{"id":"bgbl2-2017-29-10","kind":"bgbl2","year":2017,"number":29,"date":"2017-11-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/29#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-29-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_29.pdf#page=12","order":10,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über den Austausch von Studenten","law_date":"2017-11-16T00:00:00Z","page":1388,"pdf_page":12,"num_pages":2,"content":["1388           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 22. November 2017\nund dem Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von               „Die Vereinbarung bleibt für die Dauer von zehn (10) Jahren in\nAmerika über die medizinische Versorgung von Mitgliedern der               Kraft und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern\nStreitkräfte und ihrer Familienangehörigen, in ihrer jeweils gelten-       sie nicht mit einer Frist von zwei (2) Monaten vor Beginn der\nden Fassung“ ersetzt.                                                      Austauschmaßnahme schriftlich gekündigt wird.“\n(2) Satz 2 wird gestrichen.                                                 (2) In Satz 2 werden die Wörter „oder verlängert“ gestrichen.\n(3) Satz 3 wird zu Satz 2.                                                  (3) Satz 3 wird gestrichen.\n(4) Die Sätze 4 und 5 werden zu den Sätzen 3 und 4.\nArtikel 5\nArtikel 6\n(1) Artikel XXII Satz 1 wird geändert und erhält folgenden\nneuen Wortlaut:                                                               Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu West Point, New York am 1. September 2017\nin zwei Urschriften, jede in deutscher und englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nThomas J. Ernst\nFür das Heeresministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nRLCaslen\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zur Änderung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber den Austausch von Studenten\nVom 16. November 2017\nDie in Annapolis am 16. Oktober 2017 unterzeichnete\nVereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom 27. April\n2012/22. Mai 2012 zwischen dem Bundesministerium der\nVerteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem\nMarineministerium der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber den Austausch von Studenten (BGBl. 2012 II S. 1034,\n1035) ist nach ihrem Artikel 5\nam 16. Oktober 2017\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 16. November 2017\nB u n d e s m i n i s te r i u m d e r Ve r te i d i g u n g\nIm Auftrag\nDr. W e i n g ä r t n e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 22. November 2017                             1389\nVereinbarung\nzur Änderung der Vereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Marineministerium der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber den Austausch von Studenten\nDas Bundesministerium der Verteidigung                                                Artikel 2\nder Bundesrepublik Deutschland\nIn Artikel 8 Satz 1 wird „Vereinbarung vom 28. Mai 2010\nund                                    zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium der Ver-\ndas Marineministerium\neinigten Staaten von Amerika über die medizinische Versorgung\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nvon Angehörigen der Streitkräfte und ihren Familienangehörigen“\nim Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet –                   ersetzt durch „Vereinbarung vom 5. März und 7. April 2014\nzwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundes-\nim Hinblick auf Artikel 13 Absatz 1 der Vereinbarung vom           republik Deutschland und dem Verteidigungsministerium der\n27. April 2012 und 22. Mai 2012 zwischen dem Bundesminis-             Vereinigten Staaten von Amerika über die medizinische Ver-\nterium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und            sorgung von Mitgliedern der Streitkräfte und ihrer Familien-\ndem Marineministerium der Vereinigten Staaten von Amerika             angehörigen in ihrer jeweils geltenden Fassung“.\nüber den Austausch von Studenten, nachstehend als „Verein-\nbarung“ bezeichnet,                                                                                Artikel 3\nin dem Wunsch, die Vereinbarung zu ändern, um die Univer-             Artikel 13 Absatz 1 Sätze 2 und 3 erhalten folgenden Wortlaut:\nsität der Bundeswehr München darin aufzunehmen und so                 „Sie ist auf fünf (5) Jahre befristet und verlängert sich auto-\ndie Anzahl der Austauschmöglichkeiten zu erhöhen und die              matisch um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von\nGeltungsdauer der Vereinbarung zu verlängern –                        zwei (2) Monaten vor Beginn einer Austauschmaßnahme schrift-\nlich gekündigt wird. Sie kann jederzeit im schriftlichen Einverneh-\nsind übereingekommen, die Vereinbarung wie folgt zu ändern:        men der Vertragsparteien geändert werden.“\nArtikel 1                                                             Artikel 4\n1.1. Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgenden neuen          4.1. In Nummer 1 Ziffer 1 und in Nummer 2 der Anlage B wird\nWortlaut:                                                             „der Helmut-Schmidt-Universität“ durch „den Bundeswehr-\n„für die Bundesrepublik Deutschland: Studenten der Helmut-            universitäten“ ersetzt.\nSchmidt-Universität und der Universität der Bundeswehr München,          4.2. In Nummer 4, in Nummer 5 Ziffer 1 und 2 und in Num-\nnachfolgend als „Bundeswehruniversitäten“ bezeichnet;“                mer 6 der Anlage B wird „Helmut-Schmidt-Universität“ durch\n1.2. In Artikel 1 Absatz 2 Satz 1 wird „Helmut-Schmidt-            „Bundeswehruniversitäten“ ersetzt.\nUniversität“ durch „Bundeswehruniversitäten“ ersetzt.\nArtikel 5\n1.3. In Artikel 1 Absatz 2 Satz 2 wird „zur Helmut-Schmidt-\nUniversität“ durch „zu den Bundeswehruniversitäten“ ersetzt.             Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Annapolis am 16. Oktober 2017 in zwei Ur-\nschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nThomas J. Ernst\nFür das Marineministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nW E Carter"]}