{"id":"bgbl2-2017-6-7","kind":"bgbl2","year":2017,"number":6,"date":"2017-03-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/6#page=99","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-6-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_6.pdf#page=99","order":7,"title":"Bekanntmachung des deutsch-indonesischen Änderungsabkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-01-23T00:00:00Z","page":291,"pdf_page":99,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 10. März 2017 291\nBekanntmachung\ndes deutsch-indonesischen Änderungsabkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. Januar 2017\nDas in Jakarta am 10. November 2016 unterzeichnete Abkommen zur Ände-\nrung des Abkommens vom 17. September 2013 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien über\nFinanzielle Zusammenarbeit 2010/2011 (BGBl. 2013 II S. 1561, 1562) ist nach\nseinem Artikel 2 Absatz 1\nam 10. November 2016\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 23. Januar 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nJutta Kranz-Plote","292                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 10. März 2017\nAbkommen\nzur Änderung des Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2010/2011\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                        Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der KfW alle Zahlungen\nin Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der Darlehensneh-\nund\nmer aufgrund der nach Artikel 2 Absatz 1 zu schließenden\ndie Regierung der Republik Indonesien –                         Verträge garantieren. Sofern das Darlehen an den gemeinsam\nausgewählten Empfänger PT Perusahaan Listrik Negara (PT\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen                  PLN) als Darlehensnehmer gewährt wird, kann die Regierung\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik In-                 der Bundesrepublik Deutschland auf das Erfordernis einer\ndonesien,                                                                    Staatsgarantie durch die Regierung der Republik Indonesien\nverzichten, sofern die gute Kreditwürdigkeit von PT PLN wei-\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-               terhin gegeben ist und abhängig von der Zustimmung der re-\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu                 levanten Gremien der KfW; sowie“\nvertiefen,\n(2) Artikel 2, Absatz 1 des Abkommens zwischen der Regie-\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-            rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                   Republik Indonesien über Finanzielle Zusammenarbeit\n2010/2011 vom 17. September 2013 wird durch folgenden Ab-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung          satz ersetzt:\nin der Republik Indonesien beizutragen,                                      „Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die Be-\ndingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie\nin dem Wunsch, das Abkommen zwischen der Regierung der\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nder KfW und den Empfängern der Darlehen zu schließenden\nIndonesien über Finanzielle Zusammenarbeit 2010/2011 vom\nVerträge. Diese Verträge müssen im Einklang mit dem vor-\n17. September 2013 abzuändern,\nliegenden Abkommen stehen und unterliegen den in der\nBundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.“\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-\nlungen vom 14. November 2013 und auf das Protokoll der                       (3) Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Abkommens\nRegierungsverhandlungen vom 4. November 2015 –                            zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Indonesien vom 17. September 2013\nsind wie folgt übereingekommen:                                        über Finanzielle Zusammenarbeit 2010/2011 unverändert be-\nstehen und gelten auch für dieses Vorhaben.\nArtikel 1\nArtikel 2\n(1) Artikel 1, Absatz 2, Nummer 1 des Abkommens zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-                  (1) Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nrung der Republik Indonesien über Finanzielle Zusammenarbeit              Kraft.\n2010/2011 vom 17. September 2013 wird durch folgenden Text\n(2) Die Registrierung dieses Abkommens beim Sekretariat der\nersetzt:\nVereinten Nationen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten\n„für das Vorhaben „Geothermieprogramm“ ein vergünstigtes               Nationen wird unverzüglich nach seinem Inkrafttreten von der\nDarlehen der KfW, das im Rahmen der öffentlichen                       Regierung der Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die an-\nEntwicklungszusammenarbeit gewährt wird, von bis zu                    dere Vertragspartei wird unter Angabe der VN-Registrierungs-\n210 000 000 Euro (in Worten: zweihundertzehn Millionen Euro).          nummer von der erfolgten Registrierung unterrichtet, sobald\nDas Darlehen kann auch in Teilbeträgen gewährt werden. Die             diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen bestätigt worden\nRegierung der Republik Indonesien, soweit sie nicht selbst             ist.\nZu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Bevoll-\nmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.\nGeschehen zu Jakarta am 10. November 2016 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher, indonesischer und englischer\nSprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschied-\nlicher Auslegung des deutschen und des indonesischen Wort-\nlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nM. v. U n g e r n - S t e r n b e r g\nFür die Regierung der Republik Indonesien\nRobert Pakpahan"]}