{"id":"bgbl2-2017-6-6","kind":"bgbl2","year":2017,"number":6,"date":"2017-03-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/6#page=97","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-6-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_6.pdf#page=97","order":6,"title":"Bekanntmachung des deutsch-indonesischen Änderungsabkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-01-23T00:00:00Z","page":289,"pdf_page":97,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 10. März 2017 289\nBekanntmachung\ndes deutsch-indonesischen Änderungsabkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. Januar 2017\nDas in Jakarta am 16. März 2015 unterzeichnete Abkommen zur Änderung des\nAbkommens vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Indonesien über Finanzielle\nZusammenarbeit 2007 (BGBl. 2010 II S. 898) ist nach seinem Artikel 2 Absatz 1\nam 16. März 2015\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 23. Januar 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nJutta Kranz-Plote","290                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 10. März 2017\nAbkommen\nzur Änderung des Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2007\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                               Artikel 1\nund                                        (1) Für das im Abkommen zwischen der Regierung der Bun-\ndie Regierung der Republik Indonesien –                    desrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indo-\nnesien über Finanzielle Zusammenarbeit 2007 vom 20. April 2010\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen             genannte Vorhaben „Berufsbildungsprogramm“, für das bisher\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik               ein Darlehen in Höhe von 21 000 000 Euro (in Worten: einund-\nIndonesien,                                                            zwanzig Millionen Euro) vorgesehen ist, werden nun statt dessen\nein Darlehen in Höhe von 19 000 000 Euro (in Worten: neunzehn\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-         Millionen Euro) und ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu           2 000 000 Euro (in Worten: zwei Millionen Euro) vorgesehen.\nvertiefen,\n(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-         zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                der Regierung der Republik Indonesien vom 20. April 2010 über\nFinanzielle Zusammenarbeit 2007 auch für dieses Vorhaben.\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung\nin der Republik Indonesien beizutragen,                                                             Artikel 2\nin dem Wunsch, das Abkommen zwischen der Regierung der                 (1) Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik              Kraft.\nIndonesien über Finanzielle Zusammenarbeit 2007 vom 20. April\n2010 abzuändern,                                                          (2) Die Registrierung dieses Abkommens beim Sekretariat der\nVereinten Nationen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-           Nationen wird unverzüglich nach seinem Inkrafttreten von der\nlungen vom 02. Oktober 2007 über finanzielle Zusagen des Jah-          Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die andere Vertrags-\nres 2007 –                                                             partei wird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der\nerfolgten Registrierung unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat\nsind wie folgt übereingekommen:                                     der Vereinten Nationen bestätigt worden ist.\nZu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Bevoll-\nmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.\nGeschehen zu Jakarta am 16. März 2015 in zwei Urschriften,\njede in deutscher, indonesischer und englischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung\ndes deutschen und des indonesischen Wortlauts ist der eng-\nlische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. G e o r g W i t s c h e l\nFür die Regierung der Republik Indonesien\nRobert Pakpahan"]}