{"id":"bgbl2-2017-25-2","kind":"bgbl2","year":2017,"number":25,"date":"2017-10-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/25#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-25-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_25.pdf#page=9","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-kolumbianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-08-04T00:00:00Z","page":1289,"pdf_page":9,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2017 1289\nBekanntmachung\nder deutsch-kolumbianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 4. August 2017\nDie Vereinbarung über die Zusage eines Darlehens des\nJahres 2014 in der Form eines Notenwechsels vom\n9. Februar 2017/16. Februar 2017 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Republik Kolumbien über Finanzielle Zusammenarbeit\n(Vorhaben: „Sektorreformprogramm Umwelt, Phase II“) ist\nnach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 16. Februar 2017\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 4. August 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh","1290 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2017\nBotschaft                                                    Bogotá, D.C., 9. Februar 2017\nder Bundesrepublik Deutschland\nBogotá\nIhre Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen über Entwicklungszusam-\nmenarbeit vom 4. Dezember 2014 sowie auf der Grundlage des am 19. Juli 2012 in Bogotá\nunterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Kolumbien über Finanzielle Zusammenarbeit folgende\nVereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der\nRepublik Kolumbien, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das Programm\n„Sektorreformprogramm Umwelt, Phase II“ ein Darlehen von bis zu 75 000 000 Euro\n(in Worten: fünfundsiebzig Millionen Euro) zu erhalten.\n2. Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Betrags entfällt, soweit nicht innerhalb von\nsieben Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Darlehensvertrag geschlossen\nwurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2021.\n3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des am 19. Juli 2012 in Bogotá unterzeichneten\nAbkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Republik Kolumbien über Finanzielle Zusammenarbeit auch für dieses Vor-\nhaben.\n4. Diese Vereinbarung kann in gegenseitigem Einvernehmen der Seiten durch einen\nNotenwechsel geändert werden. Die Änderungen treten am Tag des Erhalts der\nAntwortnote in Kraft.\n5. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Kolumbien mit den unter den Nummern 1 bis 5\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nMichael Bock\nBotschafter\nIhrer Exzellenz\nder Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Kolumbien\nFrau María Ángela Holguín Cuéllar\nBogotá"]}