{"id":"bgbl2-2017-23-1","kind":"bgbl2","year":2017,"number":23,"date":"2017-09-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/23#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_23.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen gegen Doping","law_date":"2017-07-25T00:00:00Z","page":1226,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1226        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. September 2017\nTag                                                                     Inhalt                                                                                 Seite\n18. 8. 2017  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats über Geldwäsche sowie\nErmittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung\ndes Terrorismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1244\n22. 8. 2017  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-georgischen Abkommens über die Zusammen-\narbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von\nerheblicher Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1247\n22. 8. 2017  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Beweisaufnahme\nim Ausland in Zivil- oder Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1247\n22. 8. 2017  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 2001 des Übereinkommens über die\nUmweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   1248\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Zusatzprotokolls zum Übereinkommen gegen Doping\nVom 25. Juli 2017\nDas Zusatzprotokoll vom 12. September 2002 (BGBl. 2007 II S. 706, 707) zum\nÜbereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping (BGBl. 1994 II S. 334, 335)\nwird nach seinem Artikel 5 Absatz 2 für\nSpanien*                                                                                   am 1. November 2017\nnach Maßgabe einer Erklärung zu Gibraltar\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n5. Dezember 2009 (BGBl. II S. 1302).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite des Europarats unter www.conventions.coe.int einsehbar. Gleiches gilt für die ggf.\ngemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 25. Juli 2017\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h"]}