-\nvertrag geschlossen wurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. De-\nzember 2022.\n6. Das ASEAN-Biodiversitätszentrum, soweit es nicht selbst Empfänger des Finanzie-\nrungsbeitrags ist, wird etwaige Rückzahlungsansprüche, die aufgrund des nach Num-\nmer 4 zu schließenden Finanzierungsvertrags entstehen können, gegenüber der KfW\ngarantieren.\n7. Das ASEAN-Biodiversitätszentrum bemüht sich darum,\n– dass die ASEAN-Mitgliedsstaaten die KfW von direkten Steuern, die im Zusammen-\nhang mit dem Abschluss und der Durchführung des unter Nummer 4 genannten Ver-\ntrags erhoben werden, befreien;\n– dass in diesem Zusammenhang erhobene Umsatzsteuer und ähnliche indirekte\nSteuern von den ASEAN-Mitgliedsstaaten getragen werden;\n– dass erhobene besondere Verbrauchssteuern von den ASEAN-Mitgliedsstaaten\nübernommen werden;\n– dass die ASEAN-Mitgliedsstaaten die KfW darüber hinaus von sonstigen öffentlichen\nAbgaben befreien.\n8. Das ASEAN-Biodiversitätszentrum bemüht sich darum, dass bei den sich aus der Ge-\nwährung des Finanzierungsbeitrags ergebenden Transporten von Personen und Gütern\nim See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Ver-\nkehrsunternehmen überlassen wird, dass keine Maßnahmen getroffen werden, welche\ndie gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesre-\npublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und dass gegebenenfalls die für\neine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen erteilt und\neingeholt werden.\n9. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich das ASEAN-Biodiversitätszentrum mit den unter den Nummern 1 bis 9 ge-\nmachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\ndes ASEAN-Biodiversitätszentrums zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Vereinba-\nrung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN-Biodiver-\nsitätszentrum bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Exekutivdirektor, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung.\nDr. G o r d o n K r i c k e\nAn den Exekutivdirektor\ndes ASEAN-Biodiversitätszentrums\nHerrn Roberto V. Oliva\n4031 Los Baños, Laguna"]}