{"id":"bgbl2-2017-32-7","kind":"bgbl2","year":2017,"number":32,"date":"2017-12-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/32#page=25","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-32-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_32.pdf#page=25","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus","law_date":"2017-11-30T00:00:00Z","page":1545,"pdf_page":25,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2017                        1545\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens des Europarats\nüber Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung\nvon Erträgen aus Straftaten\nund über die Finanzierung des Terrorismus\nVom 30. November 2017\nDas Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche\nsowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten\nund über die Finanzierung des Terrorismus (BGBl. 2016 II S. 1370, 1371) wird\nnach seinem Artikel 49 Absatz 4 für\nGriechenland*                                                                 am 1. Februar 2018\nnach Maßgabe von bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen\nVorbehalten und Erklärungen\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n6. November 2017 (BGBl. II S. 1383).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite des Europarats unter www.conventions.coe.int einsehbar. Gleiches gilt für die ggf.\ngemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 30. November 2017\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G u i d o H i l d n e r"]}