{"id":"bgbl2-2017-28-11","kind":"bgbl2","year":2017,"number":28,"date":"2017-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/28#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-28-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_28.pdf#page=13","order":11,"title":"Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-10-26T00:00:00Z","page":1365,"pdf_page":13,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2017 1365\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 26. Oktober 2017\nDie Vereinbarung über die Gewährung deutscher Darlehen für das „Offene\nEnergieeffizienzprogramm (CEMIG)“ im Rahmen der dem Ziel der Entwicklung\nder Föderativen Republik Brasilien zugutekommenden bilateralen Zusammen-\narbeit in der Form eines Notenwechsels vom 20. Juli 2017/31. Juli 2017 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Födera-\ntiven Republik Brasilien über Finanzielle Zusammenarbeit 2015 wurde\nam 31. Juli 2017\nvollzogen; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 26. Oktober 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh","1366 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2017\nDer Geschäftsträger a.i.                                         Brasília, den 20. Juli 2017\nDer Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 20. August 2015 und\nauf die Nummer 2.8 des Protokolls der Regierungskonsultationen vom 6. Dezember 2016\nfolgende Vereinbarung über die Gewährung deutscher Darlehen im Rahmen der dem Ziel\nder nachhaltigen Entwicklung der Föderativen Republik Brasilien zugutekommenden\nbilateralen Finanziellen Zusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. In Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts-\nvorschriften stellt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland für das Vorhaben\n„Offenes Energieeffizienzprogramm (CEMIG)“ ein Darlehen im Wert von insgesamt\nbis zu 150 000 000 Euro (in Worten: einhundertfünfzig Millionen Euro) zur Verfügung.\nDieses Darlehen wird in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland\ngeltenden Rechtsvorschriften dem in der Anlage aufgeführten Empfänger von der\nKreditanstalt für Wiederaufbau (nachfolgend als „KfW“ bezeichnet) in der Absicht ge-\nwährt, in Übereinstimmung mit den in der Föderativen Republik Brasilien geltenden\nRechtsvorschriften das in der Anlage zu dieser Note aufgeführte Vorhaben gemäß der\ndarin enthaltenen Zweckbestimmung durchzuführen.\n2. a) Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt über einen Darlehensvertrag, der zwischen\ndem Empfänger und der KfW abzuschließen ist. Der Wortlaut und die Konditionen\ndes Darlehens sowie die Verwendungsmodalitäten gehen aus dem besagten\nDarlehensvertrag hervor.\nb) Die zuvor gemachten Ausführungen in Nummer 2 Buchstabe a entbinden die\nbrasilianischen Empfänger nicht, die geltenden Rechtsvorschriften der Föderativen\nRepublik Brasilien beim Abschluss dieser Darlehensverträge zu beachten.\nc) Der unter Nummer 2 unter Buchstabe a erwähnte Darlehensvertrag wird abge-\nschlossen, nachdem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Förde-\nrungswürdigkeit des in der Anlage benannten und an diesen Vertrag geknüpften\nVorhabens anerkannt hat.\nd) Der entsprechende Auszahlungszeitraum kann mit Einwilligung der zuständigen\nStellen beider Regierungen verlängert werden.\n3. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland kann von der Regierung der Födera-\ntiven Republik Brasilien für die Rückzahlung des dem Empfänger gewährten Darle-\nhens sowie die Zahlung der Zinsen und anderer Darlehenskosten für das in der Anlage\naufgeführte Vorhaben eine Sicherheit (zum Beispiel eine Staatsgarantie) verlangen,\nderen Gewährung an die Einhaltung der internen brasilianischen Anforderungen ge-\nbunden ist.\n4. a) Das Darlehen wird dem brasilianischen Projektträger für die vollständige oder an-\nteilige Finanzierung von Warenkäufen oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt,\ndie zur Durchführung des in der Anlage bezeichneten Vorhabens erforderlich ist,\nwie zum Beispiel Zahlungen an Lieferanten, Bauunternehmen oder Gutachter.\nb) Ein Teil des Darlehens kann zur Deckung der wechselkursbedingten Kosten dienen,\ndie bei der Umrechnung in die einheimische Währung zwecks Durchführung des\nin Spalte 1 der Anlage genannten Vorhabens entstehen.\n5. Die Verwendung der Darlehensmittel für die vollständige oder anteilige Zahlung der\nunter Nummer 4 Buchstabe a genannten Waren oder Dienstleistungen hat in Über-\neinstimmung mit den Richtlinien der KfW für die Beauftragung von Beratern sowie für\ndie Vergabe von Liefer- und Leistungsaufträgen in der Finanziellen Zusammenarbeit\nzu erfolgen, die unter anderem die bei der Ausschreibung internationaler Wettbewerbe\neinzuhaltenden Verfahren festlegen, es sei denn, solche Verfahren finden keine An-\nwendung oder sind nicht geeignet.\n6. In Bezug auf den Seetransport und die entsprechende Versicherung von Waren, die\nganz oder teilweise mit Darlehensmitteln erworben werden, vermeiden die beiden\nRegierungen im Rahmen ihrer jeweils anzuwendenden Gesetze und Verordnungen\nRestriktionen, die einem fairen und freien Wettbewerb der Transport- und Versiche-\nrungsunternehmen beider Länder schaden könnten.\n7. Für deutsche Staatsbürger, deren Dienstleistungen in der Föderativen Republik\nBrasilien zur Lieferung der unter Nummer 4 Buchstabe a aufgeführten Waren oder\nDienstleistungen erforderlich sind, gelten zwecks Ausübung ihrer Tätigkeit in der\nFöderativen Republik Brasilien in Übereinstimmung mit der brasilianischen Ausländer-\ngesetzgebung erleichterte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2017                          1367\n8. Die KfW übernimmt nicht die Zahlung von Steuern, Gebühren und öffentlichen Abga-\nben, die in der Föderativen Republik Brasilien in Zusammenhang mit dem Abschluss\nund der Durchführung der unter Nummer 2 Buchstaben a und b genannten Verträge\nanfallen.\n9. Die Zusage für das unter Nummer 1 in Verbindung mit der Anlage genannte Vorhaben\nund den unter Nummer 1 genannten Betrag entfällt, soweit nicht innerhalb von\nacht Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Darlehensvertrag geschlossen\nwurde. Die entsprechende Frist endet mit Ablauf des 31. Dezember 2018.\n10. Das in der Anlage bezeichnete Vorhaben kann nicht durch andere Vorhaben ersetzt\nwerden.\n11. Der Empfänger des Darlehens stellt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der KfW im Rahmen des abzuschließenden Vertrags Informationen und Daten\nüber den Fortschritt des in der Anlage aufgeführten Vorhabens zur Verfügung.\n12. Die beiden Regierungen konsultieren sich gegenseitig bezüglich eventuell auftauchen-\nder Fragen, die mit der gegenwärtigen Vereinbarung im Zusammenhang stehen.\n13. Die Anlage ist Bestandteil dieser Note.\n14. Diese Vereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlossen,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit der oben dargestellten Über-\neinkunft einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und die das\nEinverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz\neine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bildet, deren Wortlaut als verbindlich\nund endgültig festgelegt wird. Sie tritt für das in der Anlage genannte Vorhaben an dem\nDatum in Kraft, an dem bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine schrift-\nliche Notifizierung der Regierung der Föderativen Republik Brasilien darüber eingeht, dass\ndie innerbrasilianischen Voraussetzungen zur Unterzeichnung des Darlehensvertrages\ngegeben ist.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nChristoph Bundscherer\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Föderativen Republik Brasilien\nHerrn Aloysio Nunes Ferreira\nBrasília\nAnlage – Anexo\nZinsverbilligtes Darlehen – Empréstimo a juros reduzido\nVertragspartner            Zusagejahr             Betrag\nProjekt                                                                                       in €\nTomador do                  Ano da\nProjeto                                   Empréstimo ou             autorização            Montante\nDevedor                (do crédito)            em €\nOffenes Energieeffizienzprogramm (CEMIG)                   CEMIG Geração                         2015          150 Mio.\nPrograma Aberto de Eficiência Energética (CEMIG)           e Transmissão\n(CEMIG GT)\nOpen Programme for Energy Efficiency (CEMIG)"]}