{"id":"bgbl2-2017-28-10","kind":"bgbl2","year":2017,"number":28,"date":"2017-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/28#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-28-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_28.pdf#page=10","order":10,"title":"Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-10-26T00:00:00Z","page":1362,"pdf_page":10,"num_pages":3,"content":["1362 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2017\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 26. Oktober 2017\nDie Vereinbarung über die Gewährung deutscher Darlehen für das im Rahmen\nder dem Ziel der Entwicklung der Föderativen Republik Brasilien zugutekommen-\nden bilateralen Zusammenarbeit in der Form eines Notenwechsels vom 19. Juli\n2017/31. Juli 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Föderativen Republik Brasilien über Finanzielle Zusammen-\narbeit 2015 durchgeführte Vorhaben „ProKlima Programm für Erneuerbare\nEnergien und Energieeffizienz (BNDES)“ wurde\nam 31. Juli 2017\nvollzogen; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 26. Oktober 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2017           1363\nDer Geschäftsträger a.i.                                         Brasília, den 19. Juli 2017\nDer Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 20. August 2015\nfolgende Vereinbarung über die Gewährung deutscher Darlehen im Rahmen der dem\nZiel der nachhaltigen Entwicklung der Föderativen Republik Brasilien zugutekommenden\nbilateralen Finanziellen Zusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. In Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts-\nvorschriften stellt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland für das Vorhaben\n„ProKlima Programm für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (BNDES)“ ein\nDarlehen im Wert von insgesamt bis zu 265 000 000 Euro (in Worten: zweihundert-\nfünfundsechzig Millionen Euro) zur Verfügung. Dieses Darlehen wird in Überein-\nstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften\ndem in der Anlage aufgeführten Empfänger von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\n(nachfolgend als „KfW“ bezeichnet) in der Absicht gewährt, in Übereinstimmung mit\nden in der Föderativen Republik Brasilien geltenden Rechtsvorschriften das in der\nAnlage zu dieser Note aufgeführte Vorhaben gemäß der darin enthaltenen Zweck-\nbestimmung durchzuführen.\n2. a) Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt über einen Darlehensvertrag, der zwischen\ndem Empfänger und der KfW abzuschließen ist. Der Wortlaut und die Konditionen\ndes Darlehens sowie die Verwendungsmodalitäten gehen aus dem besagten\nDarlehensvertrag hervor.\nb) Die zuvor gemachten Ausführungen in Nummer 2 Buchstabe a entbinden die\nbrasilianischen Empfänger nicht, die geltenden Rechtsvorschriften der Föderativen\nRepublik Brasilien beim Abschluss dieser Darlehensverträge zu beachten.\nc) Der unter Nummer 2 unter Buchstabe a erwähnte Darlehensvertrag wird abge-\nschlossen, nachdem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Förde-\nrungswürdigkeit des in der Anlage benannten und an diesen Vertrag geknüpften\nVorhabens anerkannt hat.\nd) Der entsprechende Auszahlungszeitraum kann mit Einwilligung der zuständigen\nStellen beider Regierungen verlängert werden.\n3. a) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland kann von der Regierung der\nFöderativen Republik Brasilien für die Rückzahlung des dem Empfänger gewährten\nDarlehens sowie die Zahlung der Zinsen und anderer Darlehenskosten für das in\nder Anlage aufgeführte Vorhaben eine Sicherheit (zum Beispiel eine Staatsgarantie)\nverlangen, deren Gewährung an die Einhaltung der internen brasilianischen An-\nforderungen gebunden ist.\n4. a) Das Darlehen wird dem brasilianischen Projektträger für die vollständige oder an-\nteilige Finanzierung von Warenkäufen oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt,\ndie zur Durchführung des in der Anlage bezeichneten Vorhabens erforderlich ist,\nwie zum Beispiel Zahlungen an Lieferanten, Bauunternehmen und/oder Gutachter.\nb) Ein Teil des Darlehens kann zur Deckung der wechselkursbedingten Kosten dienen,\ndie bei der Umrechnung in die einheimische Währung zwecks Durchführung des\nin Spalte 1 der Anlage genannten Vorhabens entstehen.\n5. Die Verwendung der Darlehensmittel für die vollständige oder anteilige Zahlung der\nunter Nummer 4 Buchstabe a genannten Waren oder Dienstleistungen hat in Über-\neinstimmung mit den Richtlinien der KfW für die Beauftragung von Beratern sowie\nfür die Vergabe von Liefer- und Leistungsaufträgen in der Finanziellen Zusammen-\narbeit zu erfolgen, die unter anderem die bei der Ausschreibung internationaler Wett-\nbewerbe einzuhaltenden Verfahren festlegen, es sei denn, solche Verfahren finden\nkeine Anwendung oder sind nicht geeignet.\n6. In Bezug auf den Seetransport und die entsprechende Versicherung von Waren, die\nganz oder teilweise mit Darlehensmitteln erworben werden, vermeiden die beiden\nRegierungen im Rahmen ihrer jeweils anzuwendenden Gesetze und Verordnungen\nRestriktionen, die einem fairen und freien Wettbewerb der Transport- und Versiche-\nrungsunternehmen beider Länder schaden könnten.\n7. Für deutsche Staatsbürger, deren Dienstleistungen in der Föderativen Republik\nBrasilien zur Lieferung der unter Nummer 4 Buchstabe a aufgeführten Waren oder\nDienstleistungen erforderlich sind, gelten zwecks Ausübung ihrer Tätigkeit in der\nFöderativen Republik Brasilien in Übereinstimmung mit der brasilianischen Ausländer-\ngesetzgebung erleichterte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.","1364           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2017\n8. Die KfW übernimmt nicht die Zahlung von Steuern, Gebühren und öffentlichen Abga-\nben, die in der Föderativen Republik Brasilien in Zusammenhang mit dem Abschluss\nund der Durchführung der unter Nummer 2 Buchstaben a und b genannten Verträge\nanfallen.\n9. Die Zusage für das unter Nummer 1 in Verbindung mit der Anlage genannte Vorhaben\nund den unter Nummer 1 genannten Betrag entfällt, soweit nicht bis 31. Dezember\n2017 der entsprechende Darlehensvertrag geschlossen wurde.\n10. Das in der Anlage bezeichnete Vorhaben kann nicht durch andere Vorhaben ersetzt\nwerden.\n11. Der Empfänger des Darlehens stellt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der KfW im Rahmen des abzuschließenden Vertrags Informationen und Daten\nüber den Fortschritt des in der Anlage aufgeführten Vorhabens zur Verfügung.\n12. Die beiden Regierungen konsultieren sich gegenseitig bezüglich eventuell auftauchen-\nder Fragen, die mit der gegenwärtigen Vereinbarung im Zusammenhang stehen.\n13. Die Anlage ist Bestandteil dieser Note.\n14. Diese Vereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlossen,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit der oben dargestellten Über-\neinkunft einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und die das\nEinverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bildet, deren Wortlaut als verbindlich und\nendgültig festgelegt wird.\nSie tritt für das in der Anlage genannte Vorhaben an dem Datum in Kraft, an dem bei der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland eine schriftliche Notifizierung der Regierung\nder Föderativen Republik Brasilien darüber eingeht, dass die innerbrasilianischen Voraus-\nsetzungen zur Unterzeichnung des Darlehensvertrages gegeben ist.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nChristoph Bundscherer\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Föderativen Republik Brasilien\nHerrn Aloysio Nunes Ferreira\nBrasília\nAnlage – Anexo\nZinsverbilligtes Darlehen – Empréstimo a juros reduzido\nVertragspartner          Zusagejahr             Betrag\nProjekt                                                                                       in €\nTomador do                Ano da\nProjeto                                     Empréstimo ou            autorização           Montante\nDevedor               (do crédito)            em €\nProKlima Programm für Erneuerbare Energien und                Banco Nacional                      2015          265 Mio.\nEnergieeffizienz (BNDES)                                      de Desenvolvimento\nPrograma ProClima em Energias Renováveis                      Econômico e\nSocial (BNDES)\ne Eficiência Energética (BNDES)\nPro Climate Programme for Renewable Energies and\nEnergy Efficiency (BNDES)"]}