{"id":"bgbl2-2017-17-2","kind":"bgbl2","year":2017,"number":17,"date":"2017-07-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/17#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-17-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_17.pdf#page=7","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-peruanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-06-01T00:00:00Z","page":767,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017 767\nBekanntmachung\nder deutsch-peruanischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 1. Juni 2017\nDie Vereinbarung über die Zusagen von Finanzierungs-\nbeiträgen des Jahres 2013 in der Form eines Noten-\nwechsels vom 30. Juni 2015/13. Oktober 2015 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Peru über Finanzielle\nZusammenarbeit (Vorhaben: „Nachhaltige Finanzierung\ndes nationalen Schutzgebietssystems in Peru“ sowie\n„Abwasserentsorgung in Provinzstädten“) ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel\nam 21. Juli 2016\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 1. Juni 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh","768 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017\nDie Geschäftsträgerin a. i.                                         Lima, den 30. Juni 2015\nder Bundesrepublik Deutschland\nFrau Ministerin,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Verbalnote Nummer 1293/2013 vom 7. November 2013 und unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungskonsultationen vom 5. bis 7. November 2013\nfolgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der\nRepublik Peru, Finanzierungsbeiträge (Zuschüsse) für das Vorhaben „Nachhaltige\nFinanzierung des nationalen Schutzgebietssystems in Peru“ (Programa de Sostenibilidad\nFinanciera de las Áreas Protegidas) von bis zu 20 000 000 Euro (in Worten: zwanzig\nMillionen Euro) und für eine Begleitmaßnahme des FZ-Programms „Abwasserent-\nsorgung in Provinzstädten“ (Medida complementaria al programa sectorial de\nAlcantarillado y Tratamiento de Aguas Residuales en ciudades de provincias) von bis\nzu 2 500 000 Euro (in Worten: zwei Millionen fünfhunderttausend Euro) zu erhalten,\nwenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist,\ndass sie als Vorhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als\nKreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe oder als selbsthilfeorientierte Maß-\nnahmen zur Armutsbekämpfung oder als Maßnahme, die zur Verbesserung der gesell-\nschaftlichen Stellung der Frau dient, die besonderen Voraussetzungen für die Förderung\nim Wege eines Finanzierungsbeitrags (Zuschusses) erfüllen.\n2. Im Falle, dass die betreffenden Bestätigungen für die in Nummer 1 genannten Projekte\nnicht vorgelegt werden können, gewährt die Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland der Regierung der Republik Peru die Möglichkeit, für die betreffenden Projekte\neinen Kredit der KfW bis zu dem Betrag zu erhalten, der der Summe der vorgesehenen\nFinanzierungsbeiträge (Zuschüsse) entspricht. Dieser Kredit wäre Gegenstand einer\nneuen Vereinbarung.\n3. Die in der Nummer 1 bezeichneten Vorhaben können im Einvernehmen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Peru\ndurch andere Vorhaben ersetzt werden. Werden die in Nummer 1 bezeichneten Vor-\nhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vorhaben des Umweltschutzes oder der\nsozialen Infrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe oder\nals selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung oder als Maßnahme, die\nzur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Frau dient, die besonderen\nVoraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags (Zuschusses)\nerfüllt, so kann ein Finanzierungsbeitrag (Zuschuss), anderenfalls ein Darlehen gewährt\nwerden. Dieser Kredit wäre Gegenstand einer neuen Vereinbarung.\n4. Die Verwendung der in Nummer 1 genannten Beträge, die Bedingungen, zu denen sie\nzur Verfügung gestellt werden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen\ndie zwischen der KfW und den Empfängern der Finanzierungsbeiträge (Zuschüsse) zu\nschließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts-\nvorschriften unterliegen.\n5. Die Zusage der in Nummer 1 genannten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb von\nsieben Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Finanzierungsverträge ge-\nschlossen wurden. Für diese Beträge endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2020.\n6. Im Hinblick auf Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, die im Zusammenhang mit\nAbschluss und Durchführung der in Nummer 4 erwähnten Verträge in der Republik Peru\nerhoben werden, gilt das peruanische Recht. Falls in Anwendung der peruanischen\nGesetze Steuern auf die Zuschüsse erhoben werden, so werden diese vom Ministerium\nfür Wirtschaft und Finanzen der Republik Peru übernommen.\n7. Die Regierung der Republik Peru überlässt bei den sich aus der Gewährung der Finan-\nzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen und Gütern im See-, Land-\nund Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunterneh-\nmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrs-\nunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschwe-\nren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen\nerforderlichen Genehmigungen."]}