{"id":"bgbl2-2017-17-7","kind":"bgbl2","year":2017,"number":17,"date":"2017-07-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/17#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-17-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_17.pdf#page=17","order":7,"title":"Bekanntmachung der deutsch-kolumbianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-06-01T00:00:00Z","page":777,"pdf_page":17,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017 777\nBekanntmachung\nder deutsch-kolumbianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 1. Juni 2017\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 25. August 2016/2. September 2016 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Kolumbien über Finanzielle Zu-\nsammenarbeit (Vorhaben: „Nachhaltige Nutzung natür-\nlicher Ressourcen und Biodiversität“) ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel\nam 2. September 2016\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 1. Juni 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh","778 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017\nBotschaft                                                   Bogotá, D.C., 25. August 2016\nder Bundesrepublik Deutschland\nBogotá\nIhre Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungskonsultationen über Entwicklungszusam-\nmenarbeit vom 2. Dezember 2015, meine Verbalnote Nummer 339/2015 vom 30. Novem-\nber 2015 sowie auf der Grundlage des Abkommens vom 19. Juli 2012 zwischen der Re-\ngierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kolumbien über\nFinanzielle Zusammenarbeit folgende Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit vor-\nzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der\nRepublik Kolumbien, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das Programm\n„Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Biodiversität“ einen Finanzierungs-\nbeitrag von bis zu 7 000 000 Euro (in Worten: sieben Millionen Euro) zu erhalten.\n2. Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Betrags entfällt, soweit nicht innerhalb von\nsieben Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Finanzierungsvertrag ge-\nschlossen wurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2022.\n3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens vom 19. Juli 2012 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kolumbien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit auch für dieses Vorhaben.\n4. Diese Vereinbarung kann in gegenseitigem Einvernehmen der Seiten durch einen\nNotenwechsel geändert werden. Die Änderungen treten am Tag des Erhalts der Ant-\nwortnote in Kraft.\n5. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Kolumbien mit den unter den Nummern 1 bis 5\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer Exzellenz eine Ver-\neinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in\nKraft tritt.\nGenehmigen Sie, Frau Ministerin, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nMichael Bock\nBotschafter\nIhrer Exzellenz\nder Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Kolumbien\nFrau María Ángela Holguín Cuéllar\nBogotá"]}