{"id":"bgbl2-2017-24-1","kind":"bgbl2","year":2017,"number":24,"date":"2017-09-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/24#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-24-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_24.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ägyptischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit;","page":1250,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["1250 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 14. September 2017\nBekanntmachung\ndes deutsch-ägyptischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. August 2017\nDas in Berlin am 12. Juni 2017 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Arabischen Republik\nÄgypten über vier prioritäre Vorhaben der Finanziellen\nZusammenarbeit ist nach seinem Artikel 5 Absatz 1\nam 6. Juli 2017\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 23. August 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nKlaus Krämer","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 14. September 2017                    1251\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Arabischen Republik Ägypten\nüber vier prioritäre Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland              Die der Regierung der Arabischen Republik Ägypten von\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland für den\nund\nBetrag bis zu 61 522 665,10 EUR (in Worten: einundsechzig\ndie Regierung der Arabischen Republik Ägypten –             Millionen fünfhundertzweiundzwanzigtausend sechshundert-\nfünfundsechzig Euro und zehn Cent) des unter Nummer 1\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen          Buchstabe a angeführten Darlehens gewährten Konditionen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen           lauten:\nRepublik Ägypten,\n– 40 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-       – 0,75 Prozent Zinsen per annum.\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu         Die der Regierung der Arabischen Republik Ägypten von\nvertiefen,                                                           der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für den ver-\nbleibenden Betrag bis zu 80 000 000 EUR (in Worten: achtzig\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\nMillionen Euro) der oben angeführten Darlehen gewährten\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\nKonditionen lauten:\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung     – 30 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),\nin der Arabischen Republik Ägypten beizutragen,                      – 2 Prozent Zinsen per annum.\nunter Bezugnahme auf die Verbalnote Nummer 597 vom            2. Einen Finanzierungsbeitrag von bis zu 3 500 000 EUR (in\n17. Dezember 2012 der Botschaft der Bundesrepublik Deutsch-          Worten: drei Millionen fünfhunderttausend Euro) für eine not-\nland in Kairo an das Ministerium für Internationale Zusammen-        wendige Begleitmaßnahme zur Durchführung und Betreuung\narbeit der Arabischen Republik Ägypten über die Zusage von           des unter Nummer 1 Buchstabe c genannten Vorhabens.\nMitteln der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit sowie       (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\ndie Verbalnote Nummer 743 vom 1. Dezember 2015 und die           nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nVerbalnote Nummer 776 vom 22. Dezember 2015 der Botschaft        land und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten durch\nder Bundesrepublik Deutschland in Kairo an das Ministerium für   andere Vorhaben ersetzt werden.\nInternationale Zusammenarbeit der Arabischen Republik Ägypten\nüber die Zusage von Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit –       (3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nder Regierung der Arabischen Republik Ägypten zu einem\nsind wie folgt übereingekommen:                               späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finan-\nzierungsbeiträge zur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten\nVorhaben oder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige\nArtikel 1\nBegleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung der in\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht   Absatz 1 genannten Vorhaben von der KfW zu erhalten, findet\nes der Regierung der Arabischen Republik Ägypten oder ande-      dieses Abkommen Anwendung.\nren, von beiden Regierungen gemeinsam auszuwählenden Emp-\nfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgende                                Artikel 2\nBeträge zu erhalten:\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\n1. Darlehen von insgesamt 141 522 665,10 EUR (in Worten: ein-    Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie\nhunderteinundvierzig Millionen fünfhundertzweiundzwanzig-   das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der\ntausend sechshundertfünfundsechzig Euro und zehn Cent)      KfW und den Empfängern der Darlehen und der Finanzierungs-\nfür die Vorhaben:                                           beiträge zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik\na) „Windpark Golf von Suez“ bis zu 72 022 665,10 EUR        Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\n(in Worten: zweiundsiebzig Millionen zweiundzwanzigtau-    (2) Die Zusage des in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buch-\nsend sechshundertfünfundsechzig Euro und zehn Cent),    stabe a genannten Betrages entfällt, soweit nicht innerhalb von\nacht Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Darle-\nb) „Programm Energieeffizienz“ bis zu 11 000 000 EUR (in\nhens- und Finanzierungsverträge geschlossen wurden. Für den\nWorten: elf Millionen Euro),\nBetrag in Höhe von 7 494 000 EUR (in Worten: sieben Millionen\nc) „KKMU-Finanzierung“ bis zu 33 500 000 EUR (in Worten:    vierhundertvierundneunzigtausend Euro) aus dem Haushalt 2007\ndreiunddreißig Millionen fünfhunderttausend Euro),      endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2015, für den Betrag\nin Höhe von 17 500 000 EUR (in Worten: siebzehn Millionen\nd) „Integriertes Sektorprogramm Bewässerung“ bis zu\nfünfhunderttausend Euro) aus dem Haushalt 2008 endet die Frist\n25 000 000 EUR (in Worten: fünfundzwanzig Millionen\nmit Ablauf des 31. Dezember 2016, für den Betrag in Höhe von\nEuro),\n12 028 665,10 EUR (in Worten: zwölf Millionen achtundzwanzig-\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vor-      tausend sechshundertfünfundsechzig Euro und zehn Cent) aus\nhaben festgestellt worden ist.                              dem Haushalt 2009 endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember","1252          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 14. September 2017\n2017, für den Betrag in Höhe von 24 500 000 EUR (in Worten:                                           Artikel 3\nvierundzwanzig Millionen fünfhunderttausend Euro) aus dem\nDie Regierung der Arabischen Republik Ägypten stellt die KfW\nHaushalt 2010 endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2018,\nvon sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei,\nfür den Betrag in Höhe von 9 000 000 EUR (in Worten: neun\ndie im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der in\nMillionen Euro) aus dem Haushalt 2011 endet die Frist mit\nArtikel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Arabischen Republik\nAblauf des 31. Dezember 2019, für den Betrag in Höhe von\nÄgypten erhoben werden.\n1 500 000 EUR (in Worten: eine Million fünfhunderttausend Euro)\naus dem Haushalt 2012 endet die Frist mit Ablauf des 31. De-\nzember 2020.                                                                                          Artikel 4\n(3) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buch-                  Die Regierung der Arabischen Republik Ägypten überlässt bei\nstaben b bis d und Nummer 2 genannten Beträge entfällt, soweit           den sich aus der Darlehensgewährung und der Gewährung der\nnicht innerhalb von acht Jahren nach dem Zusagejahr die ent-             Finanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen\nsprechenden Darlehens- und Finanzierungsverträge geschlossen             und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und\nwurden. Für den Betrag in Höhe von 11 000 000 EUR (in Worten:            Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\nelf Millionen Euro) aus dem Haushalt 2011 endet die Frist mit            Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-\nAblauf des 31. Dezember 2019, für den Betrag in Höhe von                 kehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland\n33 500 000 EUR (in Worten: dreiunddreißig Millionen fünfhundert-         ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die\ntausend Euro) aus dem Haushalt 2012 endet die Frist mit                  für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nAblauf des 31. Dezember 2020, für den Betrag in Höhe von                 Genehmigungen.\n25 000 000 EUR (in Worten: fünfundzwanzig Millionen Euro) aus\ndem Haushalt 2012 endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember                                         Artikel 5\n2020, für den Betrag in Höhe von 3 500 000 EUR (in Worten:\n(1) Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die\ndrei Millionen fünfhunderttausend Euro) aus dem Haushalt 2012\nRegierung der Arabischen Republik Ägypten der Regierung der\nendet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2020.\nBundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat, dass die innerstaat-\n(4) Die Regierung der Arabischen Republik Ägypten, soweit             lichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maß-\nsie nicht selbst Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der KfW             gebend ist der Tag des Eingangs der Mitteilung.\nalle Zahlungen in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der\n(2) Die Registrierung dieses Abkommens beim Sekretariat der\nDarlehensnehmer, aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden\nVereinten Nationen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten\nVerträge, garantieren.\nNationen wird unverzüglich nach seinem Inkrafttreten von der\n(5) Die Regierung der Arabischen Republik Ägypten, soweit             Regierung der Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die\nsie nicht Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige          Regierung der Arabischen Republik Ägypten wird unter Angabe\nRückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu                 der VN-Registrierungsnummer von der erfolgten Registrierung\nschließenden Finanzierungsverträge entstehen können, gegen-              unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen\nüber der KfW garantieren.                                                bestätigt worden ist.\nGeschehen zu Berlin am 12. Juni 2017 in deutscher, arabi-\nscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich\nist. Bei unterschiedlicher Auslegung des deutschen und des\narabischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. G e r d M ü l l e r\nDr. P h i l i p p A c k e r m a n n\nFür die Regierung der Arabischen Republik Ägypten\nDr. S a h a r N a s r"]}