{"id":"bgbl2-2017-2-4","kind":"bgbl2","year":2017,"number":2,"date":"2017-01-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/2#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-2-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_2.pdf#page=7","order":4,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die deutsche Beteiligung am George C. Marshall Center – Europäisches Zentrum für sicherheitspolitische Studien in Garmisch-Partenkirchen","law_date":"2016-12-22T00:00:00Z","page":31,"pdf_page":7,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017       31\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Internationalen Übereinkommens von 1979\nüber den Such- und Rettungsdienst auf See\nVom 20. Dezember 2016\nDas Internationale Übereinkommen vom 27. April 1979 über den Such- und\nRettungsdienst auf See (BGBl. 1982 II S. 485, 486; 2007 II S. 782, 783) ist nach\nseinem Artikel V Absatz 3 für\nGuinea-Bissau                                                   am 23. November 2016\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n5. April 2016 (BGBl. II S. 502).\nBerlin, den 20. Dezember 2016\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die deutsche Beteiligung\nam George C. Marshall Center – Europäisches Zentrum\nfür sicherheitspolitische Studien in Garmisch-Partenkirchen\nVom 22. Dezember 2016\nDie in Garmisch-Partenkirchen am 5. Oktober 2016 unterzeichnete Verein-\nbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von\nAmerika über die deutsche Beteiligung am George C. Marshall Center – Europä-\nisches Zentrum für sicherheitspolitische Studien in Garmisch-Partenkirchen ist\nnach ihrem Artikel 8 Absatz 1 Satz 1\nam 5. Oktober 2016\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nWeiter wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 8 Absatz 5 dieser Verein-\nbarung die Vereinbarung vom 2. Dezember 1994 zwischen dem Bundesminister\nder Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungs-\nminister der Vereinigten Staaten von Amerika über die deutsche Beteiligung am\nEuropäischen George C. Marshall Zentrum für sicherheitspolitische Studien in\nGarmisch-Partenkirchen (nicht veröffentlicht)\nmit Ablauf des 4. Oktober 2016\naußer Kraft getreten ist.\nBonn, den 22. Dezember 2016\nB u n d e s m i n i s te r i u m d e r Ve r te i d i g u n g\nIm Auftrag\nDr. W e i n g ä r t n e r","32                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nüber die deutsche Beteiligung\nam George C. Marshall Center – Europäisches Zentrum\nfür sicherheitspolitische Studien in Garmisch-Partenkirchen\nDas Bundesministerium der Verteidigung                                            Artikel 1\nder Bundesrepublik Deutschland („BMVg“)\nZur Erfüllung seines Auftrags wird das GCMZ – nach Maßgabe\nund                              der nachfolgenden Bestimmungen – bestrebt sein,\ndas Verteidigungsministerium                  (1)   als ein Forum zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung eines\nder Vereinigen Staaten von Amerika („DoD“)                   Netzwerks für sicherheits- und verteidigungspolitische Kon-\ntakte zum Nutzen der Vertragsparteien zu dienen;\n(im Folgenden gemeinsam als\n„die Vertragsparteien“ bezeichnet) –              (2)   das sicherheits- und verteidigungspolitische Verständnis so-\nwie die professionelle Weiterbildung ziviler und militärischer\nin dem Bestreben, ihre Bündnissolidarität zu bekräftigen und        Teilnehmer im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zu för-\ndurch Dialog, Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den ande-           dern;\nren Staaten des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats („EAPR“),   (3)   Konferenzen, Seminare und sonstigen Informations-\nder Partnerschaft für den Frieden, des Mittelmeerdialogs und der       austausch durchzuführen;\nEuropäischen Union auf eine dauerhafte Friedensordnung in\nEuropa und den angrenzenden Regionen mittels Befassung mit       (4)   Ausbildung für Offiziere in Auslandsverwendung oder mit\ntransnationalen und regionalen sicherheitspolitischen Herausfor-       geplanter Auslandsverwendung sowie Sprachausbildung zu\nderungen hinzuarbeiten und                                             betreiben;\n(5)   Aktivitäten der Nordatlantikvertragsorganisation („NATO“),\nin Anbetracht der Einrichtung des George C. Marshall Center –       an denen die EAPR-Partner, die Staaten der Partnerschaft\nEuropäisches Zentrum für sicherheitspolitische Studien                 für den Frieden und Teilnehmer des Mittelmeerdialogs teil-\n(„GCMZ“) durch die Regierung der Vereinigten Staaten von               nehmen, zu unterstützen;\nAmerika im Jahre 1992,\n(6)   sonstige aufgabenbezogene Tätigkeiten, soweit genehmigt,\nin Anbetracht der Vereinbarung vom 2. Dezember 1994 zwi-            zu unterstützen.\nschen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik     Das DoD kann die vorstehenden aufgabenbezogenen Tätigkeiten\nDeutschland und dem Verteidigungsminister der Vereinigten        vorbehaltlich der vorherigen Konsultation zwischen den Vertrags-\nStaaten von Amerika über die deutsche Beteiligung am Europä-     parteien ändern.\nischen George C. Marshall Zentrum für sicherheitspolitische Stu-\ndien in Garmisch-Partenkirchen mit Anlagen („Vereinbarung von\n1994“), welche die Amtsführung für das GCMZ festlegt,                                         Artikel 2\nBeide Vertragsparteien streben an, in Anerkennung der jewei-\nin Anbetracht der entsprechenden Unterstützung des GCMZ       ligen Interessenprioritäten beider Vertragsparteien das Mandat\nmit Personal und finanziellen Mitteln durch die Bundesrepublik   des GCMZ zum Umgang mit regionalen und transnationalen\nDeutschland als engem Verbündeten und Partner der Vereinigten    Sicherheitsproblemen zu unterstützen und ausgewogen zu\nStaaten von Amerika,                                             gestalten. Die Vertragsparteien machen ihre Interessen geltend\nund koordinieren diese durch gegenseitige Konsultationen im\nin Anbetracht der Aufgabe des GCMZ als wichtige Einrichtung   Rahmen der Programmplanungs- und -durchführungsprozesse.\nfür die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit zur Schaffung       Diese Konsultationen umfassen jährliche Weisungen der Ver-\neines stabileren Sicherheitsumfelds durch die Unterstützung de-  tragsparteien an das GCMZ als Vorgabe für dessen Programm-\nmokratischer Institutionen und Beziehungen und die Förderung     planung und Zuweisung von Teilnehmern zu Veranstaltungen.\neines aktiven, friedlichen und ressortübergreifenden Ansatzes im Das BMVg hat die Möglichkeit, das Jahresprogramm des GCMZ\nUmgang mit transnationalen und regionalen sicherheitspoli-       zu prüfen und zu billigen, bevor es dem DoD zur abschließenden\ntischen Herausforderungen sowie den Aufbau und die Festigung     Prüfung und Genehmigung vorgelegt wird. Der durch das BMVg\ntragfähiger Partnerschaften weltweit,                            entsandte Stellvertretende Direktor, nachfolgend als Stellvertre-\ntender Direktor (Bundesrepublik Deutschland, „DEU“) bezeich-\nin Anbetracht des Wunsches des BMVg, seine Beteiligung am     net, stellt sämtliche vom BMVg benötigten Programminformatio-\nGCMZ zu verstärken und seine Beiträge zum Betrieb des GCMZ       nen bereit, welche die politischen Interessen des BMVg in der\nzu erhöhen, und                                                  jährlichen Programmplanung des GCMZ berücksichtigen sollen.\nin Anbetracht des Wunsches beider Vertragsparteien, eine\nArtikel 3\nneue Vereinbarung zu schließen, die diese neuen Absprachen\nwiderspiegelt –                                                     (1) Das GCMZ wird von dem durch den Staatssekretär für\nGrundsatzangelegenheiten des DoD (Under Secretary of Defense\nsind wie folgt übereingekommen:                               for Policy, „USD(P)“) in Absprache mit dem Befehlshaber des","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017                            33\nUS-Oberkommandos Europa (U.S. European Command, „USEU-                                           Artikel 4\nCOM“) eingesetzten Direktor geleitet. Die Dienststelle des Direk-\ntors besteht aus dem Direktor, dem durch das DoD benannten            (1) Der von den Vertragsparteien am Tag der Unterzeichnung\nStellvertretenden Direktor, nachfolgend als Stellvertretender      dieser Vereinbarung vorgesehene Organisations- und Stellenplan\nDirektor (Vereinigte Staaten von Amerika, „USA“) bezeichnet,       des GCMZ ist in der Anlage A zu dieser Vereinbarung aufgeführt.\ndem Stellvertretenden Direktor (DEU) und dem Diplomatischen        Das DoD ist befugt, organisatorische und personelle Änderungen\nMitarbeiter (Diplomat in Residence, durch das DoD benannt). Der    im Organisations- und Stellenplan des GCMZ vorzunehmen, die\nDirektor des GCMZ hat endgültige Entscheidungsbefugnis in          weder deutsches Personal betreffen noch nach Artikel 6 Absatz 5\nallen das GCMZ betreffenden Angelegenheiten.                       einer Zustimmung beider Vertragsparteien bedürfen.\n(2) Der Stellvertretende Direktor (USA) wird vom Direktor des      (2) Das BMVg stellt dem GCMZ das in Anlage B aufgeführte\nGCMZ zur Genehmigung durch den USD(P) vorgeschlagen. Der           Personal zur Verfügung. Es besteht aus dem Stellvertretenden\nStellvertretende Direktor (USA) ist ein ehemaliger ranghoher US-   Direktor (DEU) und den Angehörigen des Deutschen Elements.\nOffizier oder ein hochrangiger Beschäftigter des öffentlichen      Leiter des Deutschen Elements ist der vom BMVg eingesetzte\nDienstes der Vereinigten Staaten von Amerika. Dem Stellvertre-     Dienstälteste Deutsche Offizier. Das BMVg kann dem GCMZ in\ntenden Direktor (USA) obliegt die Führung beziehungsweise          Abstimmung mit der Dienststelle des Direktors vorübergehend\nLeitung des Stabes, die hauptverantwortliche Aufsicht über die     zusätzliches Personal zuweisen. Ungeachtet seiner Rechts-\nLeiter der wichtigsten Abteilungen sowie die Steuerung der         stellung als Personal der deutschen Streitkräfte und seiner\nAufgaben der genannten Leiter mit Ausnahme des Stellvertreten-     entsprechenden nationalen Pflichten und Aufgaben wird das\nden Direktors (DEU) und der Angehörigen des Deutschen              Personal des Deutschen Elements in die Organisationsstruktur\nElements. Was das deutsche Personal angeht, so arbeitet der        des GCMZ integriert.\nStellvertretende Direktor (USA) mit dem Dienstältesten Deut-\nschen Offizier zusammen.\nArtikel 5\n(3) Der Stellvertretende Direktor (DEU) wird vom BMVg nach\nRücksprache mit dem USD(P) benannt. Es hat sich hierbei um            (1) Das GCMZ stellt dem Stellvertretenden Direktor (DEU) und\neinen ehemaligen Angehörigen der deutschen Dienstgradgruppe        dem Personal des Deutschen Elements den nötigen Büroraum\nder Generale zu handeln. Er wird dem Direktor unmittelbar          und die erforderliche Ausstattung zur Verfügung.\nberichten und dient als Hauptansprechpartner zwischen dem\nBMVg und dem GCMZ, um sicherzustellen, dass die deutschen             (2) Die Nutzung der Verpflegungseinrichtung, der Fürsorge-,\nGrundsatzweisungen in die Programmplanung und -durchfüh-           Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen sowie sonstiger Unterstüt-\nrung einfließen. Dem Stellvertretenden Direktor (DEU) obliegen     zungseinrichtungen der Vereinigten Staaten von Amerika im\nfolgende Aufgaben:                                                 GCMZ durch den Stellvertretenden Direktor (DEU) und das\nDeutsche Element erfolgt nach den anwendbaren internationalen\na) Beratung des GCMZ in allen Angelegenheiten deutscher            Vereinbarungen und Vorschriften.\nSicherheits- und Militärpolitik;\nb) Funktion als Verbindungsperson für bilaterale Kontakte der                                    Artikel 6\nBundeswehr mit den Streitkräften der Kooperationspartner;\n(1) Die in Anlage C zu dieser Vereinbarung festgelegten\nc) Weiterentwicklung der Lehr- und Veranstaltungspläne des         Ausgaben für den Betrieb und die Programme werden von den\nGCMZ, der Ausgestaltung von Veranstaltungen und der Pro-       Vertragsparteien nach den Absätzen 2, 3 und 4 zu angemesse-\ngramme des GCMZ;                                               nen Anteilen getragen. Die Nettoausgaben des GCMZ umfassen\nd) Empfehlungen für mittel- bis langfristige Planungen für die     Ausgaben abzüglich Erstattungen.\nLehr- und Einsatzmittel sowie Infrastruktur und Einrichtungen\nin Zusammenarbeit mit den anderen Angehörigen der Dienst-         (2) Das BMVg finanziert 25 Prozent der tatsächlich anfallenden\nstelle des Direktors;                                          gebilligten Netto-Betriebskosten, wobei die Vertragsparteien sich\ndarin einig sind, dass dies einen angemessenen Anteil des BMVg\ne) Unterrichtung über und Unterstützung des Planungs- und          an den Netto-Betriebskosten im Rahmen seiner Beteiligung am\nEntscheidungsprozesses zu am GCMZ durchgeführten               GCMZ darstellt.\nProgrammen (resident) und auswärtigen Programmen (non-\nresident) des GCMZ sowie Zuweisung der Teilnehmer im              (3) Zusätzlich zur Beteiligung nach Absatz 2 leistet das BMVg\nAuftrag des BMVg unter Berücksichtigung der spezifischen       weitere finanzielle Beiträge für die im Interesse des BMVg in den\ndeutschen Interessen, Prioritäten und Weisungen;               gemeinsamen jährlichen Programmplan des GCMZ aufgenom-\nmenen Aktivitäten. Der Umfang dieser weiteren Beiträge wird\nf) Vorlegen des endgültigen Entwurfs des jährlichen Programm-      jährlich durch das BMVg festgelegt und beträgt höchstens\nplans beim BMVg zur Zustimmung im Auftrag des GCMZ;            25 Prozent der Netto-Programmausgaben des GCMZ.\ng) unterstützende Begleitung des Genehmigungsprozesses für\n(4) Die Gesamtbeteiligung des BMVg am GCMZ beträgt\nden empfohlenen deutschen finanziellen Beitrag zum GCMZ-\nhöchstens insgesamt fünf Millionen US-Dollar pro Haushaltsjahr.\nHaushalt und der Zweckbestimmung dieses Beitrags im Auf-\ntrag des GCMZ;                                                    (5) Einzelheiten des Haushaltsverfahrens zur gemeinsamen\nh) Ausbau und Pflege der Außenbeziehungen zu Verbündeten           Finanzierung sind in Anlage C zu dieser Vereinbarung geregelt.\nund Partnern sowie Zusammenarbeit mit deutschen Stellen        Die Vertragsparteien müssen vorgeschlagene Änderungen der\nim Auftrag des GCMZ;                                           Organisation oder des Haushalts des GCMZ, die eine Änderung\nder vereinbarten finanziellen Regelungen bewirken können,\ni)  Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Vor-          schriftlich genehmigen. Der Programmplan berechtigt das\nlesungen und Seminaren am GCMZ;                                GCMZ, Haushaltsmittel entsprechend der Genehmigung durch\nj)  Unterrichtung des Abteilungsleiters Politik im BMVg über       die Vertragsparteien zu verwenden.\nwichtige Angelegenheiten und Aktivitäten des GCMZ in\n(6) Alle Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen dieser\nAbstimmung mit dem Direktor.\nVereinbarung richten sich nach der Verfügbarkeit und den\n(4) Der Stellvertretende Direktor (USA), der Stellvertretende   Beschränkungen der rechtmäßig bewilligten Haushaltsmittel.\nDirektor (DEU), der Diplomatische Mitarbeiter sowie die Leiter der Darüber hinaus unterliegen die Pflichten der Vertragsparteien\nwichtigsten Abteilungen treffen sich in regelmäßigen Abständen     ihren jeweiligen nationalen Gesetzen, Regularien und Politiken\nmit dem Ziel, den Direktor des GCMZ durch Ratschläge und           und sind abhängig von der Ermächtigung und Bereitstellung der\nEmpfehlungen zu unterstützen.                                      Haushaltsmittel im Sinne dieser Vereinbarung.","34                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017\nArtikel 7                                   (3) Die Vertragsparteien kommen innerhalb von zwei Jahren\nnach Inkrafttreten dieser Vereinbarung zusammen, um die\nStreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien im Rahmen\nAnwendung ihrer Bestimmungen in der Praxis zu überprüfen und\ndieser Vereinbarung werden ausschließlich durch Konsultationen\num zu ermitteln, ob Änderungen oder Ergänzungen zur Verbes-\nzwischen den Vertragsparteien beigelegt und weder an ein\nserung des Betriebs des GCMZ erforderlich sind.\nnationales oder internationales Gericht oder eine andere Person\noder einen anderen Rechtsträger zur Beilegung verwiesen.\n(4) Diese Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei unter\nEinhaltung einer Frist von zwölf Monaten gegenüber der anderen\nArtikel 8                                Vertragspartei schriftlich gekündigt werden.\n(1) Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.\n(5) Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung\nSie kann jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen der Vertrags-\nvon 1994 außer Kraft.\nparteien schriftlich geändert oder ergänzt werden.\n(2) Die Anlagen A, B und C zu dieser Vereinbarung sind                (6) Im Rahmen der Vereinbarung von 1994 eingegangene\nBestandteil dieser Vereinbarung und können jederzeit im beid-        finanzielle Verpflichtungen bleiben für das Haushaltsjahr 2016\nseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien schriftlich geändert      gültig. Im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung eingegangene\noder ergänzt werden. Die Änderungen und Ergänzungen werden           finanzielle Verpflichtungen werden mit Beginn des Haushalts-\nBestandteile dieser Vereinbarung.                                    jahres 2017 wirksam.\nGeschehen zu Garmisch-Partenkirchen am 5. Oktober 2016 in\nzwei Urschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wo-\nbei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nRalf Brauksiepe\nFür das Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nRober t O. Work","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017                                                           35\nAnlage A\nOrganisations- und Stellenplan\nGeorge C. Marshall Center – Europäisches Zentrum\nfür sicherheitspolitische Studien\nAktueller Organisationsplan\nGeorge C. Marshall European Center for Security Studies\nCurrent Organization Chart\nDirector (US)\nDiplomat in\nDep Director (DEU)         Dep Director (US)\nResidence (US)\nSecretary of the\nJoint Staff (US)\nGerman Element           College of Int’l &                    Directorate of                       Partner Language       Plans and Strategy Partnership for Peace\nCommander                   Sec Studies                  Business Operations                   Training Center Europe        Directorate         Consortium\n(DEU)                      Dean (US)                       Director (US)                          Director (US)           Director (US)       Exec Dir (US)\n(Dual       Deputy Dean           Deputy Dean                                                                           Deputy Director    Deputy Director\nhatted)    Non-Resident (DEU)     Resident (DEU)                                                                              (DEU)              (DEU)\nGlossar\nDirector (US)                                                    Direktor (USA)\nDep Director (DEU)                                               Stellvertretender Direktor (DEU)\nDep Director (US)                                                Stellvertretender Direktor (USA)\nDiplomat in Residence (US)                                       Diplomatischer Mitarbeiter (USA)\nSecretary of the Joint Staff (US)                                Stabssekretariat (USA)\nGerman Element Commander (DEU)                                   Dienstältester Deutscher Offizier (DEU)\nCollege of Int’l and Sec Studies                                 Institut für internationale und Sicherheits-\nDean (US)                                                        studien\nDekan (USA)\nDirectorate of Business Operations                               Direktorat für Geschäftsführung\nDirector (US)                                                    Direktor (USA)\nPartner Language Training Center Europe                          Sprachenzentrum für verbündete Staa-\nDirector (US)                                                    ten – Europa (PLTCE)\nDirektor (USA)\nPlans and Strategy Directorate                                   Direktorat Strategische Planung\nDirector (US)                                                    Leiter (USA)\nPartnership for Peace Consortium                                 Konsortium der Partnerschaft für den\nExec Dir (US)                                                    Frieden\nExekutivdirektor (USA)\nDual hatted                                                      mit Doppelfunktion","36 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017\nGlossar\nDeputy Dean Non-Resident (DEU)          Stellvertretender Dekan, Auswärtige\nProgramme (DEU)\nDeputy Dean Resident (DEU)              Stellvertretender Dekan, Residente am\nGCMZ durchgeführte Programme (DEU)\nDeputy Director (DEU)                   Stellvertretender Leiter (DEU)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017                    37\nGeorge C. Marshall Center – Europäisches Zentrum für sicherheitspolitische Studien\nDienstpostenplan\nDIREKTORAT           ABTEILUNG              REFERAT                Bezeichnung                         Einstufung/\nNationalität\nDIENSTSTELLE DES                                                   Direktor                            TITEL-X\nDIREKTORS\nStellvertretender Direktor (USA)    TITEL-X\nStellvertretender Direktor (DEU)    ZIV DEU\nDiplomatischer Mitarbeiter          Sonstiges\nExecutive Assistant (OA)            GS9\nDEUTSCHES UNTER-                                                   Leiter, Deutsches                   O2 DEU\nSTÜTZUNGSELEMENT                                                   Unterstützungselement               (A9/A10)\nBürokraft/                          ZIV DEU\nFremdsprachenassistent              (E8)\nUnteroffizier/Leiter                E8 DEU\n(A7-A9M)\nPersonalsachbearbeiter              E8 DEU\n(A7-A9M)\nSTRATEGISCHE                                                       Leiter, Direktorat Strategische     O6\nPLANUNG                                                            Planung\nStellvertretender Leiter,           O5 DEU\nDirektorat Strategische Planung     (A15)\nREGIONALE UND          Regional Analyst                    O4\nFUNKTIONALE            Regional Analyst                    O4\nANGELEGENHEITEN        Regional Analyst                    O4\nVerbindungs- & Regionale            O4/O5 DEU\nPlanung                             (A13/A14)\nSTRATEGISCHE           Planungsoffizier                    O4\nPLANUNG\nAUSWERTUNG             Leiter, Referat Auswertung          O4\nSTABSSEKRETARIAT                                                   Leiter, Stabssekretariat            O5\nVertrauensperson Mannschaften       E7\nEinsatzoffizier                     O3\nLAUFENDE                                      Liegenschaftstechniker              O3\nOPERATIONEN\nSicherheitsoffizier                 GS11\nPROTOKOLL                                     Protokolloffizier                   GS13\nFachkraft für Protokoll             GS11\nÖFFENTLICHKEITS-                              Leiter Öffentlichkeitsarbeit        GS12\nARBEIT\nFachkraft für Öffentlichkeitsarbeit GS11\nFachkraft für Öffentlichkeitsarbeit E8 DEU\n(A7-A9M)\nIT-Web-Spezialist                   CON\nBÜRO DES RECHTS-                              Rechtsberater                       O4\nBERATERS\nGESCHÄFTSFÜHRUNG                                                   Leiter, Direktorat für              O6/GS15\nGeschäftsführung\nStellvertretender Leiter,           O5\nDirektorat für Geschäftsführung","38          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017\nDIREKTORAT        ABTEILUNG              REFERAT                  Bezeichnung                        Einstufung/\nNationalität\nOPERATIVE                                       Leitender                          GS11\nANGELEGENHEITEN                                 Veranstaltungskoordinator\nVeranstaltungskoordinator          GS9\nUnteroffizier/Leiter, Unter-       E7\nstützung von Veranstaltungen\nVeranstaltungskoordinator          GS9\nVeranstaltungskoordinator          GS9\nFachkraft für operative            GS9\nAngelegenheiten\nVeranstaltungskoordinator          GS9\nVeranstaltungskoordinator          CON\nUnterstützung von                  E8 DEU\nVeranstaltungen                    (A7-A9M)\nS3-Unteroffizier                   E5\nLEHRGANGS-                                      Leiter                             GS13\nSEKRETARIAT\nStellvertretender Leiter           E9 DEU\n(A9AZ)\nAssistent des Lehrgangs-           GS11\nsekretariats\nFachkraft für auswärtige           GS11\nProgramme\nFachkraft für akademische          GS11\nUnterlagen\nFachkraft für Teilnehmer-          GS11\nunterlagen\nFachkraft für die Herausgabe von GS9\nDokumentationen\nFachkraft für studentische         GS9\nAngelegenheiten\nFachkraft für Visa und             E8 DEU\nUnterlagen der Studierenden        (A7-A9M)\nLeiter, Fachkraft für studentische GS11\nAngelegenheiten\nTEILNEHMER-                                     Fachkraft für Teilnehmer-          LN\nANGELEGENHEITEN                                 angelegenheiten\nFachkraft für Teilnehmer-          GS9\nangelegenheiten\nFachkraft für Teilnehmer-          GS9\nangelegenheiten\nFachkraft für Teilnehmer-          GS9\nangelegenheiten\nINFORMATIONS-                                   Abteilungsleiter                   LGS13\nUNTERSTÜTZUNG\nSystembibliothekar                 LGS12\nBIBLIOTHEK               Leiter, Präsenzbibliothek          GS12\nBibliothekar, Präsenzbestand       GS11\nBibliotheksfachkraft               GS7\nBibliotheksfachkraft               LN","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017                  39\nDIREKTORAT        ABTEILUNG              REFERAT                  Bezeichnung                       Einstufung/\nNationalität\nBibliotheksfachkraft              LN\nBibliothekar                      ZIV DEU\n(A11)\nKatalogbearbeiter                 CON\nDIGITALE CURRICULA       Fachkraft für Lehrmittel/-systeme GS11\nUND UNTERSTÜT-\nZUNGSLEISTUNGEN\nFachkraft für Lehrinhalte         GS9\nPERSONAL                                        Leiter, Personalabteilung         GS13\nFachkraft für Zivilpersonal-      GS11\nführung\nZIVILPERSONAL            Fachkraft für Personalführung     LN\nFachkraft für administrative      GS9\nUnterstützung\nPersonalfeldwebel                 E7\nMILITÄRPERSONAL          Fachkraft für Personal            E4\nVERWALTUNG               Dienst auf Abruf                  GS7\n(Intermittent On-Call, IOC)\nDienst auf Abruf                  GS7\n(Intermittent On-Call, IOC)\nDienst auf Abruf                  GS7\n(Intermittent On-Call, IOC)\nDienst auf Abruf                  GS7\n(Intermittent On-Call, IOC)\nDienst auf Abruf                  GS7\n(Intermittent On-Call, IOC)\nLOGISTIK                                        Leiter, Abteilung Logistik        E5\nUnteroffizier, Leiter/Bestands-   E4\nnachweisführer\nVERSORGUNG               Fachkraft für Versorgung          E4\nVersorgungstechniker              GS7\nTRANSPORT                Transporttechniker                GS7\nKraftfahrer                       E4 DEU\n(A3-A5EZ)\nLEHR-/EINSATZMITTEL                             Leiter, Abteilung Lehr-/          GS14\nEinsatzmittel\nHAUSHALT                 Leitender Haushaltsstatistiker    GS13\nHaushaltsstatistiker              GS12\nHaushaltsstatistiker              GS11\nHaushaltsstatistiker              GS11\nFinanzanalyst                     GS9\nHaushaltsstatistiker              LN\nHaushaltsstatistiker              LN\nPROGRAMM,                Leitender Programmanalyst         GS13\nPERSONAL UND\nZAHLUNGEN\nRechnungsführer Uffz              E6","40          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017\nDIREKTORAT        ABTEILUNG              REFERAT                  Bezeichnung                       Einstufung/\nNationalität\nFachkraft für Zahlungen           GS9\nHAUSHALTS-               Referatsleiter                    GS12\nABWICKLUNG\nFachkraft für Lehr-/Einsatzmittel GS11\nFachkraft für Lehr-/Einsatzmittel GS11\nFachkraft für Lehr-/Einsatzmittel GS11\nTransporttechniker                GS7\nTransporttechniker                GS7\nTransporttechniker                GS7\nTransporttechniker                GS7\nManager, Reiseprogramme (OA)      GS9\nTransportsachbearbeiter           LN\nFachkraft für Vertragserfüllungs- GS11\nprüfung\nLEITER                                          Leiter Informationstechnologie    O5\nINFORMATIONS-\nTECHNOLOGIE\nSYSTEMUNTER-                                    Leitender Informationstechniker   GS13\nSTÜTZUNG\nIT-Fachkraft, Anwendungen         GS12\nEntwickler\nANWENDER-                IT-Fachkraft                      GS12\nUNTERSTÜTZUNG\nIT-Fachkraft, Anwender-           GS11\nunterstützung\nTechniker für administrative      GS9\nUnterstützung\nIT-Fachkraft                      CON\nIT-Fachkraft                      CON\nIT-Forensikanalyst                CON\nIT-Fachkraft                      CON\nIT-Fachkraft                      CON\nIT-Fachkraft                      CON\nIT-Fachkraft                      CON\nIT-Fachkraft, Netzwerke           GS11\nNETZWERKE                IT-Fachkraft,                     GS12\nSystemadministrator\nIT-Fachkraft, Datenbanken         GS12\nIT-Fachkraft, DBA/InfoSys         GS12\nINFORMATIONS-            IT-Fachkraft, Informations-       GS11\nABSICHERUNG              sicherheit\nAUFTRAGSVERGABE                                 Leitende Fachkraft für            GS14\nAuftragsvergabe\nFachkraft für Auftragsvergabe     GS13\nFachkraft für Auftragsvergabe     GS12\nFachkraft für Auftragsvergabe     GS11\nFachkraft für Auftragsvergabe     GS11","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017                    41\nDIREKTORAT          ABTEILUNG              REFERAT                  Bezeichnung                         Einstufung/\nNationalität\nVISUELLE                                        Leitende Fachkraft, visuelle        GS12\nINFORMATION                                     Information\nFachkraft für audiovisuelle         GS11\nProduktion\nAUDIOVISUELLE            Fachkraft für audiovisuelle         GS11\nINFORMATION              Information\nUnteroffizier, audiovisuelle        E4\nInformation\nUnteroffizier/Leiter, audiovisuelle E7\nInformation\nFotograf                            CS7\nVortragstechniker                   CON\nVortragstechniker                   CON\nVortragstechniker                   CON\nVortragstechniker                   CON\nLeitende Fachkraft für visuelle     GS11\nInformation\nGRAFIK                   Fachkraft für visuelle Information, GS11\nGrafik\nFachkraft für Multimedia            E4\nINSTITUT FÜR                                                        Dekan                               TITEL-X\nINTERNATIONALE UND\nSICHERHEITSSTUDIEN\nBeigeordneter Dekan                 GS15\nBürokraft                           GS8\nLeitender Programmanalyst           GS13\nFachkraft für Medien (pC)           CON\nS3-Unteroffizier                    E6\nManager, Programm „Übungen“         CON\nUnterstützungspersonal              E8\nRESIDENTE AM GCMZ                               Stellvertretender Dekan,            ZIV DEU\nDURCHGEFÜHRTE                                   Residente am GCMZ durch-\nPROGRAMME                                       geführte Programme\nPlanungs- und Unterstützungs-       O2 DEU\npersonal                            (A9/A10)\nDozent (mil.) (USA)                 O6\nDozent (mil.) für internationales   O6\nRecht (USN)\nDozent                              TITEL-X\nDozent                              TITEL-X\nDozent                              TITEL-X\nDozent                              TITEL-X\nDozent                              TITEL-X\nDozent                              TITEL-X\nDozent                              TITEL-X\nDozent                              TITEL-X\nDozent                              TITEL-X","42          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017\nDIREKTORAT        ABTEILUNG              REFERAT                  Bezeichnung                    Einstufung/\nNationalität\nDozent                         TITEL-X\nDozent                         TITEL-X\nDozent (mil.) (USA)            O5\nDozent (mil.) (USA)            O6\nDozent (mil.) (USAF)           O6\nDozent (mil.) (USMC)           O6\nDozent/Leiter eines Programms  ZIV DEU\n(A16)\nDozent (mil.)/Leiter eines     O6 DEU\nProgramms                      (A16)\nDozent (mil.)/Leiter eines     O6 DEU\nProgramms                      (A16)\nDozent/Akademischer Berater    ZIV DEU\n(A15)\nDozent/Akademischer Berater    ZIV DEU\n(A15)\nDozent/Akademischer Berater    ZIV DEU\n(A13/A14)\nDozent/Akademischer Berater    ZIV\nGastdozent                     ZIV\nGastdozent (NCIS)              Sonstiges\nDozent (mil.)/DepProgDir       O5 DEU\n(A15)\nDozent (mil.)/DepProgDir       O5 DEU\n(A15)\nDozent (mil.)/DepProgDir       O5 DEU\n(A15)\nAUSWÄRTIGE                                      Stellvertretender Dekan,       O6 DEU\nPROGRAMME                                       Auswärtige Programme\nProgramm-Manager               GS13\nBürokraft                      E8 DEU\n(A7-A9M)\nVeranstaltungsplaner           GS12\nVeranstaltungsplaner           GS12\nVeranstaltungsplaner           GS12\nProgramm-Manager               O4/O5 DEU\n(A13/A14)\nProgramm-Manager               O4/O5 DEU\n(A13/A14)\nABSOLVENTEN-             Direktor, Absolventenprogramme GS13\nPROGRAMME\nAbsolventenkonferenzplaner     GS12\nProgramm-Manager,              O3 DEU\nAbsolventenprogramme           (A11)\nFachkraft für Absolventen-     GS12\nbeziehungen\nFachkraft für Absolventen-     GS12\nbeziehungen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017                 43\nDIREKTORAT          ABTEILUNG              REFERAT                  Bezeichnung                      Einstufung/\nNationalität\nFachkraft für Absolventen-       GS12\nbeziehungen\nFachkraft für Absolventen-       GS12\nbeziehungen\nSPRACHENDIENST                                  Sprachmittler                    GS13\nSprachmittler (zwei Sprachen)    LN\nSprachmittler (zwei Sprachen)    LN\nSprachmittler (zwei Sprachen)    LN\nEURASISCHE SICHER-                              Leiter, Eurasische Ausbildung    O5\nHEITSSTUDIEN\nFachkraft für internationale     GS9\nProgrammunterstützung\nSPRACHENZENTRUM                                                     Direktor, PLTCE                  GS15\nFÜR VERBÜNDETE\nSTAATEN – EUROPA\n(PLTCE)\nUnteroffizier, PLTCE             E7\nVerwaltungsoffizier              LN\nFachkraft, Sprachenschule        GS9\nBürokraft                        GS7\nAdministrative Unterstützung     CON\nENGLISCH ALS                                    Lehrbeauftragter EFL             GS13\nFREMDSPRACHE (EFL)\nLehrbeauftragter EFL             GS12\nLehrbeauftragter EFL             CON\nLehrbeauftragter EFL             CON\nLehrbeauftragter EFL             CON\nLehrbeauftragter EFL             CON\nSPRACHAUSBILDUNG                                Lehrkraft (Sprachen)             GS12\nLehrkraft                        GS12\nLehrgangsleiter (Defense         Sonstiges\nLanguage Institute Foreign\nLanguage Center)\nSprachlehrer                     CON\nSprachlehrer                     CON\nSprachlehrer                     CON\nSprachlehrer                     CON\nSprachlehrer                     CON\nSprachlehrer                     CON\nSprachlehrer                     CON\nSprachlehrer                     CON\nKONSORTIUM FÜR                                                      Exekutivdirektor, PfP-Konsortium GS14\nPARTNERSCHAFT FÜR\nDEN FRIEDEN\nStellvertretender Direktor,      O4/O5 DEU\nPfP-Konsortium                   (A13/A14)\nManager, Internationale          GS13\nProgramme","44          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017\nDIREKTORAT        ABTEILUNG              REFERAT                  Bezeichnung                 Einstufung/\nNationalität\nManager, Internationale     O4/O5 DEU\nProgramme                   (A13/A14)\nRegional Analyst            O4","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017                                45\nAnlage B\nDeutsches Personal des GCMZ\nDienst- #               Bezeichnung                               Beschreibung der nach Anlage A bewerteten\nposten                                                                      deutschen Dienstposten\nA       1 Deputy Director (DEU) (Stellvertretender Deutscher Stellvertreter des Direktors des GCMZ gemäß Artikel 3\nDirektor (DEU))                           Absatz 3\nB       1 Deputy Dean Non-Resident Programs         Stellvertretender Dekan, Auswärtige Programme/Programme für Absol-\n(Stellvertretender Dekan, Auswärtige      venten. Der Dienstposteninhaber sollte die auswärtigen Programme\nProgramme)                                akademisch beraten, zugleich in der Lehre einsetzbar sein und als\nDienstältester Deutscher Offizier das Deutsche Element leiten.\nDer Dienstposteninhaber sollte auf mindestens einem der folgenden\nGebiete über entsprechende Vorbildung und Erfahrung verfügen:\n–   Sicherheitspolitische, militärpolitische, völkerrechtliche und verfas-\nsungsrechtliche Grundlagen\n–   Streitkräfteplanung, Haushalt, militärpolitische Beziehungen und in-\nternationale Zusammenarbeit, nationales Sicherheitsverständnis und\nsicherheitspolitische Transformation innenpolitischer Stabilität (Plura-\nlismus, Rechtsstaatlichkeit, soziale Marktwirtschaft, Innere Führung,\nDienstrecht)\n–   Entscheidungsstrukturen, -prozesse, -kontrolle, Kenntnisse über\neinen regionalen Interessenbereich des GCMZ\nC       1 Deputy Dean Resident Programs             Stellvertretender Dekan, Residente am GCMZ durchgeführte Program-\n(Stellvertretender Dekan, Residente am    me, und Leiter des deutschen Fachbereichs des GCMZ mit entsprechen-\nGCMZ durchgeführte Programme)             der Vorbildung und Erfahrung auf mindestens einem der folgenden\nGebiete unter B)\nD*      2 Program Director/Military Professor       Leiter/Dozent/Wissenschaftler der residenten am GCMZ durchgeführten\n(Programmleiter/Dozent (mil.))            und auswärtigen Programme mit entsprechender Vorbildung und Erfah-\nrung auf mindestens einem der Gebiete unter B)\nE       1 Program Director/Scientist (Leiter eines  Leiter/Dozent/Wissenschaftler der residenten am GCMZ durchgeführten\nProgramms/Wissenschaftler)                Programme und auswärtigen Programme mit entsprechender Vorbildung\nund Erfahrung auf mindestens einem der Gebiete unter B)\nF       1 Deputy Director PSD/Stakeholder           Stellvertretender Leiter des Direktorats Strategische Planung/Verbindung\nLiaison (Stellvertretender Leiter des     der Partner zum BMVg mit entsprechender Erfahrung auf mindestens\nDirektorats Strategische Planung/         einem der folgenden Gebiete:\nVerbindung zu Partnern)                   –   Militärpolitische Beziehungen und internationale Zusammenarbeit\n–   Haushalt\n–   Grundlagen der Sicherheitspolitik\nG       3 Deputy Program Director/Military          Stellvertretender Leiter/Dozent/Tutor der residenten am GCMZ durch-\nProfessor (Stellvertretender Leiter eines geführten Programme mit entsprechender Vorbildung und Erfahrung auf\nProgramms/Dozent (mil.))                  mindestens einem der Gebiete unter B)\nH       2 Deputy Program Director/Academic          Stellvertretender Leiter eines Programms/akademischer Berater/Dozent/\nAdvisor/Scientist (Stellvertretender      Wissenschaftler der residenten am GCMZ durchgeführten Programme\nLeiter eines Programms/akademischer       mit entsprechender Vorbildung und Erfahrung auf mindestens einem der\nBerater/Wissenschaftler)                  Gebiete unter B)\nI*      1 Academic Advisor/Scientist (Akademi-      Akademischer Berater/Dozent/Wissenschaftler, verantwortlich für\nscher Berater/Wissenschaftler)            Forschungsaufgaben, Lehre und Studientätigkeit für residente am GCMZ\ndurchgeführte und auswärtige Programme.\nDie Dienstposteninhaber sollten über entsprechende Erfahrung auf\nmindestens einem der Gebiete unter B) verfügen und in der Lehre und für\nwissenschaftliche Vorführungen einsetzbar sein.\nJ       2 Program Manager (Programm-                Planen, Steuern und Überwachen der Organisation und Durchführung\nManager)                                  von auswärtigen Programmen in der Abteilung Auswärtige Programme\ndes GCMZ","46          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017\nDienst- #               Bezeichnung                           Beschreibung der nach Anlage A bewerteten\nposten                                                                   deutschen Dienstposten\nK       1 Deputy Director PfP-C/Program         Planen, Steuern und Überwachen der Organisation und Durchführung\nManager (Stellvertretender Direktor,  des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ im Konsortium der Part-\nPfP-Konsortium/Programm-Manager)      nerschaft für den Frieden (PfP-Konsortium) des GCMZ. Stellvertreter des\nDirektors des PfP-Konsortiums\nL       1 Program Manager (Programm-            Planen, Steuern und Überwachen der Organisation und Durchführung\nManager)                              des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ im PfP-Konsortium des\nGCMZ\nM       1 Planning Officer/Stakeholder Liaison  Koordinieren, Planen und Steuern der Durchführung und Abstimmung\n(Planungsoffizier/Verbindung zu       des GCMZ-Programmplans mit Partnern\nPartnern)\nN       1 Librarian (Bibliothekar)              Allgemeine Bibliotheksaufgaben, Unterstützung von Wissenschaftlern\nmit Forschungsauftrag, Lehrenden und Studierenden bei der Beschaf-\nfung und/oder Auswertung von Dokumenten\nO       1 Program Manager (Programm-            Planen, Steuern und Überwachen der Durchführung des Absolventen-\nManager)                              programms in der Abteilung Auswärtige Programme des GCMZ\nP       1 Planning Officer (Planungsoffizier)   Allgemeine akademische Aufgaben und Unterstützung der Leitung des\nInstituts und des Lehrpersonals bei Forschungsaufträgen. Planen, Steu-\nern und Überwachen von Praktika am GCMZ.\nQ       1 Chief, DEU Support Element (Leiter,   Verantwortlich für das deutsche Unterstützungselement einschließlich\nDeutsches Unterstützungselement)      aller nationalen Unterstützungs- und Verwaltungsaufgaben für den\nDienstältesten Deutschen Offizier\nR       1 NCOIC, DEU Support Element            Unterstützungs- und Verwaltungsaufgaben im deutschen Unterstüt-\n(Unteroffizier/Leiter, Deutsches      zungselement einschließlich aller nationalen Aufgaben zur Unterstützung\nUnterstützungselement)                des Dienstältesten Deutschen Offiziers\nS       1 Pers Mgmt Specialist, DEU Support     Personalangelegenheiten im deutschen Unterstützungselement und für\nElement (Personalsachbearbeiter,      den Dienstältesten Deutschen Offizier\nDeutsches Unterstützungselement)\nT       1 Admin Assistant (Bürosachbearbeiter)  Bürosachbearbeiter in der Abteilung Auswärtige Programme, Wahr-\nnehmung zentraler Sekretariatsaufgaben der Abteilung Auswärtige\nProgramme, Unterstützung bei der Organisation, Durchführung und\nNachbereitung von Konferenzen; Unterstützung bei Veröffentlichungen;\nVorbereitung von Seminaren/Lehrveranstaltungen\nU       1 Public Affairs Specialist             Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und/oder Protokollangelegenheiten, ins-\n(Fachkraft für Öffentlichkeitsarbeit) besondere bei der Zusammenarbeit des GCMZ mit deutschen militä-\nrischen und zivilen Institutionen/Stellen/Behörden\nV       1 Deputy Chief Admission/Registrar      Zuweisung und Anmeldung von Teilnehmern an residenten am GCMZ\nDivision (Stellvertretender Leiter    durchgeführten und auswärtigen Programmen\nAnmeldungen/-Lehrgangssekretariat)\nW       1 Student Affairs Specialist/Registrar  Organisatorische Angelegenheiten zur Unterstützung der Teilnehmer an\n(Sachbearbeiter, studentische Angele- residenten am GCMZ durchgeführten und auswärtigen Programmen\ngenheiten/Lehrgangssekretariat)\nX       1 Event Support Specialist              Organisatorische Aufgaben zur Unterstützung von auswärtigen Veran-\n(Sachbearbeiter, Unterstützung von    staltungen, Konferenzen etc.\nVeranstaltungen)\nY       1 Office Secretary/Language Assistant   Sämtliche Bürotätigkeiten für den deutschen Stellvertretenden Direktor\n(Bürokraft/Fremdsprachenassistent)    (zweisprachige Korrespondenz, Vorbereitung von Vorführungen, Vor-\nlesungen, Reden sowie Korrekturlesen, Übersetzen, Verwaltungsauf-\ngaben), einschließlich aller Deutsch/Englisch-Übersetzungen für den\nDirektor des GCMZ/den amerikanischen und den deutschen Stellvertre-\ntenden Direktor des GCMZ und den Stab\nZ       1 Driver (Kraftfahrer)                  Fahrten und Beförderungen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2017                            47\nAnlage C\nEinzelheiten der gemeinsamen Finanzierung\n1. Betriebs- und Unterhaltskosten des GCMZ                           leistungsvereinbarungen aufgrund von Personalreduzierun-\ngen entstehen (Outsourcing), werden vom DoD getragen.\nDie gemeinsam zu tragenden Betriebskosten umfassen:\n5. Haushaltsverfahren\na) die Ausgaben für den Betrieb und den Unterhalt der\nInfrastruktur und der Anlagen/Einrichtungen;                  a) Das Haushaltsjahr des GCMZ umfasst den Zeitraum vom\n1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des\nb) die Ausgaben für den Betrieb und den Unterhalt der Aus-            Folgejahrs.\nstattung;\nb) Der Haushalt wird in US-Dollar aufgestellt. Haushalts-\nc) die allgemeinen Betriebskosten (Büromaterial u. a.);               vollzug und interne Finanzkontrollen obliegen dem GCMZ\nd) Reisekosten für GCMZ-Personal, die im Zusammenhang                 und erfolgen nach Maßgabe der derzeitigen Praxis des\nmit der Tätigkeit beim GCMZ anfallen;                             DoD.\ne) sonstige Betriebskosten gemäß einvernehmlicher Ver-            c) Der jährliche Haushaltsvoranschlag für das GCMZ wird\neinbarung durch die Vertragsparteien.                             dem BMVg zeitgerecht zur Erleichterung seiner Jahres-\nhaushaltsplanung vorgelegt. Der nach Posten aufge-\n2. Ausgaben für Programme des GCMZ                                       schlüsselte Haushaltsvoranschlag umfasst die geschätz-\nDie gemeinsam zu tragenden Ausgaben für Programme                     ten Ausgaben für Betrieb und Programme.\nbeziehen sich auf GCMZ-Programme, deren Kosten für am             d) Das BMVg genehmigt den deutschen finanziellen Beitrag\nGCMZ durchgeführte Programme und für auswärtige                       zum Haushalt des GCMZ und seine Zweckbestimmung\nProgramme und Aktivitäten vom GCMZ getragen werden,                   auf der Grundlage der Empfehlung des Stellvertretenden\nund umfassen:                                                         Direktors (DEU). Das GCMZ ist nicht berechtigt, Haus-\nhaltsmittel für einen höheren deutschen finanziellen Bei-\na) Reisekosten für Teilnehmer und teilnehmende Fakultäts-\ntrag ohne vorherige Genehmigung einer entsprechenden\nmitglieder einschließlich Tagegeld für Verpflegungsmehr-\nErhöhung durch das BMVg einzuplanen oder zu ver-\naufwendungen und notwendige Übernachtungskosten;\nanschlagen.\nb) Transportkosten;\ne) Auf der Grundlage des gebilligten deutschen finanziellen\nc) Honorare und Reisekosten für Gastdozenten und außer-               Beitrags leistet das BMVg jeweils vierteljährlich im Voraus\nordentliche Professoren;                                          Abschläge in US-Dollar auf das vom GCMZ zu bezeich-\nnende Konto.\nd) Übungen und Exkursionen;\nf) Ausgaben für Programme des GCMZ, deren Durchfüh-\ne) Dolmetschen, Übersetzen und Sprachausbildung;                      rung im beiderseitigen Interesse ist, die aber US-\nf) sonstige Programmkosten gemäß einvernehmlicher Ver-                Haushaltsbeschränkungen oder Beschränkungen durch\neinbarung durch die Vertragsparteien.                             US-Stellen unterliegen, können von den vierteljährlich zu\nleistenden Abschlägen abgezogen werden. Sie werden\n3. Ausgaben, die keiner Kostenteilung unterliegen                        dem GCMZ gesondert nach personen- oder programm-\na) Investitionsausgaben: In den Betriebs- und Unterhalts-             bezogener Rechnungsstellung erstattet. Diese getrennten\nkosten nicht eingeschlossen sind Investitionsausgaben             Zahlungen müssen im jährlichen Programmplan fest-\nfür neue Infrastruktur, Einrichtungen und Ausstattung des         gehalten werden, der der Genehmigung des Direktors des\nGCMZ, es sei denn, dass diese (1) zur Unterbringung und           GCMZ bedarf.\nAusstattung des Stellvertretenden Direktors (DEU) oder        g) Spätestens drei Monate nach Ende des Haushaltsjahrs\nfür das Personal des Deutschen Elements erforderlich              erstellt der Direktor des GCMZ eine unterschriebene Auf-\nsind und (2) nach dem Zusatzabkommen vom 3. August                stellung der angefallenen tatsächlichen Ausgaben und\n1959 zu dem Abkommen zwischen den Vertragsparteien                Einnahmen (Schlussabrechnung). Dies geschieht in der\ndes Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer            gleichen Form wie bei dem Haushaltsvoranschlag und\nTruppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutsch-           wird den gleichen Dienststellen wie der Haushaltsvor-\nland stationierten ausländischen Truppen nicht kostenfrei         anschlag des GCMZ vorgelegt.\nzur Verfügung gestellt werden.\nh) Weichen die endgültigen Kosten für den gebilligten\nb) Studiengebühren und ähnliche Kosten für Vertreter der              Zweck vom Gesamtbetrag der vier vierteljährlich vom\nVertragsparteien und von anderen US- oder deutschen               BMVg geleisteten Abschläge ab, so wird die Höhe der\nRegierungsstellen, wenn diese an Aktivitäten des GCMZ             folgenden vierteljährlichen Zahlungen in entsprechender\nteilnehmen.                                                       Weise geändert.\nc) Sold und Gehalt des jeweiligen zivilen und militärischen       i)  Erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der\nPersonals der Vertragsparteien.                                   Schlussabrechnung weder eine Stellungnahme noch die\nÄußerung eines Vorbehalts, so gilt die Abrechnung als\n4. Die Personalkosten für den Stellvertretenden Direktor (DEU)\ngenehmigt.\nund das in Anlage B aufgeführte Personal des Deutschen\nElements, einschließlich weiteren dem Deutschen Element        6. Die Vertragsparteien sind zur vollständigen Kontrolle des\nvorübergehend zugewiesenen Personals, werden vom BMVg             GCMZ-Haushalts und zum vollständigen Zugang zu allen\ngetragen. Die übrigen Personalkosten, einschließlich der-         hierfür notwendigen Daten berechtigt. Die Vertragsparteien\njenigen Kosten, die durch den (Neu-) Abschluss von Dienst-        arbeiten bei der Erfüllung dieser Verpflichtung zusammen."]}