{"id":"bgbl2-2017-17-6","kind":"bgbl2","year":2017,"number":17,"date":"2017-07-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/17#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-17-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_17.pdf#page=15","order":6,"title":"Bekanntmachung der deutsch-kolumbianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-06-01T00:00:00Z","page":775,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017       775\n8. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer (castellano) Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDieser Notenwechsel bildet eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, die mit\ndem Tag des Empfangs der Notifikation in Kraft tritt, in der die Regierung der Republik\nPeru der Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Vollzug der von ihrer Rechts-\nordnung vorgegebenen Verfahren mitteilt.\nGenehmigen Sie, Frau Ministerin, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nJörg Ranau\nIhrer Exzellenz\nder Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Peru\nFrau Ana María Sánchez Vargas\nLima\nBekanntmachung\nder deutsch-kolumbianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 1. Juni 2017\nDie Vereinbarung über die Zusage eines Finanzierungs-\nbeitrages des Jahres 2012 in der Form eines Notenwech-\nsels vom 7. Juni 2016/5. Juli 2016 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Republik Kolumbien über Finanzielle Zusammenarbeit\n(Vorhaben: „Programm Schutzgebiete und Biodiversi-\ntät 2“) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 5. Juli 2016\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 1. Juni 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh","776 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017\nBotschaft                                                        Bogota, D.C., 7. Juni 2016\nder Bundesrepublik Deutschland\nBogotá\nGeschäftsträger a.i.\nIhre Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen über Entwicklungszusam-\nmenarbeit vom 7. und 8. November 2012 sowie auf der Grundlage des am 19. Juli 2012\nunterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Kolumbien über Finanzielle Zusammenarbeit folgende\nVereinbarung vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der\nRepublik Kolumbien, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Fortsetzung\ndes Vorhabens „Programm Schutzgebiete und Biodiversität 2“ („Programa Diversidad\nBiologica y Áreas Protegidas 2“) einen Finanzierungsbeitrag von bis zu 20 000 000 Euro\n(zwanzig Millionen Euro) zu erhalten, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit\nfestgestellt wird.\n2. Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Betrags entfällt, soweit nicht innerhalb von\nacht Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Finanzierungsvertrag geschlos-\nsen wurde. Für den unter Nummer 1 bezeichneten Betrag endet die Frist mit Ablauf des\n31. Dezember 2020.\n3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des am 19. Juli 2012 unterzeichneten Abkom-\nmens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Kolumbien über Finanzielle Zusammenarbeit auch für dieses Vorhaben.\n4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n5. Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien durch\neinen Notenwechsel geändert werden. Die Änderungen treten am Tag des Erhalts der\nAntwortnote in Kraft.\nFalls sich die Regierung der Republik Kolumbien mit dem unter den Nummern 1 bis 5\ngemachten Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nGünter Rauer\nGeschäftsträger a.i.\nIhrer Exzellenz\nder Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Kolumbien\nFrau María Ángela Holguín Cuéllar\nBogotá"]}